Kfz-Nutzung
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03.03.2010, 11:50
Beitrag: #1
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Kfz-Nutzung
Hallo Kollegen,
Ihr wisst ja: Lohn ist so gar nicht mein Ding... Fragen zur 1-%-Regelung Arbeitnehmer (Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer): Basis: L�ngst abgeschriebenes, vor 7 Jahren gebraucht mit USt f�r einen Spottpreis gekauftes Kfz: 1.) Gibt es auch f�r die 1-%-Regelung beim Arbeitnehmer eine M�glichkeit der Kostendeckelung? 2.) Kann f�r Zwecke der USt auch beim AN ein von der Vereinfachungsregel (80% mit / 20% ohne) abweichender Prozentsatz auf Basis der tats�chlichen Umst�nde genommen werden (also beispielsweise 60% mit und 40% ohne...)? Danke und Gru� von der Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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03.03.2010, 12:12
Beitrag: #2
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RE: Kfz-Nutzung
1. Soweit ich weiss nicht
2. Du kannst doch beim AN nicht mal die 80/20-Aufteilung anwenden, oder? ----------------- LG Clematis |
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03.03.2010, 12:17
Beitrag: #3
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RE: Kfz-Nutzung
Danke Dir.
Ad 2.: da hatte ich �bersehen, dass es sich bei der �berlassung an AN ja nicht um eine unentgeltliche �berlassung handelte. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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03.03.2010, 12:23
Beitrag: #4
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RE: Kfz-Nutzung
Hallo,
zu1.: ja, s. BMF v. 28.05.1996 BStBl.I, 654, Tz I 8 zu2.: nein, s. BMF v. 27.08.2004 BStBl.I, 864, Tz 4.2.1.2 Gr��e Eisvogel |
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03.03.2010, 13:40
Beitrag: #5
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RE: Kfz-Nutzung
Herzlichen Dank!
___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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03.03.2010, 15:33
Beitrag: #6
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RE: Kfz-Nutzung
zu 1 auch: H 8.1 (9,10) (Begrenzung des pauschalen Nutzungswerts EStH)
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04.03.2010, 09:31
Beitrag: #7
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RE: Kfz-Nutzung
Und wie mache ich das buchungstechnisch?
Das Jahr ist ja schon rum. Lohn 2009 berichtigen? (geht das �berhaupt noch?) Wenn das nicht mehr geht: Dem AN eine Best�tigung schreiben, dass die Versteuerung zu hoch war und ihm die Brutto-Differenz 2010 auszahlen? Das Ganze mit Lohn 2010 berichtigen? Bin �berfragt, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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04.03.2010, 09:39
Beitrag: #8
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RE: Kfz-Nutzung
das soll wohl auch noch in der einkommensteuerveranlagung berichtigt werden k�nnen. hierzu ist allerdings eine entsprechende bescheinigung des arbeitgebers notwendig.
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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04.03.2010, 09:47
Beitrag: #9
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RE: Kfz-Nutzung
Das heisst, ich lasse die Lohn-Abrechnung selber in der GmbH 2009 unberichtigt und korrigiere nur die Sachbez�ge, ohne dass ich die Lohnsteuer-Anmeldung berichtige??
1755 / 8611 und 1740 / 1755 ? Und die GmbH schreibt dem Gesch�ftsf�hrer (ist der mit der Kfz-Nutzung), dass der Lohn 2009 zu hoch lohn-versteuert wurde und zahlt die Brutto-Lohn-Differenz (oben: 1740) an den Kerl aus? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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05.03.2010, 09:34
Beitrag: #10
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RE: Kfz-Nutzung
*hochschubs*
Ich habs noch immer nicht gel�st und bitte nochmal kurz um Hilfe ... *schnief* ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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