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Urteil zu Verz�gerungsgeld
03.05.2010, 12:21
Beitrag: #1
Urteil zu Verz�gerungsgeld
Hallo,

das FG Schleswig-Holstein hat das Verz�gerungsgeld rechtlich anerkannt (FG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 03.02.2010, 3 V 243/09).

Zitat:Vom Druckmittel des Verz�gerungsgeldes machten die Pr�fer des Finanzamts bisher nur selten Gebrauch. Denn die Festsetzung des Verz�gerungsgeldes nach � 146 Abs. 2b AO galt in der Praxis als umstritten. Im Gegensatz zum Zwangsgeld wird an dem einmal festgesetzten Verz�gerungsgeld nicht mehr ger�ttelt, selbst wenn der Unternehmer die geforderten Unterlagen versp�tet vorlegt. Das Finanzamt kann je nach Ermessen zwischen 2.500 Euro und 250.000 Euro festsetzen.

R�ckendeckung f�r dieses Instrument gegen tats�chliche oder vermeintliche Verz�gerungstaktik kam nun vom Finanzgericht Schleswig-Holstein. Die Richter stuften das Verz�gerungsgeld als rechtm��ig ein und stellten fest, dass das Finanzamt bei einem Verz�gerungsgeld von „nur“ 2.500 Euro seine Ermessensaus�bung nicht extra begr�nden muss.

Praxis-Tipp:

Dieses Urteil hat eine fatale Signalwirkung. Die Finanz�mter d�rften nun verst�rkt von diesem Druckmittel Gebrauch machen und so selbst bei den ehrlichsten Unternehmen Nachzahlungen produzieren. Doch das Verz�gerungsgeld kann durch folgende Ma�nahmen des Unternehmers verhindert werden:

* Ist ein Termin zur Vorlage von Unterlagen nicht haltbar, sollte ein schriftlicher Antrag auf Fristverl�ngerung mit Angabe der Gr�nde gestellt werden.
* M�chte das Finanzamt unbedingt ein Zeichen setzen, dass nun Schluss mit Verz�gerungstaktiken sein muss, sollte darauf gepocht werden, dass vorerst nur ein Zwangsgeld nach � 335 AO festgesetzt werden soll. Vorteil: Werden die Unterlagen versp�tet vorgelegt, wird das Zwangsgeld nicht mehr f�llig.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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