Aktivierung von Grundst�cken
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11.01.2010, 12:13
Beitrag: #1
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Aktivierung von Grundst�cken
Hallo,
hab im Moment ein Brett vor dem Kopf. Stpfl. nutzt ein Grundst�ck im Rahmen seiner zwei Gewerbetriebe. Meiner Meinung nach m�sste das Grundst�ck jeweils anteilig bei den beiden Betrieben aktiviert werden. Ist f�r mich irgendwie logisch - jedoch finde daf�r keine Fundstelle. Kann jemand weiterhelfen? Ich seh bestimmt nur den Wald vor lauter B�umen nicht. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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11.01.2010, 12:31
Beitrag: #2
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RE: Aktivierung von Grundst�cken
Wof�r genau findest Du keine Fundstelle?
Ist das Problem die gemeinschaftliche Nutzung f�r BEIDE Gewerbebetriebe? Er kann ja jeden qm nur f�r das eine ODER das andere nutzen, niemals einen f�r beides, oder? Also kannst Du doch das Grundst�ck leicht aufteilen! ----------------- LG Clematis |
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11.01.2010, 12:40
Beitrag: #3
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RE: Aktivierung von Grundst�cken
Ja, EIN Grundst�ck wird von zwei Betrieben des Stpfl. genutzt. Nun ist die Frage, wie die Bilanzierung dieses Grundst�cks zu erfolgen hat.
Zitat:Er kann ja jeden qm nur f�r das eine ODER das andere nutzen, niemals einen f�r beides, oder? Ja, so auch meine Meinung. Zitat:Also kannst Du doch das Grundst�ck leicht aufteilen! Grunds�tzlich ja. Aber mein Stpfl. hat das Grundst�ck in G�nze bei einem Betrieb drin und wir wollen es gern aufteilen. Daf�r w�re schon eine Fundstelle sinnvoll. EStR 4.2 Abs. 4 steht drin, dass eine weitere Aufteilung von Grundst�cken bei eigenbetrieblicher Nutzung auch bei mehreren Betrieben nicht erfolgt. Und das macht mich gerade leicht nerv�s. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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11.01.2010, 12:45
Beitrag: #4
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RE: Aktivierung von Grundst�cken
Okay, also hab ich Dein Problem schon richtig verstanden.
Darf ich fragen, WARUM aufgeteilt werden soll? So auf den ersten Blick is es ja wurscht, Betriebsverm�gen ist Betriebsverm�gen? Mit der Fundstelle hast Du Recht, verwirrt mich auch grad...lass mich mal lesen... ----------------- LG Clematis |
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11.01.2010, 12:50
Beitrag: #5
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RE: Aktivierung von Grundst�cken
Oje, frag besser nicht. Da h�ngt ein M�rder-Rattenschwanz hintendran.
Mir ging es eher ums Grunds�tzliche. Auswirkungen w�rden sich z.B. ergeben, wenn ein Betrieb aufgegeben wird und der Anteil dann privat genutzt wird. Wenn das Grundst�ck jedoch nur in einem Betrieb drin ist, dann gibt das schon Gestaltungsspielraum. Auch Gewerbesteuerlich macht es einen Unterschied. Dann schieb ich das Grundst�ck samt der Aufwendungen dort hin, wo ich die h�heren Gewinne mache. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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11.01.2010, 13:43
Beitrag: #6
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RE: Aktivierung von Grundst�cken
Ich w�rde auf den BV-Begriff Bezug nehmen, EStRl 4.2 Abs. 7
Gru� tosch |
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11.01.2010, 13:58
Beitrag: #7
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RE: Aktivierung von Grundst�cken
Zitat:Grundst�cke und Grundst�cksteile, die ausschlie�lich und unmittelbar f�r eigenbetriebliche Zwecke des Stpfl. genutzt werden, geh�ren regelm��ig zum notwendigen Betriebsverm�gen. Das hilft mir nicht weiter. Es gibt ja nur den (einen) Geb�udeteil "eigenbetriebliche Zwecke" und das ist unstrittig. Die Frage war ja jetzt: Auf welcher Grundlage teile ich den EINEN Geb�udeteil jetzt auf zwei Gewerbebetriebe auf. Rein rechtlich wird ja nicht mehr weiter unterschieden zwischen den "unterschiedlichen" eigenbetrieblichen Zwecken. Ergo habe ich nur 1 Wirtschaftsgut. Zumindest ist es beruhigend zu wissen, dass ich mit meinem Brett nich alleine da stehe. ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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11.01.2010, 14:51
Beitrag: #8
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RE: Aktivierung von Grundst�cken
Kiharu schrieb:Rein rechtlich wird ja nicht mehr weiter unterschieden zwischen den "unterschiedlichen" eigenbetrieblichen Zwecken. Ergo habe ich nur 1 Wirtschaftsgut.Das sehe ich anders: Dein Kunde hat mehrere Betriebe, also auch mehrere Betriebsverm�gen. Und die Geb�udeteile sind entsprechend der Nutzung jedem einzelnen Betriebsverm�gen zuzuordnen; A. 4.2 Abs. 7 S. 2 EStRl Der Umfang ist unter Ber�cksichtigung der Verh�ltnisse des Einzelfalles zu ermitteln. Ich w�rde den Stpfl. um eine Aufteilung bitten oder selber mal einfach drauf los sch�tzen und ihn dann seine Wunschaufteilung begr�nden lassen. Gru� tosch |
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11.01.2010, 15:06
Beitrag: #9
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RE: Aktivierung von Grundst�cken
Grunds�tzlich gebe ich dir ja Recht. Ich sehe das im Ergebnis genauso. Ich kann nur nicht sagen:
Zitat:Und die Geb�udeteile sind entsprechend der Nutzung jedem einzelnen Betriebsverm�gen zuzuordnen wenn in den Richtlinien drin steht, es gibt nur EINEN Geb�udeteil "eingenbetriebliche Nutzung". Es mag ja sein, dass das Haarspalterei ist. Aber ich argumentiere ungern, wenn ich ich schon weiss, als n�chstes holt die Gegenseite die Richtlinien raus und dann steh ich da ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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11.01.2010, 15:20
Beitrag: #10
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RE: Aktivierung von Grundst�cken
Orientiere dich doch an der Frage der Bilanzierungskonkurrenz zwischen sonder BV I eines MU und BV einen anderen BV! Hier geht ja SBV vor, weil wir 15 1 2 haben; demzufolge gibt es sonst keine gesetzliche Rangfolge. Bei gewillk BV w�rde ich somit auf den Willk�rakt erstmaliger Ausweis abstellen und dann dem Priorit�tsprinzip folgen. Nur bei notw BV w�rde ich tats�chlich aufteilen.
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