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Bilanzierung von Zuwendungen
23.10.2009, 10:43
Beitrag: #21
RE: Bilanzierung von Zuwendungen
Hallo,

gibt es da nicht eine Unterscheidung zwischen Investititonszusch�ssen und Betriebsmittelzusch�ssen?

Denke hier ist die Unterscheidung. Und dies habe ich in meiner Argumentation auch versucht zu erkl�ren.

Bei den Betriebsmitteln kommt es eben auf die tats�chliche Aufwandst�tigkeit an. Sind die Aufwendungen abschlie�end get�tigt, ist der Anspruch verwirklicht und erfolgswirksam zu erfassen, da die Restauszahlung nicht mehr von der Ma�nahme abh�ngt sondern lediglich vom Antrag und dem Verwendungsnachweis. Insoweit teile ich die Auffassung der Verwaltung, dass es sich hier lediglich um ein verschobenes Zahlungsziel handelt.

Bei den Investitionszusch�ssen ist die Investition und der vertraglich festgelegte Verbleib des Investitionsguts nachzuweisen. Hier sind Bedingungen er Ma�nahmevereinbarung einzuhalten, die �ber den Zeitpunkt der Anschaffung hinweg wirken. Die Auszahlung der Sicherheitsvereinbarung steht in Abh�ngigkeit der Erf�llung.


Die Regelungen IAS basieren im �brigen auf dem HFA-Gutachten 1/1984 i.d.F. 1990. Somit durchaus vergleichbar f�r das Handelsrecht.


Warte mal das Schreiben des IDW ab. Vielleicht schreibt ja jemand aus dem Ausschuss zur�ck und gibt die entsprechende Erl�uterung mit ab.
Die interessiert mich auch.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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23.10.2009, 16:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.10.2009 16:28 von Jive.)
Beitrag: #22
RE: Bilanzierung von Zuwendungen
zaunk�nig schrieb:Bei den Investitionszusch�ssen ist die Investition und der vertraglich festgelegte Verbleib des Investitionsguts nachzuweisen. Hier sind Bedingungen er Ma�nahmevereinbarung einzuhalten, die �ber den Zeitpunkt der Anschaffung hinweg wirken. Die Auszahlung der Sicherheitsvereinbarung steht in Abh�ngigkeit der Erf�llung.

Das sehe ich anders...

Wenn z.B. die Verbleibensvoraussetzung nicht eingehalten wird, fehlt es alleine schon an den sachlichen voraussetzungen f�r die Gew�hrung der Zuwendung.
Da ist es v�llig irrelevant, ob die Zuwendung schon ausbezahlt ist oder nicht... (vgl. 2. c.) des HFA Fachgutachtens)

Ist Sie schon ausbezahlt, w�re zu aktivieren bzw AK zu k�rzen.
Sofern die Einhaltung der Behaltefrist unsicher ist, w�re ggf. eine R�ckstellung zu bilden.

Das steht ja auch alles so in dem HFa Fachgutachten 1/1984 drin.

Wir haben hier aber einen Fall, in dem nur die Auszahlung einer nicht r�ckzahlbaren Zuwendung auf die kein Rechtsanspruch ensteht unter dem Vorbehalt steht, dass der VN eingereicht und gepr�ft wurde.

Und das HFA Fachgutachten sagt doch eindeutig, dass in diesem Fall nur zu aktivieren ist, wenn :

1.) die sachlichen Voraussetzungen vorliegen ( hier erf�llt mit Ende des Lehrgangs)

2.) der Bewilligungsbescheid muss vorliegen ( haben wir)

und 3.) der Bewilligungsbescheid darf nicht unter einem auszahlungsvorbehalt stehen.

Nach meinem Verst�ndnis der dt. Sprache ist ein Vorbehalt der Auszahlung halt ein Auszahlungsvorbehalt nach dem Motto :

...es wird erst Ausbezahlt, wenn ...

Das diese Aufwandszusch�sse auf jedenfall bei Zufluss zu erfassen sind ist klar.
Unter 2. d2.) des HFA Fachgutachtens steht auch, dass periodengerecht vereinnahmte Zuwendungen direkt gegen den Aufwand verbucht werden d�rfen.
Hier gibt es aber keine periodengerechte vereinnahmung.. die erfolgt ja gerade nicht ...

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

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23.10.2009, 17:30
Beitrag: #23
RE: Bilanzierung von Zuwendungen
Vielleiht noch ein satz ...

Wenn der Anspruch auf die Restzahlung so sicher w�re, m�sste der ESf ja nicht einen Auszahlungsvorbehalt einbauen um �berzahlungen zu vermeiden ... Die haben ja auch Erfahrungswerte ...

lg, Jive

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06.11.2009, 15:49
Beitrag: #24
RE: Bilanzierung von Zuwendungen
Heut kam die Antwort vom IDW:

An Nichtmitglieder gibts keine Auskunft....Tongue

...Und daf�r haben die �ber 2 Wochen gebraucht ..Sad

lg, Jive

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06.11.2009, 15:58
Beitrag: #25
RE: Bilanzierung von Zuwendungen
Mein Beileid Jive!
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06.11.2009, 16:31
Beitrag: #26
RE: Bilanzierung von Zuwendungen
AUTSCH,

vll. h�ttest du nen barscheck beilegen sollen *justkiddin*

ist aber wirklich ne frechheit daf�r 2 wochen zu brauchen Sad

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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06.11.2009, 17:01
Beitrag: #27
RE: Bilanzierung von Zuwendungen
Jive schrieb:An Nichtmitglieder gibts keine Auskunft....Tongue

...Und daf�r haben die �ber 2 Wochen gebraucht ..Sad

AU WEIA...

schönen Tag noch

phönix
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13.03.2010, 15:42
Beitrag: #28
RE: Bilanzierung von Zuwendungen
Huhu,

Ich will nur mal bekanntgeben wie das ganze weitergegangen ist :

Nachdem ich gegen die aufgrund der BP ergangenen Bescheide Einspruch eingelegt hatte, habe ich nun den ge�nderten Bescheid vorliegen, mit welchem meinem Einspruch stattgegeben wurde :-)

lg, Jive

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