04.03.2010, 12:56
Moin,
für einen GmbH-Geschäftsführer muss ja diese besondere Meldung nach § 7a Abs. 1 SGB IV zu Beginn der Tätigkeit gemacht werden. Gilt dies auch für privat versicherte Personen? Wenn ja, bei welcher Krankenkasse müsste die Meldung eingereicht werden? Oder gar keine Meldung abgeben und direkt das Statusfeststellungsverfahren beantragen?
Grüße
Eisvogel
für einen GmbH-Geschäftsführer muss ja diese besondere Meldung nach § 7a Abs. 1 SGB IV zu Beginn der Tätigkeit gemacht werden. Gilt dies auch für privat versicherte Personen? Wenn ja, bei welcher Krankenkasse müsste die Meldung eingereicht werden? Oder gar keine Meldung abgeben und direkt das Statusfeststellungsverfahren beantragen?
Grüße
Eisvogel