Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
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14.01.2010, 22:35
Beitrag: #21
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
öhm okay, kiharu unsere retterin des feierabend
![]() "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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14.01.2010, 22:41
Beitrag: #22
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
Kiharu schrieb:Gar nicht, weil siehe Erläuterungen zu Anlage UR Warum? ® |
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14.01.2010, 22:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.01.2010 22:58 von Kiharu.)
Beitrag: #23
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
Jetzt drehst du dich aber im Kreis.
Du behauptest doch die ganze Zeit, dass das Sachen sind, die nicht unters UStG fallen und deshalb von Kleinunternehmern in der Anlage UR nicht angegeben werden brauchen. Jetzt sag ich Dir, ja hast recht, sieht auch das Formular gar nicht vor, und nun bist du immer noch nicht zufrieden ![]() Die Anleitung sagt genau, in welchen Fällen Angaben von Kleinunternehmern in der Anlage UR zu machen sind: Zitat:Die Sonderregelungen des § 19 Abs. 1 UStG gelten jedoch nicht für Die nicht steuerbaren Umsätze tauchen nicht auf und brauchen auch nicht angegeben werden von Kleinunternehmern. Darauf weist auch nochmal der bereits oben vorher von mir zitierte Auszug aus den Erläuterungen zur Anlage UR hin. Also wenn ich nicht gerde ganz von Blindheit geschlagen bin, kann ich dein derzeitiges Problem nicht erkennen. ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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15.01.2010, 09:57
Beitrag: #24
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
Kiharu schrieb:Die nicht steuerbaren Umsätze tauchen nicht auf und brauchen auch nicht angegeben werden von Kleinunternehmern. Darauf weist auch nochmal der bereits oben vorher von mir zitierte Auszug aus den Erläuterungen zur Anlage UR hin. Und bei regelbesteuerten Unternehmern? Die Ausführungen in der Anleitung können doch nicht rechtliche Grundlage sein. ® |
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15.01.2010, 10:27
Beitrag: #25
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
Zitat:Und bei regelbesteuerten Unternehmern? Die Ausführungen in der Anleitung können doch nicht rechtliche Grundlage sein. Das war nicht Deine Ausgangsfrage. Die bezog sich auf Kleinunternehmer. ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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15.01.2010, 10:37
Beitrag: #26
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
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15.01.2010, 10:49
Beitrag: #27
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
tosch schrieb:Sollten die nicht steuerbaren Umsätze allerdings, sofern im Inland ausgeführt, steuerpflichtig sein??? Das musste mal erklären ![]() Nicht steuerbare Umsätze können niemals steuerpflichtig sein. |
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15.01.2010, 10:52
Beitrag: #28
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
Kiharu schrieb:Das war nicht Deine Ausgangsfrage. Die bezog sich auf Kleinunternehmer. Aber die Verständnisfrage bezog sich allgemein auf die Pflicht, nicht einem deutschen Gesetz unterliegenden Sachverhalt in die Erklärung aufzunehmen. Als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger legt der chinesische Bauer dem deutschen FA ja auch nicht dar, wenn er einen Sack Reis in Peking verkauft. ® |
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15.01.2010, 10:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.01.2010 10:58 von ecro.)
Beitrag: #29
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
Eisvogel schrieb:Nicht steuerbare Umsätze können niemals steuerpflichtig sein. § 15 (2) Nummer 2 UStG. Es geht um den Vorsteuerabzug, wenn die nicht steuerbaren Umsätze steuerbar wären. Hierauf bezieht sich § 22 (3) Satz 3 UStG. Der Hinweis von Tosch hat mich da zum Leuchten gebracht :-) Danke, Tosch, ich glaube, meine Frage ist beantwortet. ® |
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15.01.2010, 21:27
Beitrag: #30
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
Ich bring mal ein Beispiel, warum obwohl der Ort nicht in D liegt eine Angabe gemacht werden muss.... das dient alles zur Verprobung.
als Beispiel nehmen wir mal den Ort der sonstigen Leistung nach neuem Recht. Unternehmer UD aus D erbringt eine sonstige Leistung an UI aus Italien. Der Ort liegt in I. trotzdem muss das in die ZM mit rein....nur zu Kontrollzwecken. lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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