![]() |
Kfz-Nutzung - Druckversion +- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb) +-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Lohnsteuer/Sozialversicherung (/forumdisplay.php?fid=45) +--- Thema: Kfz-Nutzung (/showthread.php?tid=1576) Seiten: 1 2 |
Kfz-Nutzung - Catja - 03.03.2010 11:50 Hallo Kollegen, Ihr wisst ja: Lohn ist so gar nicht mein Ding... Fragen zur 1-%-Regelung Arbeitnehmer (Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer): Basis: L�ngst abgeschriebenes, vor 7 Jahren gebraucht mit USt f�r einen Spottpreis gekauftes Kfz: 1.) Gibt es auch f�r die 1-%-Regelung beim Arbeitnehmer eine M�glichkeit der Kostendeckelung? 2.) Kann f�r Zwecke der USt auch beim AN ein von der Vereinfachungsregel (80% mit / 20% ohne) abweichender Prozentsatz auf Basis der tats�chlichen Umst�nde genommen werden (also beispielsweise 60% mit und 40% ohne...)? Danke und Gru� von der Catja RE: Kfz-Nutzung - Clematis - 03.03.2010 12:12 1. Soweit ich weiss nicht 2. Du kannst doch beim AN nicht mal die 80/20-Aufteilung anwenden, oder? RE: Kfz-Nutzung - Catja - 03.03.2010 12:17 Danke Dir. Ad 2.: da hatte ich �bersehen, dass es sich bei der �berlassung an AN ja nicht um eine unentgeltliche �berlassung handelte. RE: Kfz-Nutzung - Eisvogel - 03.03.2010 12:23 Hallo, zu1.: ja, s. BMF v. 28.05.1996 BStBl.I, 654, Tz I 8 zu2.: nein, s. BMF v. 27.08.2004 BStBl.I, 864, Tz 4.2.1.2 Gr��e Eisvogel RE: Kfz-Nutzung - Catja - 03.03.2010 13:40 Herzlichen Dank! RE: Kfz-Nutzung - meyer - 03.03.2010 15:33 zu 1 auch: H 8.1 (9,10) (Begrenzung des pauschalen Nutzungswerts EStH) RE: Kfz-Nutzung - Catja - 04.03.2010 09:31 Und wie mache ich das buchungstechnisch? Das Jahr ist ja schon rum. Lohn 2009 berichtigen? (geht das �berhaupt noch?) Wenn das nicht mehr geht: Dem AN eine Best�tigung schreiben, dass die Versteuerung zu hoch war und ihm die Brutto-Differenz 2010 auszahlen? Das Ganze mit Lohn 2010 berichtigen? Bin �berfragt, die Catja RE: Kfz-Nutzung - Taxman - 04.03.2010 09:39 das soll wohl auch noch in der einkommensteuerveranlagung berichtigt werden k�nnen. hierzu ist allerdings eine entsprechende bescheinigung des arbeitgebers notwendig. RE: Kfz-Nutzung - Catja - 04.03.2010 09:47 Das heisst, ich lasse die Lohn-Abrechnung selber in der GmbH 2009 unberichtigt und korrigiere nur die Sachbez�ge, ohne dass ich die Lohnsteuer-Anmeldung berichtige?? 1755 / 8611 und 1740 / 1755 ? Und die GmbH schreibt dem Gesch�ftsf�hrer (ist der mit der Kfz-Nutzung), dass der Lohn 2009 zu hoch lohn-versteuert wurde und zahlt die Brutto-Lohn-Differenz (oben: 1740) an den Kerl aus? RE: Kfz-Nutzung - Catja - 05.03.2010 09:34 *hochschubs* Ich habs noch immer nicht gel�st und bitte nochmal kurz um Hilfe ... *schnief* |