das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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17.01.2010, 17:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.01.2010 17:12 von Petz.)
Beitrag: #191
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
showbee schrieb:Fr�her haben wir das Vorjahresformular leer gedruckt, mit Tipex das Jahr ge�ndert und dann manuell ausgef�llt. GewStE ist ja auch einfach zum ausf�llen... ja, und wenn sich die Kennziffern von einem Jahr zum anderen ge�ndert haben, macht das den Bearbeiter im FA nicht froh.... ![]() Bin gespannt, wann wir die ersten Anlagen KAP 2009 ausgef�llt auf den Anlagen KAP 2008 bekommen. Da passen ja auch viel besser die Werbungskosten drauf.. ![]() ![]() |
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29.01.2010, 13:57
Beitrag: #192
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Bei mir trudeln zur Zeit Zwangsgeldandrohungen wegen nicht eingereichter Gewerbesteuererkl�rungen ein.
Auf meinen Hinweis auf � 25 Abs. 1 Nr. 1 - Abgabepflicht nur bei Gewerbeertrag �ber � 24.500 - kommt postwendend eine Aufforderung nach � 25 Abs. 1 Nr. 7 GewStDV ![]() W�re weniger Arbeit, wenn es die Befreiung nicht g�be. Und die Mandanten freuen sich, wenn sie nun noch eine Rechnung f�r eine Steuererkl�rung bekommen, von der ich vorher gesagt habe, dass sie nicht erforderlich ist. |
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29.01.2010, 14:06
Beitrag: #193
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
tosch schrieb:Und die Mandanten freuen sich, wenn sie nun noch eine Rechnung f�r eine Steuererkl�rung bekommen, von der ich vorher gesagt habe, dass sie nicht erforderlich ist. Deswegen gibt es bei mir an den Satz f�r den Mandanten noch immer die Erg�nzung mit dran, - "es seie denn, das Amt fordert die Erkl�rung an". In diese Nesseln hatte ich mich n�mlich auch einmal gesetzt. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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29.01.2010, 14:20
Beitrag: #194
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Gute Idee. Danke.
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29.01.2010, 14:38
Beitrag: #195
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Ich mache das auch bei Kleinunternehmern und der Umsatzsteuer-Erkl�rung so.
W�re nicht das erste Mal, dass das FA aus mir nicht wiklich erkl�rlichen Gr�nden eine USt-Erkl�rung anfordert... (aus Schaden wird man klug, - sind ja jedesmal 33,80 � Mindestgeb�hr + USt f�r die Erkl�rungen, und ich habe keine Lust mehr, das rechtfertigen zu m�ssen.) Gru�, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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29.01.2010, 14:47
Beitrag: #196
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Ja bei den KU handelt jeder Bearbeiter anders. Der Eine will USt. u. GewSt.-Erkl�rungen, und der Andere will nix.
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29.01.2010, 14:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.01.2010 14:54 von Catja.)
Beitrag: #197
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Daher versichere ich mich eben mittels dieser Einschr�nkung gegen�ber dem Mandanten ab.
F�r lau mache ich die (an un f�r sich zwar nutzlosen...) Erkl�rungen dann n�mlich auch nicht (Druck, Porto, Fristen�berwachung, Bescheidkontrolle, wieder zus�tzlicher Schriftwechsel etc..) Ich stimme @Tosch unbedingt zu, dass es (zumindest f�r uns *grins*) einfacher w�re, die Teile gleich verpflichtend zu machen und gut is. Dann weiss jeder, woran er ist. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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31.01.2010, 13:15
Beitrag: #198
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
tosch schrieb:Bei mir trudeln zur Zeit Zwangsgeldandrohungen wegen nicht eingereichter Gewerbesteuererkl�rungen ein.Die Erinnerungen kommen automatisch, wenn ein GW-Konto gesetzt ist, daf�r kann der Bearbeiter nichts. Aber nachdem er die Steuererkl�rungen hat, insbesondere ESt-Erkl�rung sowie Bilanz oder E�R, kann er nicht auf Abgabepflicht der GewSt-Erkl�rung bestehen, wenn es keinerlei Anhaltspunkte f�r entsprechende Hinzurechnungen gibt, die den Freibetrag noch �bersteigen lassen k�nnen, da gibt es n�mlich ein Schikaneverbot. Ich w�rde in diesen F�llen mal nachfragen, was das soll, notfalls beim Vorgesetzten. Es ist f�r den Bearbeiter ein leichtes, das GW-Konto im Grundinformationsdienst zu l�schen, das macht weniger Arbeit als die Aufforderung zur Abgabe, jedenfalls in den Stadtstaaten. Wie das in den Fl�chenstaaten mit den Mitteilungen an die Gemeinde(n) dann l�uft, kann ich nicht sagen. Wenn allerdings im Vorjahr ein vortragsf�higer Verlust festgestellt wurde, muss aber nat�rlich nach � 25 Abs. 1 Nr. 6 GewStDV im Folgejahr eine Erkl�rung abgegeben werden. |
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31.01.2010, 14:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2010 14:24 von miwe4.)
Beitrag: #199
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Petz schrieb:[quote=tosch]Es ist f�r den Bearbeiter ein leichtes, das GW-Konto im Grundinformationsdienst zu l�schen, das macht weniger Arbeit als die Aufforderung zur Abgabe, jedenfalls in den Stadtstaaten.Zumindest in NRW geht es genau so. Da gibt es noch eine Zusatzkennziffer, die im Grunddateibereich einzugeben ist und dann geht das mittlerweile automatisch mit der Mitteilung an die Gemeinde. |
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02.08.2011, 10:31
Beitrag: #200
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Die neuen Vorauszahlungsbescheide gehen mir tierisch auf den Keks.
Bei uns gibt es einen Block f�r Einkommensteuer, einen f�r Kirchensteuer und einen f�r den SolZ. Das sieht dann so aus: ......................................I.......II........III.......IV Einkommensteuer 2011........0.......0.......575......575 Einkommensteuer 2012.....988....988.......988......988 _____________________________________________ Kirchensteuer 2011............0........0.........46.......46 Kirchensteuer 2012..........79.......79.........79.......79 _____________________________________________ SolZ 2011........................0........0.........31........31 SolZ 2012......................54.......54.........54........54 _____________________________________________ Eine Summe der Quartalszahlen gibt es anders als fr�her nicht mehr. Das mu� jetzt jedesmal ausgerechnet werden. |
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