Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verlustvorträge und Insolvenz
14.01.2010, 19:41
Beitrag: #1
Verlustvorträge und Insolvenz
Hallihallo :-)

Ich war neulich mal wieder bei meinem StB- Stammtisch und da kam folgende Frage auf den Tisch:

Mandant ist in Privatinsolvenz.

Er hat steuerliche Verlustvorträge nach 10d in der Einkommensteuer im siebenstelligen bereich, die im wesentlichen aus V+V Verlusten einer PersG stammen. ( Diese ist übrigens auch in Insolvenz )

Jetzt steht es an, dass der Mandant aus der Privatinsolvent raus kommt.

Die PersG aber nicht ( Nachtragsinsolvenz, da die Immobilien bisher nicht verkauft werden konnten)

Was passiert jetzt den privaten Verlustvorträgen.

Aus dem Bauch heraus waren wir uns einig, dass die eigentlich bestehen bleiben müssten, und zur Verrechnung mit künftigen Einkünften nutzbar sind.

Allerdings wuste niemnd die Antwort sicher... und meine Literatur spuckt dazu auch nix aus.

Was meint Ihr denn dazu ??

lg, Euer Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
14.01.2010, 21:32
Beitrag: #2
RE: Verlustvorträge und Insolvenz
Die negativen V+V-Einkünfte sind ja sicher aus der Vergangenheit und gesondert und einheitlich festgestellt worden?

Ich wüsste nicht, wo da ein Problem für den Verlustvortrag herkommen sollte. Alles was sich da evt. in Sachen Wegfall von Verbindlichkeiten bewegt erfolgt im Rahmen der privaten Vermögensebende und wäre steuerlich unbeachtlich. Somit kann sich auch nicht auf Ebene der Gesellschaft plötzlich eine Art Sanierungsgewinn ergeben.

Spannender ist, was bei einer Restschuldbefreiung eines ehemaligen Unternehmers von verbliebenen betrieblichen Verbindlichkeiten passiert. Da gibt es ein ganz neues BMF-Schreiben zu.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
14.01.2010, 21:33
Beitrag: #3
RE: Verlustvorträge und Insolvenz
Wenn im Rahmen Beendigung Insolvenz Gewinne hochkommen (Endgültiger "Erlass" von betrieblichen Verbindlichkeiten!), so sind diese ggf. gegen die Verlustvorträge zu rechnen. Die restlichen Vorträge bleiben m.E. bestehen.

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
15.01.2010, 21:20
Beitrag: #4
RE: Verlustvorträge und Insolvenz
Danke sehr.. so in der Art hatte ich mir das auch zusammengereimt Wink

lg und ein schönes Wochenende,

euer Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation