Aussch�ttung vor Ver�u�erung?
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24.06.2010, 11:33
Beitrag: #1
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Aussch�ttung vor Ver�u�erung?
Streitthema:
Steuerpflichtiger A (, der die Voraussetzungen des � 16 Abs. 4 EStG erf�llt,) h�lt Anteile 100 % an einer GmbH und m�chte die GmbH loswerden. Die GmbH hat hohe Gewinnvortr�ge. Ein K�ufer findet sich sowohl mit, als auch ohne die Gewinnvortr�ge in der Bilanz. StB1 meint: Anteil so wie er ist verkaufen. StB2 meint: Gewinnvortr�ge aussch�tten und dann Anteil (zu einem entsprechend geringeren Preis) verkaufen, um den Freibetrag des � 16 nicht unn�tig zu belasten. Wer hat Recht? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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24.06.2010, 12:00
Beitrag: #2
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RE: Aussch�ttung vor Ver�u�erung?
wieso denn � 16 IV EStG? ist der vorgang nicht ein fall des � 17 EStG oder �berlese ich den verweis auf � 16 IV EStG?
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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24.06.2010, 12:10
Beitrag: #3
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RE: Aussch�ttung vor Ver�u�erung?
W�rde auch zum � 17 EStG tendieren. Oder wo ist mein Brett?
Ciao Dragon |
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24.06.2010, 12:47
Beitrag: #4
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RE: Aussch�ttung vor Ver�u�erung?
Klein Brett: Klar. � 17.
Problem bleibt aber das Gleiche: Aussch�tten und dann verkaufen, oder gleich verkaufen ohne Aussch�ttung? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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24.06.2010, 12:54
Beitrag: #5
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RE: Aussch�ttung vor Ver�u�erung?
Hallo,
ich kenne es aus meiner (vergangenen) Praxis in aller Regel so, dass lediglich der Anteil verkauft wurde. Die �bertragenden Gesellschafter blieben f�r das Wirtschaftsjahr der �bertragung am Gewinn beteiligt. Das beinhaltete dann auch die M�glichkeit der thesaurierten Vorjahresgewinne. Also 2e. Variante ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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24.06.2010, 14:28
Beitrag: #6
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RE: Aussch�ttung vor Ver�u�erung?
Auch wegen der Notarkosten erst aussch�tten und dann geringeren Kaufpreis beurkunden lassen.
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24.06.2010, 18:57
Beitrag: #7
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RE: Aussch�ttung vor Ver�u�erung?
Steuerlich m.E. fast egal, wenn bei der Gewinnaussch�ttung zum Teileink�nfteverfahren optiert werden kann.
Wegen geringerem Notarwert tendiere ich auch zu 2. Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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