Leiharbeitnehmer
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16.12.2009, 12:44
Beitrag: #1
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Leiharbeitnehmer
Hallo, guten Tag in die Runde,
ich w�rde gerne mal wissen, wie andere Finanz�mter das Thema Fahrtkosten von Leiharbeitern behandeln. Konkret steht im Arbeitsvertrag, dass der Arbeitnehmer jederzeit zu einem anderen Arbeitgeber ausgeliehen werden kann. Tats�chlich wurde die T�tigkeit seit Jahren am gleichen Ort ausge�bt. M.E. handelt es sich nach der neueren BFH-Rechtsprechung um eine Ausw�rtst�tigkeit. Das Finanzamt will jedoch nur die Entfernungspauschale gew�hren. Gibt es bei anderen Finanz�mtern auch Probleme in solchen F�llen? Gru� Eisvogel |
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16.12.2009, 13:45
Beitrag: #2
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RE: Leiharbeitnehmer
Ja. Durch die neue Definition der Ausw�rtst�tigkeit, da� auch der Kundensitz als regelm. Arbeitsstelle gelten kann, gibt es hier Probleme. Wenn jedoch im AV steht, da� der AN jederzeit woanders eingesetzt werden kann, d�rfte dies nicht greifen. Anders wenn im AV steht: "Der Einsatz erfolgt beim Kunden XY". Aber ich denke hier d�rfte es keine Probleme geben, aber ich erwarte hier auch noch einige Urteile, BMF Schreiben usw.
Viele berufen sich ja auf das vielzitierte BFH Urteil, da� ein Kundensitz eines Leih-AN niemals eine regelm. Arbeitsstelle sein kann, aber das Urteil erging ja noch zur alten Regelung der EWT. Da schlossen die RL dies ja eigentl. schon aus. Ob das Urteil auch auf die neue Ausw�rtst�tigkeit �bertragbar ist - da streiten sich noch die Gelehrten. P.S. Es gibt auch eine Rubrik ganz oben "Wir stellen uns vor". ;-) |
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16.12.2009, 13:56
Beitrag: #3
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RE: Leiharbeitnehmer
Opa schrieb:P.S. Es gibt auch eine Rubrik ganz oben "Wir stellen uns vor". ;-) Also mein Vorstellungsverm�gen wird durch den SV �berschritten. Bei allem, was mit Lohn und PKW-Nutzung zu tun hat, bin ich eine taube Nuss und entsprechend fehlertreu. � |
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16.12.2009, 14:46
Beitrag: #4
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RE: Leiharbeitnehmer
Und ich dachte du kennst dich auch halbwegs im Steuerrecht aus.
![]() duck und wech |
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16.12.2009, 15:04
Beitrag: #5
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RE: Leiharbeitnehmer
Zitat:P.S. Es gibt auch eine Rubrik ganz oben "Wir stellen uns vor". ;-)erledigt ![]() Zitat:Aber ich denke hier d�rfte es keine Probleme gebendoch, stehe kurz vor der Einspruchsentscheidung |
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16.12.2009, 15:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.12.2009 15:33 von Opa.)
Beitrag: #6
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RE: Leiharbeitnehmer
Hat denn der AV dem FA vorgelegen und wurde das BFH Urteil erw�hnt? Dann sollte es mich doch wundern, wenn das FA hier negativ entscheidet (entgegen der BFH Rechtssprechung). W�re m.E. eine Klage wert.
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16.12.2009, 15:39
Beitrag: #7
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RE: Leiharbeitnehmer
Ehrlich? Welches FA stellt sich denn da so an?
Hatte k�rzlich den Fall, dass ein Mandant eine Angestellte f�r 11 Monate an einen Kunden "verliehen" hat, und ihr die Fahrten zum Kunden als Dienstreisen (pro gefahrenem Kilometer) und zus�tzlich VerpflMA bezahlt hat. Und das in 2004! Zuerst wollte der Pr�fer bei der LSt-Prfg das auch k�rzen, aber ein kurzer Hinweis auf das BFH-Urteil hat gereicht um ihn eines besseren zu belehren. Ich w�rde das FA kurz nochmal drauf hinweisen, und ansonsten entspannt der Klage entgegensehen. ----------------- LG Clematis |
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16.12.2009, 15:45
Beitrag: #8
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RE: Leiharbeitnehmer
F�r 04 ist das ja auch kein Problem. Da galt noch die EWT und das BFH Urteil erging ja auch zum alten Recht.
Bei ihm geht es aber um die Ausw�rtst�tigkeit und da gibt es eben diesbez�glich neue RL, und ob das Urteil auch zum neuen Recht gilt, ist eben m.E. nicht ganz klar. Gestritten hab ich da auch schon �fter dies Jahr, allerdings keine neg. Entscheidung (bisher). |
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16.12.2009, 15:55
Beitrag: #9
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RE: Leiharbeitnehmer
Opa schrieb:Und ich dachte du kennst dich auch halbwegs im Steuerrecht aus. Halbwegs.....ja. Die H�lfte, die mir so gaaaaar nicht liegt, organisiere ich auch gern aus..... � |
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16.12.2009, 15:56
Beitrag: #10
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RE: Leiharbeitnehmer
Zitat:Hat denn der AV dem FA vorgelegen und wurde das BFH Urteil erw�hnt?hat alles vorgelegen und seitenlang geschrieben habe ich schon, Urteile vom 10.07.2008 und vom 09.07.2009 zitiert und auseinandergenommen, in denen der BFH ja ganz klar sagt, dass es darauf ankommt, ob der AN sich wohnungsm��ig auf die Situation einstellen kann oder eben nicht. Ich sehe auch nicht ein, warum dies nicht f�r die neueren VZ gelten sollte. FA beruft sich auf R 9.4 Abs. 3 LStR und meint, dass der Mandant ja nicht befristet an der Arbeitsstelle t�tig w�re. Ich bin auch geneigt zu klagen, aber der Mandant will das (noch) nicht. |
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