vGA Pension
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11.07.2010, 18:17
Beitrag: #1
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vGA Pension
Hallo,
folgender Sachverhalt: GmbH X erteilt Gesellschafter Y eine Pensionszusage, diese ist wie sich sp�ter raustellt, nicht angemessen. Bei der Auszahlung der Vorsorgebez�ge wird ein bestimmter Prozentsatz als vGA bei den Einnahmen aus Kapitalverm�gen erkl�rt, entsprechend werden die Einnahmen aus nichtselbst�ndiger Arbeit gek�rzt. Der "Gesellschafter" ist seit Rentebeginn nicht mehr Gesellschafter (keine Beteiligung) und auch nicht beruflich f�r die GmbH X t�tig. Die GmbH X wird von den S�hnen weitergef�hrt. Jetzt hat der Gesellschafter Y ja keine Wahl auf das Teileink�nfteverfahren �32d Abs. 2 Nr. 3, dass wesentlich besser w�re f�r Ihn! Ist das nicht eine Ungleichbehandlung gegen�ber aktive, die wo ebenfalls eine vGa vorliegt? F�r Meinungen w�re ich sehr dankbar Gr��e |
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12.07.2010, 13:12
Beitrag: #2
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RE: vGA Pension
Cloud schrieb:Jetzt hat der Gesellschafter Y ja keine Wahl auf das Teileink�nfteverfahren �32d Abs. 2 Nr. 3, dass wesentlich besser w�re f�r Ihn!W�r er mal blos Gesellschafter geblieben ... Zitat:Ist das nicht eine Ungleichbehandlung gegen�ber aktive, die wo ebenfalls eine vGa vorliegt?Ja, aber doch mit gutem Grund. Und er hat doch mehr Geld im S�ckel als ein Versorgungsempf�nger, der nur eine "angemessene" Rente bekommen. W�ren die Versorgungsbez�ge angemessen, m�sste er sie auch komplett versteuern. Ich finde, so wirklich schlecht steht er gar nicht da. ![]() |
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12.07.2010, 17:38
Beitrag: #3
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RE: vGA Pension
Hi tosch,
wenn man es von der Seite betrachtet, steht er nat�rlich besser da ![]() Aber w�ren die Versorgungsbez�ge angemessen, w�ren sie ja auch deutlich geringer, somit m�sste er auch weniger versteuern. Zu dem entsteht der GmbH ja auch nur der Aufwand �ber die "gek�rtzen" Versorgungsbez�ge, wie bei allen Gesellschaftern ja auch....also irgendwie finde ich die Regelung in 32d nervig ![]() Zitat:Ja, aber doch mit gutem Grund und welcher ist das? Gr��e |
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12.07.2010, 18:51
Beitrag: #4
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RE: vGA Pension
Cloud schrieb:Aber w�ren die Versorgungsbez�ge angemessen, w�ren sie ja auch deutlich geringer, somit m�sste er auch weniger versteuern.Das klingt ja ganz so, als ob wir jetzt die Steuern auf das Einkommen zahlen, das wir NICHT verdienen? ![]() Zitat:und welcher ist das?Er hat leichtsinnigerweise seine Gesellschafterstellung aufgegeben. Die steuerlichen Konsequenzen h�tte ihm doch sein Steuerberater vorher sagen k�nnen, oder? ![]() Es droht doch nicht etwa ein Haftungsfall? ![]() Gru� tosch |
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12.07.2010, 20:00
Beitrag: #5
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RE: vGA Pension
naja so wollte ich das jetzt auch nicht sagen
![]() ne der ist schon lange kein Gesellschafter mehr, weit vor Abgeltungsteuer.... Aber ich versuch eine L�sung irgendwie zu finden =) Danke nochmals |
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14.07.2010, 07:16
Beitrag: #6
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RE: vGA Pension
Hallo,
trotzdem nochmal eine Frage zu dem Thema....kommt es nicht zu einer doppelbesteuerung in H�he der vGa?? |
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14.07.2010, 08:26
Beitrag: #7
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RE: vGA Pension
Klar, wie bei oGA! Keine Gewinnminderung f�r KSt und Besteuerung bei ESt!
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