Schwein gehabt
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27.05.2010, 15:15
Beitrag: #1
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Schwein gehabt
Im Bescheid 06 wurde der Lohn lt. den Bescheinigungen versteuert, trotzdem --> ESt. 0,-
Jetzt wurde festgestellt, da� der Lohn aber nicht gezahlt wurde, sondern als Insolvenzgeld in 07 ausgezahlt wurde. Neuer Bescheid 07 mit 400,- Nachzahlung. Alles richtig bis hier, aber ich schrieb einen Einspruch gegen den ge�nderten Bescheid 07, da doch der volle Lohn in 06 versteuert wurde. Jetzt wurde der ge�nderte Bescheid wieder auf die urspr�ngliche H�he ge�ndert. M.E. nicht richtig, aber mir solls recht sein. Wahrscheinlich wurde �bersehen, da� die Minderung des EK in 06 keine steuerl. Auswirkung gehabt h�tte, da eben ESt schon 0 war. |
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28.05.2010, 16:44
Beitrag: #2
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RE: Schwein gehabt
Denke ich auch... Schwein gehabt.
� 38 a EStG ist wohl eindeutig Die Lst bemi�t sich nach dem Arbeitslohn den der AN im KJ bezieht... Kein Zufluss von Lohn, Bescheinigung ist definitiv falsch. Ob � 173 greift, kann ich aus der Aufgabenstellung nicht rauslesen. Die festgesetzte Steuer 0, kann ja bedeuten 0 EUR Vzhlg 0 EUR Festsetzung dann darf in 06 nicht ge�ndert werden. Da der Abrg. Teil ein eigenst�ndiger Verwaltungsakt ist, k�nnte man diesen zum negativen ab�ndern. Es k�nnte auch noch anders sein. Der Arbeitgeber hat sogar die LSt abgef�hrt, obwohl er keinen Lohn abgef�hrt hat.... dann ist der Bescheid nur in Sachen Bruttoarbeitslohn falsch... Wenn dann die Lohnsteuer erstattet wurde.. (was richtig ist) und nur der Bruttolohn falsch ist, �ndert sich wieder nix u eine �nderung w�re nicht statthaft. |
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28.05.2010, 17:35
Beitrag: #3
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RE: Schwein gehabt
Sorry aber ich versteh den Beitrag von @rautenmiro nicht.
Zun�chst gibt Opas Beitrag nichts von Lohnsteuern her. Es ging doch nur um die �nderung aber selbst wenn, macht das hier nichts. Das Finanzamt hat Einnahmen, welche nach 2007 geh�ren in 2006 erfasst und sp�ter zus�tzlich in 2007. Das w�re ein Fall der widerstreitenden Steuerfestsetzung. Da die Einahmen richtigerweise nach 2007 geh�ren, h�tte das Finanzamt 2006 �ndern m�ssen. Sprich die Einnahmen in 2006 w�ren zu mindern gewesen, was aber lt. Opa keinen Einfluss auf die festzusetzende Steuer gehabt h�tte. Die w�re in 2006 sowohl mit den Einnahmen als auch ohne 0,00�. In 2007 h�tte sich aber eine Nachzahlung von 400 � ergeben bei Erfassung der Einnahmen. Da der Finanzbeamte den � 174 wohl nicht auf dem Plan hatte, lie� er sich auf Opas Argumentation ein, dass die Einnahmen ja schon in der Festsetzung 2006 erfasst sind und daher nicht mehr in 2007 zu erfassen sind. Die Einnahmen wurden rechtlich falsch aus 2007 wieder rausgenommen. Sofern nicht noch ein VdN f�r 2007 ins Spiel kommt, d�rfte die Kiste wasserdicht sein. Was die Anrechnungsverf�gung betrifft, so k�nnte diese losgel�st von der Festsetzung ge�ndert werden. Aber 1. hat Opa nicht gesagt, ob und in welchem Umfang Lohnsteuer in 2006 tats�chlich angerechnet wurde und 2. kann ein �nderung nur nach � 130 AO erfolgen und daf�r liegen die Voraussetzungen nicht vor. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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29.05.2010, 11:06
Beitrag: #4
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RE: Schwein gehabt
Es ist so wie von Kiharu geschrieben. �ber die Anrechnung der LSt in 06 hatte ich noch gar nicht nachgedacht. Aber es stimmt, die wurde erstattet, obwohl whrscheinlich gar nicht gezahlt, da Ins.-Geld. Doppelt Schwein gehabt. ;-))
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