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vGA Pension
11.07.2010, 18:17
Beitrag: #1
vGA Pension
Hallo,

folgender Sachverhalt:

GmbH X erteilt Gesellschafter Y eine Pensionszusage, diese ist wie sich sp�ter raustellt, nicht angemessen. Bei der Auszahlung der Vorsorgebez�ge wird ein bestimmter Prozentsatz als vGA bei den Einnahmen aus Kapitalverm�gen erkl�rt, entsprechend werden die Einnahmen aus nichtselbst�ndiger Arbeit gek�rzt.

Der "Gesellschafter" ist seit Rentebeginn nicht mehr Gesellschafter (keine Beteiligung) und auch nicht beruflich f�r die GmbH X t�tig. Die GmbH X wird von den S�hnen weitergef�hrt.

Jetzt hat der Gesellschafter Y ja keine Wahl auf das Teileink�nfteverfahren �32d Abs. 2 Nr. 3, dass wesentlich besser w�re f�r Ihn!

Ist das nicht eine Ungleichbehandlung gegen�ber aktive, die wo ebenfalls eine vGa vorliegt?

F�r Meinungen w�re ich sehr dankbar

Gr��e
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12.07.2010, 13:12
Beitrag: #2
RE: vGA Pension
Cloud schrieb:Jetzt hat der Gesellschafter Y ja keine Wahl auf das Teileink�nfteverfahren �32d Abs. 2 Nr. 3, dass wesentlich besser w�re f�r Ihn!
W�r er mal blos Gesellschafter geblieben ...

Zitat:Ist das nicht eine Ungleichbehandlung gegen�ber aktive, die wo ebenfalls eine vGa vorliegt?
Ja, aber doch mit gutem Grund.

Und er hat doch mehr Geld im S�ckel als ein Versorgungsempf�nger, der nur eine "angemessene" Rente bekommen.
W�ren die Versorgungsbez�ge angemessen, m�sste er sie auch komplett versteuern.
Ich finde, so wirklich schlecht steht er gar nicht da. Big Grin
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12.07.2010, 17:38
Beitrag: #3
RE: vGA Pension
Hi tosch,

wenn man es von der Seite betrachtet, steht er nat�rlich besser daTongue...

Aber w�ren die Versorgungsbez�ge angemessen, w�ren sie ja auch deutlich geringer, somit m�sste er auch weniger versteuern. Zu dem entsteht der GmbH ja auch nur der Aufwand �ber die "gek�rtzen" Versorgungsbez�ge, wie bei allen Gesellschaftern ja auch....also irgendwie finde ich die Regelung in 32d nervigSad

Zitat:Ja, aber doch mit gutem Grund

und welcher ist das?

Gr��e
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12.07.2010, 18:51
Beitrag: #4
RE: vGA Pension
Cloud schrieb:Aber w�ren die Versorgungsbez�ge angemessen, w�ren sie ja auch deutlich geringer, somit m�sste er auch weniger versteuern.
Das klingt ja ganz so, als ob wir jetzt die Steuern auf das Einkommen zahlen, das wir NICHT verdienen? Rolleyes

Zitat:und welcher ist das?
Er hat leichtsinnigerweise seine Gesellschafterstellung aufgegeben. Die steuerlichen Konsequenzen h�tte ihm doch sein Steuerberater vorher sagen k�nnen, oder? Wink
Es droht doch nicht etwa ein Haftungsfall? Cool

Gru�

tosch
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12.07.2010, 20:00
Beitrag: #5
RE: vGA Pension
naja so wollte ich das jetzt auch nicht sagenTongue

ne der ist schon lange kein Gesellschafter mehr, weit vor Abgeltungsteuer....

Aber ich versuch eine L�sung irgendwie zu finden =)

Danke nochmals
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14.07.2010, 07:16
Beitrag: #6
RE: vGA Pension
Hallo,

trotzdem nochmal eine Frage zu dem Thema....kommt es nicht zu einer doppelbesteuerung in H�he der vGa??
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14.07.2010, 08:26
Beitrag: #7
RE: vGA Pension
Klar, wie bei oGA! Keine Gewinnminderung f�r KSt und Besteuerung bei ESt!
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