Kfz-Nutzung
|
03.03.2010, 11:50
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Kfz-Nutzung
Hallo Kollegen,
Ihr wisst ja: Lohn ist so gar nicht mein Ding... Fragen zur 1-%-Regelung Arbeitnehmer (Gesellschafter-Geschäftsführer): Basis: Längst abgeschriebenes, vor 7 Jahren gebraucht mit USt für einen Spottpreis gekauftes Kfz: 1.) Gibt es auch für die 1-%-Regelung beim Arbeitnehmer eine Möglichkeit der Kostendeckelung? 2.) Kann für Zwecke der USt auch beim AN ein von der Vereinfachungsregel (80% mit / 20% ohne) abweichender Prozentsatz auf Basis der tatsächlichen Umstände genommen werden (also beispielsweise 60% mit und 40% ohne...)? Danke und Gruß von der Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
03.03.2010, 12:12
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Kfz-Nutzung
1. Soweit ich weiss nicht
2. Du kannst doch beim AN nicht mal die 80/20-Aufteilung anwenden, oder? ----------------- LG Clematis |
|||
03.03.2010, 12:17
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Kfz-Nutzung
Danke Dir.
Ad 2.: da hatte ich übersehen, dass es sich bei der Überlassung an AN ja nicht um eine unentgeltliche Überlassung handelte. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
03.03.2010, 12:23
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Kfz-Nutzung
Hallo,
zu1.: ja, s. BMF v. 28.05.1996 BStBl.I, 654, Tz I 8 zu2.: nein, s. BMF v. 27.08.2004 BStBl.I, 864, Tz 4.2.1.2 Grüße Eisvogel |
|||
03.03.2010, 13:40
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: Kfz-Nutzung
Herzlichen Dank!
___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
03.03.2010, 15:33
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Kfz-Nutzung
zu 1 auch: H 8.1 (9,10) (Begrenzung des pauschalen Nutzungswerts EStH)
|
|||
04.03.2010, 09:31
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: Kfz-Nutzung
Und wie mache ich das buchungstechnisch?
Das Jahr ist ja schon rum. Lohn 2009 berichtigen? (geht das überhaupt noch?) Wenn das nicht mehr geht: Dem AN eine Bestätigung schreiben, dass die Versteuerung zu hoch war und ihm die Brutto-Differenz 2010 auszahlen? Das Ganze mit Lohn 2010 berichtigen? Bin überfragt, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
04.03.2010, 09:39
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
RE: Kfz-Nutzung
das soll wohl auch noch in der einkommensteuerveranlagung berichtigt werden können. hierzu ist allerdings eine entsprechende bescheinigung des arbeitgebers notwendig.
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
|||
04.03.2010, 09:47
Beitrag: #9
|
|||
|
|||
RE: Kfz-Nutzung
Das heisst, ich lasse die Lohn-Abrechnung selber in der GmbH 2009 unberichtigt und korrigiere nur die Sachbezüge, ohne dass ich die Lohnsteuer-Anmeldung berichtige??
1755 / 8611 und 1740 / 1755 ? Und die GmbH schreibt dem Geschäftsführer (ist der mit der Kfz-Nutzung), dass der Lohn 2009 zu hoch lohn-versteuert wurde und zahlt die Brutto-Lohn-Differenz (oben: 1740) an den Kerl aus? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
05.03.2010, 09:34
Beitrag: #10
|
|||
|
|||
RE: Kfz-Nutzung
*hochschubs*
Ich habs noch immer nicht gelöst und bitte nochmal kurz um Hilfe ... *schnief* ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste