�nderung aufgrund Riester
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08.03.2010, 10:30
Beitrag: #11
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RE: �nderung aufgrund Riester
Zitat:Wow, das war deutlichHilft aber mir nicht weiter. Zitat:RdV gibts 1. erst bei Einspruch (und dieser lag in deinem Fall noch gar nicht vor)Und ob. Ich habe in mehreren F�llen Einspruch eingelegt, mit der Bitte um RdV, weil die Bescheinigung noch nicht vorliegt: --> RdV abgelehnt. Und nun erkl�r mir mal, was (au�er einer Klage) ich noch f�r M�glichkeiten habe. weiterer Fall: Zitat:Was ist so schwer daran, die Erkl�rung mit der ausgef�llten Anlage AV und einem Anschreiben abzugeben, in dem Du den Sachverhalt schilderst, darauf hinweist, dass die Anbieterbescheinigung noch nicht vorliegt und du um eine Festsetzung unter VdN bittest?Wenn die (gerade bei neuen) Mandanten die Frage nach der Riester Rente verneinen (weil sie es oftmals nicht wissen(s.o. �ffentl. Dienst)), --> was soll ich machen wenn ich die Unterlagen erst im Folgejahr zuf�llig finde. Es fehlt hier eindeutig eine Regelung, �hnlich wie bei den VL, einen Bescheid nachtr�glich aufgrund der Bescheinigung zu �ndern. Eine VL kann man auch nach 2 Jahren nachreichen und der Bescheid wird mit Festsetzung der VWL ge�ndert. Mir war als h�tte ich gelesen, da� die Bescheinigung ab 2010 auch elektronisch gemeldet wird und daraufhin der Steuerbescheid ge�ndert werden k�nnte. Aber ich war mir nicht sicher, daher die Nachfrage. Werde ich eben weiterhin, wie ich jetzt bereits begonnen habe, gegen jeden Bescheid Einspruch aufgrund einer eventuellen Riester Besch. einlegen und auf Zeit spielen um sie eventuell sp�ter noch (zumindest vielleicht in einigen F�llen) gew�hrt zu bekommen. |
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08.03.2010, 11:19
Beitrag: #12
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RE: �nderung aufgrund Riester
Sorry Opa, nur weil das Finanzamt die Regelungen der AO kennt und anwendet und Du falsche Antr�ge stellst und/oder Deine Mitglieder nicht wissen, ob sie eine Riestervertrag haben, kannst Du den schwarzen Peter nicht dem Finanzamt zuschieben.
Daher nochmal f�r Dich: 1. RdV geht nicht, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Lies den � 363 AO durch! 2. Du hast einen Antrag auf Festsetzung unter VdN entweder im Rahmen der Veranlagung zu stellen oder im Einspruch. Wenn Du das nicht weisst, ist das nicht das Problem des FA. Die Sachbearbeiter werden nicht daf�r bezahlt Beratung f�r LoHis oder Stb. zu machen. 3. Zitat:Und nun erkl�r mir mal, was (au�er einer Klage) ich noch f�r M�glichkeiten habe.Das Finanzamt bitten einen VdN aufzunehmen!!!! 4. Zitat:Es fehlt hier eindeutig eine Regelung, �hnlich wie bei den VL, einen Bescheid nachtr�glich aufgrund der Bescheinigung zu �ndernN� fehlt es nicht. Die VL werden in einem gesonderten Verwaltungsakt festgesetzt. Haben somit mit der Steuerfestsetzung rein gar nichts zu tun. Der Sonderausgabenabzug ist aber Bestandteil der Steuerfestsetzung. Du vergleichst hier �pfel mit Birnen. 5. Zitat:Werde ich eben weiterhin, wie ich jetzt bereits begonnen habe, gegen jeden Bescheid Einspruch aufgrund einer eventuellen Riester Besch. einlegen und auf Zeit spielen um sie eventuell sp�ter noch (zumindest vielleicht in einigen F�llen) gew�hrt zu bekommen. Und warum beantragst du nicht die Aufnahme des VdN statt dich hier aufzuregen? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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08.03.2010, 11:52
Beitrag: #13
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RE: �nderung aufgrund Riester
Kannst oder willst du mich nicht verstehen?
Zitat:Und warum beantragst du nicht die Aufnahme des VdN statt dich hier aufzuregen?Ich reg mich auch weiterhin dar�ber auf, weil eben diese (VdN) auch abgelehnt werden. Zitat:Sorry Opa, nur weil das Finanzamt die Regelungen der AO kennt und anwendet und Du falsche Antr�ge stellst und/oder Deine Mitglieder nicht wissen, ob sie eine Riestervertrag haben, kannst Du den schwarzen Peter nicht dem Finanzamt zuschieben.Erstens schieb ich nicht dem FA den schwarzen Peter zu, sondern dem Gesetzgeber, der so ein undurchdachten Sch... verzapft hat, und zweitens, das ich bl�d bin und falsche Antr�ge stelle. Danke! solche Kommentare brauch ich noch. Zitat:Die Sachbearbeiter werden nicht daf�r bezahlt Beratung f�r LoHis oder Stb. zu machen.Hat keiner verlangt. Und das sie das oft nicht k�nnen, hab ich auch schon gemerkt. Und jetzt bin ich vorerst hier weg. |
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08.03.2010, 11:58
Beitrag: #14
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RE: �nderung aufgrund Riester
Und jetzt atme tief durch, z�hl bis drei und denk an den Spruch, den Du mir nach deinem Urlaub vorm Latz geknallt hast.
![]() Du kannst hier nicht erwarten, dass jemand deinen Unmut versteht, wenn du nur den halben SV schilderst und nur deinem �rger Luft machen willst. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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08.03.2010, 12:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.03.2010 12:01 von Opa.)
Beitrag: #15
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RE: �nderung aufgrund Riester
Ich wei� zwar nicht mehr, welcher das gewesen sein soll. Aber das ist mir jetzt auch erstmal egal.
Ich brauch erstmal ne Pause. |
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25.03.2010, 17:47
Beitrag: #16
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RE: �nderung aufgrund Riester
Habe mit der Erkl�rung gleichzeitig um VdN gebeten wegen Riester-Nachweis.
Antwort des FA: Zitat:Die Neuregelung des B�rgerentlastungsgesetzes vom 16.07.2009 greift in Ihrem Fall, da die Gesetzes�nderung erstmals f�r nach dem 31.12.2006 angelegte verm�genswirksame Leistungen gilt, d.h. die alte Antragsfrist von 2 Jahren gilt nicht. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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26.03.2010, 09:56
Beitrag: #17
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RE: �nderung aufgrund Riester
??? Was hat Riester mit VWL zu tun ???
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26.03.2010, 10:21
Beitrag: #18
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RE: �nderung aufgrund Riester
Opa schrieb:??? Was hat Riester mit VWL zu tun ??? Frag ich mich auch. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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