ab wann DHF
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28.11.2009, 16:05
Beitrag: #1
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ab wann DHF
Falls einer Lust hat zum WE mal nachzudenken.
Mann AN wohnt in A Frau Hartz 4 wohnt in B (A-B ca. 80 km) 1. Kind geb. 2004 2. Kind geb. 2006 (Kinder leben bei Frau) Heirat Aug. 2009 Das erste Kind war eher ein Gl�ckstreffer bzw. Verkehrsunfall, aber dadurch sahen sie sich �fter und es kam sp�ter das zweite Kind. Im H 9.11 wird ja bei Kind zur DHF von vorher beiden berufst�tigen Eltern gesprochen, was hier nicht der Fall ist, da die Frau die ganze Zeit nur Hartz 4 bzw. Elterngeld hatte. Unterhalt bed�tftige Person konnte also auch nicht geltend gemacht werden. Ab Heirat sehe ich kein Hindernis f�r die DHF, da als Familienwg. die Wg. der Frau gilt wo auch die Kinder leben. Hab jetzt aber auch schon f�r 08 die DHF beantragt (Mann fuhr auch jedes WE), was erstmal abgeleht wurde. Habt ihr ein paar gute Argumente f�r den Einspruch? |
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28.11.2009, 20:53
Beitrag: #2
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RE: ab wann DHF
Mit welcher Begr�ndung wurde denn abgelehnt?
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30.11.2009, 10:24
Beitrag: #3
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RE: ab wann DHF
"...da kein ausreichender Nachweis dar�ber erbracht wurde, das bei ehe�hnlichen LG eine gemeinsame Haushaltsf�hrung besteht (Beteiligung an den Kosten der Wg. u. entspr. Ausgaben der gemeinsamen Lebensf�hrung mit tr�gt)."
An den Kosten der Wg. braucht er sich nicht zu beteiligen, da diese ja die Arge tr�gt. Und gemeinsame Eink�ufe usw. Wie soll man das nachweisen? |
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30.11.2009, 11:31
Beitrag: #4
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RE: ab wann DHF
Au Mann, jetzt habe ich hier einen ganzen Roman geschrieben und dann vorm Wegsenden aufs x gedr�ckt, um diese Urteile zu suchen (Wegzugsfall zur DHHF vom 5. M�rz 2009):
http://bit.ly/6GMQMF http://bit.ly/59XdQF Ist euch das auch schon mal so gegangen? Also noch mal in K�rze: Das FA hat die Abweichung von der Steuererkl�rung nicht begr�ndet. Diese Begr�ndung nach � 122 (1) AO w�rde ich mir nachfordern. Einen Ausschlussgrund nach � 122 (2) AO kann ich nicht erkennen und hat das FA offenbar auch nicht vorgetragen. Ebensowenig ist der Betroffene angeh�rt worden. Es ist nicht klar, welche Nachweise DIESER SACHBEARBEITER erwartet. Klar hingegen ist, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Mannes in B liegt, wo seine Kinder und seine Verlobte (!) leben. Wer was wann wo bezahlt, d�rfte da wohl wurscht sein. Man muss sowieso aufpassen, damit die ARGE nicht eine Bedarfsgemeinschaft hinzaubert, wenn noch gar keine da war. Jedenfalls kann es wohl kaum Merkmal der Abzugsf�higkeit der Aufwendungen f�r DHHF sein, wenn der Mann seinen Kindern ein Eis kauft oder mit der Frau in B ins Kino geht. � |
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30.11.2009, 11:59
Beitrag: #5
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RE: ab wann DHF
Zitat:Ist euch das auch schon mal so gegangen?Leider ja. Mir waren zwar die Urteile bekannt, aber jetzt hab ich sie mir zum ersten Mal auch richtig durchgelesen. Ist ja genau mein Fall. Super Danke. Manchmal fehlt der gewisse Schlag auf den Hinterkopf. |
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