Änderung aufgrund Riester
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05.03.2010, 15:07
Beitrag: #1
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Änderung aufgrund Riester
Gibt es hier eigentlich etwas Neues wenn die Mitteilung über die Riester-Beiträge erst nachträglich zugesandt wurden?
bspw. Bescheid v. März (Einspruchsfrist abgelaufen), aber Mitteilung n. 10a kommt erst im Aug. Es erfolgte bisher keine Änderung des Bescheides (Günstigerprüfung). Gibt es jetzt eine Möglichkeit? |
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05.03.2010, 15:13
Beitrag: #2
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RE: Änderung aufgrund Riester
s.a. hier
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05.03.2010, 18:27
Beitrag: #3
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RE: Änderung aufgrund Riester
Ich kenne nichts Neues.
Aber ich praktiziere genwärtig bei mehreren Fällen Folgendes problemlos: Wenn, und nur dann ist es ja interessant, der SA-Abzug günstiger ist als die Zulagen und die Bescheinigung für den VZ noch nicht vorliegt, gebe ich die Erklärung (sende ich) trotzdem ab mit den Daten des Vorjahres. Was passiert, erstaunlich, es gibt einen Bescheid mit den SA-Abzuges der Daten des Vorjahres und nach eigen Wochen bekomme ich einen korrigierten Bescheid nach Nachreichung der Bescheinigung. Durch Zufall die Erklärung abgegeben und gar nicht an AV gedacht und keine Bescheinigung als Beleg dem FA hinterhergeschickt und trotzdem eben einen Bescheid erhalten mit SA-Abzug berechnet nach den alten Daten des Vorjahres. Die Korrektur erfolgt eben auf den dann neuen Daten der Bescheinigung. Klingt putzig, aber es ist wirklich so. Probier es doch einfach einmal Opa. mfg Dr. H.C. Freak |
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05.03.2010, 20:34
Beitrag: #4
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RE: Änderung aufgrund Riester
Hab ich jetzt auch schon mal gemacht, nur riefen sie dann an und wollten die Bescheinigung. Als ich sagte "hab ich noch nicht" wollten sie mir nichtmal RdV gewähren. Wie aber ein "normaler" Steuerpflichter, der seine Erklärung bis zum 31.05. abgeben muss zur Günstigerprüfung kommt, wenn die Bescheinigung erst im Sept. kommt, konnten sie mir auch nicht erklären. grrrrr
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05.03.2010, 21:06
Beitrag: #5
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RE: Änderung aufgrund Riester
Hab gerade noch das aktuelle BMF hierzu gefunden, aber das tu ich mir heute nicht mehr an.
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06.03.2010, 08:20
Beitrag: #6
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RE: Änderung aufgrund Riester
Das BMF-Schreiben kannst du dir schenken. Hab noch das hier gefunden und finde es sehr aufschlussreich:
Zitat:Senatsverwaltung für Finanzen Berlin v. 27.04.2005 - III A - S 2222 - 1/2005 Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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06.03.2010, 09:32
Beitrag: #7
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RE: Änderung aufgrund Riester
Dank an Kiharu.
mfg Dr. H.C. Freak |
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06.03.2010, 15:23
Beitrag: #8
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RE: Änderung aufgrund Riester
Zitat:In den Fällen, in denen der Einkommensteuererklärung weder eine Anlage AV noch eine Anbieterbescheinigung beigefügt worden ist, aber aus der Einkommensteuererklärung für das Vorjahr zu erkennen ist, dass eigentlich förderfähige Beiträge geleistet worden sein müssten, ist die Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) durchzuführen.Nur passiert das eben nicht. Und das Berliner Schreiben wie auch die Verfügung der OFD Magdeburg sind alle mind 5 Jahre alt, als die Riester Sache noch relativ neu war. Heute gehen alle Bescheide nach Schema F raus, wenn ich später mit der Bescheinigung komme, hab ich keine Chance. Die Änderung mit der Günstigerprüfung wird abgelehnt. Nur dann Klagen wegen 50,- oder auch 150,-? Das Risko ging eben bisher keiner ein. Die ganze Sch... stinkt mir bis... Viele (gerade im öffentl. Dienst / VBL bzw. ZVK) wissen gar nicht, daß sie eine Riester Rente haben (zahlt ja nur der AG). Wenn ich dann später (teilweie erst im Folgejahr) zufällig in irgendwelchen Unterlagen die Bescheinigung finde, kann ich nichts mehr machen. |
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07.03.2010, 11:35
Beitrag: #9
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RE: Änderung aufgrund Riester
Zitat:Nur passiert das eben nicht. Und das Berliner Schreiben wie auch die Verfügung der OFD Magdeburg sind alle mind 5 Jahre alt, als die Riester Sache noch relativ neu war. Heute gehen alle Bescheide nach Schema F raus, wenn ich später mit der Bescheinigung komme, hab ich keine Chance. Die Änderung mit der Günstigerprüfung wird abgelehnt. Schon mal drüber nachgedacht, dass auch Du ein wenig in der Pflicht bist? Was ist so schwer daran, die Erklärung mit der ausgefüllten Anlage AV und einem Anschreiben abzugeben, in dem Du den Sachverhalt schilderst, darauf hinweist, dass die Anbieterbescheinigung noch nicht vorliegt und du um eine Festsetzung unter VdN bittest? Schließlich wollt ihr doch was vom FA. Und gerade wenn LoHis oder Stb. involviert sind, kann man doch erwarten, dass die sagen, was sie wollen. Und mal unter uns. Zitat:Als ich sagte "hab ich noch nicht" wollten sie mir nichtmal RdV gewähren. Das würdest du von mir auch nicht bekommen. RdV gibts 1. erst bei Einspruch (und dieser lag in deinem Fall noch gar nicht vor) und 2. nur wenn die rechtlichen Gegebenheiten erfüllt sind. Dies ist bei "ich hab die Bescheinigung noch nicht" einfach nicht der Fall. Da musst du dann schon sagen, dass du einen VdN haben willst. Kurzum, ich kann deinen Frust nicht wirklich verstehen. Stell die richtigen Anträge und dann läufts. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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07.03.2010, 12:22
Beitrag: #10
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RE: Änderung aufgrund Riester
Wow, das war deutlich, aber mir hilft es auch.
mfg Dr. H.C. Freak |
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