Leiharbeitnehmer
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16.12.2009, 16:18
Beitrag: #11
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RE: Leiharbeitnehmer
Die Stelle muss ja nicht befristet sein, das steht nicht in der RL. Sie muss "vorübergehend" und nicht "auf Dauer angelegt" sein. Und das ist sie nicht, wenn im AV steht, daß der AN jederzeit woanders eingesetzt werden kann. Das ist m.E. eindeutig, steht nur meist leider nicht so eindeutig im AV.
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16.12.2009, 16:19
Beitrag: #12
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RE: Leiharbeitnehmer
Hast du dir die Verfügung der OFD Hannover vom 22.7.2008 mal angeschaut?
Da sind verschiedene Beispiele über Leiharbeiter, habs jetzt aber auf die schnelle nicht gelesen |
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16.12.2009, 16:30
Beitrag: #13
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RE: Leiharbeitnehmer
Zitat:Hast du dir die Verfügung der OFD Hannover vom 22.7.2008 mal angeschaut?ja, die kenne ich. Hilft aber nicht weiter und ist m.E. auch durch die neue Rechtsprechung überholt. |
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16.12.2009, 16:31
Beitrag: #14
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RE: Leiharbeitnehmer
Dem Grunde nach geht sie mit meiner Meinung konform. "Einsatz darf nicht nur begrenzt bei diesem Kunden erfolgen" usw.
Und wie sagt man so schön: "BFH schlägt RL u. OFD" ;-) |
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16.12.2009, 22:02
Beitrag: #15
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RE: Leiharbeitnehmer
Einfach mal auf die Seiten des BMF zu den veröffentlichten Urteilen hinweisen. Dort steht ganz klar, dass dazu ein neues BMF-Schreiben in Bearbeitung ist.
Ich würde das Finanzamt zumindest mal darauf hinweisen und darum bitten, das BMF-Schreiben abzuwarten. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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28.12.2009, 13:07
Beitrag: #16
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RE: Leiharbeitnehmer | |||
13.01.2010, 10:28
Beitrag: #17
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RE: Leiharbeitnehmer
Danke @Opa.
Nun stellt das BMF-Schreiben ja auf den Vertrag zwischen Zeitarbeitsfirma und Entleiher ab. Aber : welche Zeitarbeitsfirma wird wohl dem Arbeitnehmer diesen Vertrag zur Verfügung stellen??? Der BFH sagt in seinem Urteil vom 09.07.2009 - VI R 21/08 dazu ausdrücklich: "Soll ein Arbeitnehmer in der betrieblichen Einrichtung eines Kunden seines Arbeitgebers eingesetzt werden, so ist prägend für diese Sicht des Arbeitnehmers allein das Arbeitsverhältnis und nicht die Vertragsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Kunde." DAS FA wird sich sicher auf das BMF-Schreiben berufen. Mal schauen, wie es weitergeht... Gruß Eisvogel |
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24.02.2010, 13:04
Beitrag: #18
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RE: Leiharbeitnehmer
Hallo,
habt Ihr inzwischen neue Erfahrungen zu den Leiharbeitnehmern sammeln können? Werden die Überlassungsverträge dem FA vorgelegt? In meinem Fall weigert sich nun wie erwartet die Zeitarbeitsfirma den Überlassungsvertrag vorzulegen, bestätigt aber in einem Schreiben, dass der Einsatz unbefristet war, aber jederzeit damit gerechnet werden konnte, dass ein Einsatz bei einem anderen Kunden erfolgen konnte. FA schreibt nun: "1. Da keine zeitliche Befristung vorliegt, handelt es sich nicht um eine Auswärtstätigkeit. 2. Der Überlassungsvertrag wurde nicht übersandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die objektive Beweislast für Tatsachen, die den Abzug von steuermindernden Aufwendungen dem Grunde und der Höhe nach beim Stpfl. liegen. Verbleibende Zweifel gehen zu seinen Lasten." Ich finde es ziemlich dreist und werde den Mandanten wohl noch bearbeiten, dass wir nun doch klagen. Hat jemand eine andere Idee, wie man vorgehen sollte? (OFD vorlegen?) Grüße Eisvogel |
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24.02.2010, 13:32
Beitrag: #19
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RE: Leiharbeitnehmer
In letzter Zeit hatte ich keine Probleme mehr, allerdings auch keine strittigen Fälle.
Das die Zeitarbeitsfirma sich weigert die Überlassungsverträge vorzulegen, glaub ich gerne, aber im Arbeitsvertrag, den muss ja der AN haben, könnte man einsehen, um ev. Details zu erkennen. Dort ist oft vermerkt: Der AN wird bei Fa. X eingesetzt, oder an wechselnden Einsatzorten eingesetzt. |
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24.02.2010, 14:32
Beitrag: #20
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RE: Leiharbeitnehmer
Im Arbeitsvertrag steht wörtlich: "Der Mitarbeiter ist damit einverstanden, im gesamten Bundesgebit eingesetzt zu werden. Firma X ist berechtigt, den Mitarbeiter jederzeit von einem Einsatz beim Kunden abzuberufen."
Aber das BMF-Schreiben stellt ja nunmal auf den Überlassungsvertrag zwischen zwischen Zeitarbeitsfirma und Entleiher ab, was m.E. völliger Schwachsinn ist. |
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