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Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
12.02.2010, 10:13
Beitrag: #11
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Aufgrund BFH – Urteil vom 12.11.2009 - VI R 1/09 hatte ich gestern 2 Bescheide aus 03 u. 04 im Kasten, die damals abgelehnt wurden zu bearbeiten, die ich jedoch aufgrund des damals anhängigen Verfahrens offen lies. Das FA hat diese Bescheide jetzt von sich aus, ohne mein nachhaken, erlassen.
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12.02.2010, 13:04
Beitrag: #12
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Opa schrieb:Aufgrund BFH – Urteil vom 12.11.2009 - VI R 1/09 hatte ich gestern 2 Bescheide aus 03 u. 04 im Kasten, die damals abgelehnt wurden zu bearbeiten, die ich jedoch aufgrund des damals anhängigen Verfahrens offen lies. Das FA hat diese Bescheide jetzt von sich aus, ohne mein nachhaken, erlassen.
Wann wurden denn dazu die Erklärungen eingereicht? War die Anlaufhemmung denn dabei überhaupt ein Problem oder ging es nur um den Einreichungszeitpunkt?
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12.02.2010, 13:19
Beitrag: #13
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Erklärungen 03 u. 04 wurden im Mai 2009 eingereicht. Im Juni 2009 Ablehnung der Bearbeitung vom FA, und Einspruch mit Bitte RdV von mir aufgrund des anh. Verfahrens.
Und gestern kamen, wie gesagt automatisch, die Bescheide 03 u. 04.
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12.02.2010, 22:20 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.02.2010 16:05 von meyer.)
Beitrag: #14
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Opa schrieb:Erklärungen 03 u. 04 wurden im Mai 2009 eingereicht. Im Juni 2009 Ablehnung der Bearbeitung vom FA, und Einspruch mit Bitte RdV von mir aufgrund des anh. Verfahrens.
Und gestern kamen, wie gesagt automatisch, die Bescheide 03 u. 04.

Mmmh. Entweder gehen in Sachsen (wo sich das abspielt, wie ich vermute) die Uhren anders als anderswo, was in diesem Fall nicht ganz auszuschließen ist oder der Bearbeiter hat sich keine vertieften Gedanken gemacht.

Habe jetzt erstmal weitgehend auf Offensive geetzt und als mehr oder weniger sicher dargestellt, dass sich meine gewünschte Version aus VI R 1/09 und FG Köln (rkr. nach Revisionsrücknahme durch die Verwaltung) ergebe.

Wenn nicht gerade unmittelbar eine Einspruchsentscheidung kommt, höhere ich ja wohl vorher noch was und kann dann entsprechend weiteragieren.
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12.02.2010, 23:09
Beitrag: #15
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Da dies bei uns gerade ein "Dauerthema" ist, dank eines Juristen im Hause der sich ein wenig weit aus dem Fenster gelehnt hat, musste ich mich notgedrungen gerade mit dieser Sache beschäftigen. Es gibt einige BL, die haben bereits Anweisung entsprechend zu verfahren (reine Verfahrensökonomie). Werde nächste Woche nochmal schauen, welche das sind.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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13.02.2010, 12:35
Beitrag: #16
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Sachsen Big Grin
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13.02.2010, 16:43
Beitrag: #17
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Ich bräuchte Niedersachsen. Die sind m. E. meist nicht unter denen, die bei sowas vorpreschen ...
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16.02.2010, 16:10
Beitrag: #18
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Herr meyer *grins* da Ihre PN-Funktion nicht aktiv ist, frage ich hier nach, ob noch Interesse besteht an den Anweisungen zur Anlaufhemmung? Betrifft zwar nicht Niedersachsen aber vielleicht hilfts? Ob der Größe möchte ich das ungern hier posten.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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16.02.2010, 17:30
Beitrag: #19
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Liebe @Kahiru
Ich hab auch Interesse.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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16.02.2010, 17:36
Beitrag: #20
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
@ kiharu

bin natürlich interessiert. Habe extra deswegen jetzt die PN-Funktion freigeschaltet (hoffe ich zumindest). Bin da sonst ein Gegner von, da mir die zuviel Zeit raubt.

Danke schon mal.
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