Gewinnermittlung Tagesmutter ab 2009
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02.04.2010, 11:40
Beitrag: #1
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Gewinnermittlung Tagesmutter ab 2009
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit 1.1.2009 m�ssen ja auch Tagesm�tter, die vorher "steuerfrei" waren, ihre Eink�nfte versteuern. Dazu mussten sie bereits ab 1/09 sowohl gesondert kranken- als auch rentenversichert sein. F�r diese vorl�ufigen Betr�ge musste man das Einkommen sch�tzen und nun ist es erforderlich "richtig" alles zusammenzustellen,damit sowohl das FA als als KV + RV zufrieden sind und die Beitr�ge anpassen/berichtigen... Hat jemand von Euch dies bereits gemacht? Ich stehe jetzt vor einigen Problemen, da es ja sowohl pauschale Betriebsausgaben je nach Sundenzahl der Betreuung der Kinder geht ( das ist aber nicht dramatisch, da eindeutig vorgegeben). Das gr��ere Problem ist, dass Teile der Zahlungen ( es wird jedoch nicht immer von allen Gemeinden genau angegeben von welchen Zahlungen!!) als Zusch�sse zu KV, PV und RV gelten, von denen 50% steuerfrei sein sollen! Zum Teil gibt es diese Info erst ab 2010 - in 2009 war alles neu und keiner wusste Bescheid. Hilfreich w�ren nat�rlich eindeutige Bescheinigungen der Bezirks�mter bzw. der Gemeinden, die diese Betr�ge zahlen - aber solche habe ich noch nicht gesehen! Und meine Mandantin m�chte nat�rlich recht bald die Zahlen f�r 2009 haben, damit ihre Beitr�ge, die ihr nat�rlich zu hoch erscheinen, angepasst werden. Hat jemand von Euch damit schon Erfahrungen und kann Tipps geben? Danke und frohe Ostern Ulrike |
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04.04.2010, 13:26
Beitrag: #2
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RE: Gewinnermittlung Tagesmutter ab 2009
Stehe in K�rze vor demselben Problem und hab schon einige Abhandlungen dar�ber da. Muss sie aber noch sichten und mich damit n�her besch�ftigen. Melde mich nach Ostern ggf. mal.
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26.04.2010, 10:36
Beitrag: #3
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RE: Gewinnermittlung Tagesmutter ab 2009
ich habe jetzt eine Gesamtbescheinigung eines Bezirksamtes erhalten ( Mandantin hatte diese bereits und sie mir nicht geschickt - manche denken nicht mit!). Aus der gehen die geleisteten Zahlungen hervor und auch die enth. Betr�ge f�r RV/KV/PV. Davon sind 50% steuerfrei - also wie bei AN! Diese 50% k�rzen dann die Sonderausgaben - und f�hren dazu, dass die Tagesmutter weniger als 50% selber tr�gt.
Ich bin gespannt, wie dann die Kranken- undauch Rentenkasse nachtr�glich die Beitr�ge anpasst! Noch gespannter bin ich �ber die steuerliche Akzeptanz meiner Gewinnermittlung! @Opa - hast Du schon neue Erkenntnisse? Herzliche Gr��e Ulrike |
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