Meldung f�r Gef�
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04.03.2010, 12:56
Beitrag: #1
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Meldung f�r Gef�
Moin,
f�r einen GmbH-Gesch�ftsf�hrer muss ja diese besondere Meldung nach � 7a Abs. 1 SGB IV zu Beginn der T�tigkeit gemacht werden. Gilt dies auch f�r privat versicherte Personen? Wenn ja, bei welcher Krankenkasse m�sste die Meldung eingereicht werden? Oder gar keine Meldung abgeben und direkt das Statusfeststellungsverfahren beantragen? Gr��e Eisvogel |
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04.03.2010, 13:07
Beitrag: #2
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RE: Meldung f�r Gef�
hat sich schon ereldigt - ein lick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung doch immer wieder
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