Zuzahlungsquittungen und Umsatzsteuer
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24.06.2010, 09:46
Beitrag: #1
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Zuzahlungsquittungen und Umsatzsteuer
Hallo,
d�rfte nicht der Regelfall sein, da �berwiegend Kleinbetr�ge, aber dennoch denkbar: Bei Zuzahlungsquittungen �ber 150 Euro ist darauf zu achten, dass die Krankenkasse Leistungsempf�nger ist und der Patient lediglich Drittschuldner. Da die Medikamente von den Krankenkassen "verordnet" werden, sind sie eben auch Leistungsempf�nger, was in den entsprechenden Rechnungen auch auszuweisen w�re. Andere Rechnungsempf�nger w�rden dazu f�hren, dass es zu einer Umsatzsteuerpflicht k�me. Das vermag ich logisch noch nachzuvollziehen. Allerdings habe ich jetzt ein ertragsteuerliches Problem. Steht die Krankenkasse als Leistungsempf�nger auf der Rechnung (Quittung), dann stellt sich die Frage inwieweit die Belege bei der Einkommensteuer des jeweiligen Patienten �berhaupt abzugsf�hig sind. Oder habe ich da einen gedanklichen Knick? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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24.06.2010, 11:14
Beitrag: #2
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RE: Zuzahlungsquittungen und Umsatzsteuer
Ich w�sste nicht wie es zu einer Zuzahlung �ber 150,- kommen sollte, aber wenn ist der Betrag als agB absetzbar, da ja eine �rztl. Verordnung vorliegt (sonst w�re es keine Zuzahlung). Der Patient muss nat�rlich auch eine Rechnung/Quittung �ber den gezahlten Betrag erhalten. Ggf. sind 2 (Teil-) Rg. auszustellen, einmal KK und einmal an Patient �ber H�he der Zuzahlung.
USt lass ich mal au�en vor, da nicht ganz mein Spezialgebiet. |
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24.06.2010, 12:46
Beitrag: #3
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RE: Zuzahlungsquittungen und Umsatzsteuer
Hallo,
die ganze Geschichte kommt ja aus der USt-Problematik. Es kann keine zwei Rechnungen geben. Der Patient zahlt ja nur den Teil, der von der Kasse nicht �bernommen wird. Also braucht die Kasse keine Rechnung. Nur wenn dem Patienten �ber den Zuzahlungabetrag ein entsprechender Beleg ausgestellt wird, dann ist der Leistungsempf�nger zu bezeichnen, und der ist in diesem Fall die KK. Die Apothekervereinigung r�t dazu entweder auf den Ausweis der USt zu verzichten oder aber zus�tzlich aufzuf�hren, dass Leistungsempf�nger die KK ist und die Rechnung nicht zum VorStAbzug berechtigt. In beiden F�llen ist die Rg dann auf den Patienten ausgestellt. Wie es zu Betr�gen �ber 150 Euro kommen kann? Ich sagte ja, ist nicht der Normalfall aber: 1. Es gibt so teure Medikamente, wo Du nur Gro�packungen abnehmen kannst und kommst leicht auf eine Zuzahlung von bis zu mehreren hundert Euro. 2. Bekomme mal eine richtige Erkrankung, bei der auch das Immunsystem etwas angegriffener ist. Aus der Summe der Medikamente k�nnen Zuzahlungen in besagter H�he entstehen. Sinnigerweise k�nnte man das aufteilen, aber erwarte nicht zu viel von den Angestellten in den Apotheken. 3. Medikamenten-Upgrade. Es gibt Menschen, die leisten sich teurere Medikamente, getreu dem Motte: ich muss doch ohnehin zuzahlen. Vielleicht auch notwendig wegen einer Unvertr�glichkeit. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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24.06.2010, 13:27
Beitrag: #4
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RE: Zuzahlungsquittungen und Umsatzsteuer
zu 1. Ohne jetzt zu plaudern, aber ich kenne Medikamente die ca. 6.000,- kosten (betrifft 2.)und jeden Monat gebraucht werden, trotzdem werden nur die 10,- Zuzahlung f�llig.
zu 3. Bei normal gekauften Medikamenten d�rfte das Problem "Zuzahlung" ja eigentlich nicht entstehen. |
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