zwingende Betriebsaufgabe?
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10.11.2009, 11:05
Beitrag: #1
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zwingende Betriebsaufgabe?
Guten Morgen aus Nürnberg,
ich habe es gerade mit folgender Frage zu tun. Ein selbständiger Architekt beginnt am 1.01. eine nichtselbständige Tätigkeit (Vollzeit). Nebenbei wird aber auch auf selbständiger Basis weitergestrickt. Ein Rückkehr in die hauptberufliche Selbständigkeit soll offen bleiben. Man weiß ja nie, was kommt. Das einzige wesentliche materielle Wirtschaftsgut der selbständigen Tätigkeit war ein Kfz. Fahrtenbuch, na ja, muss ich dazu etwas sagen? Eine Betriebsaufgabe soll nicht erfolgen. Sollte eine Zwangsentnahme erfolgen, möchten wir aber dennoch keine zwangsweise Betriebsaufgabe haben. Geht das? Alternativ, sollten wir das Fahrzeug freiwillig entnehmen, weil es nach dem Verhältnis Buchwert zu Entnahmewert jetzt noch günstig wäre, möchten wir auch keine Betriebsaufgabe verordnet bekommen. Ideen? Danke, schönen Tag! |
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10.11.2009, 11:11
Beitrag: #2
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RE: zwingende Betriebsaufgabe?
Wenn "auf selbständiger Basis weitergestrickt" wird, warum sollte es dann zu einer Betriebsaufgabe kommen?
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10.11.2009, 11:37
Beitrag: #3
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RE: zwingende Betriebsaufgabe?
Die Entnahme der wesentlichen Bettriebsgrundlagen führt doch automatisch zu einer Aufgabe!?
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10.11.2009, 11:58
Beitrag: #4
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RE: zwingende Betriebsaufgabe?
Für die Tätigkeit eines Architekten dürfte ein PKW keine wesentliche Betriebsgrundlage sein.
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10.11.2009, 12:12
Beitrag: #5
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RE: zwingende Betriebsaufgabe?
Sehe ich auch so, auch wenn der PKW das einzige vorhandene WG war/ist.
Übrigens: Herzlich Willkommen! ----------------- LG Clematis |
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10.11.2009, 12:23
Beitrag: #6
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RE: zwingende Betriebsaufgabe?
Ebenfalls.
Das wichtigste Arbeitsmittel bei einem Architekten dürfte der Kopf sein. |
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10.11.2009, 12:34
Beitrag: #7
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RE: zwingende Betriebsaufgabe?
Hallo,
lies mal dazu R 18.3 EStR und die dazugehörien Hinweise. Und ansonsten mag das Kfz das einzige aktivierte WG sein. Die wesentlichen Betriebsgrundlagen sind immaterieller Art (Kundenstamm und Praxiswert) und werden eben nicht veräußert sondern ruhen im schlechtesten Fall. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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10.11.2009, 13:00
Beitrag: #8
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RE: zwingende Betriebsaufgabe?
Danke an die Runde!
Schönen Tag noch (wer braucht schon Wetter?)! |
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10.11.2009, 15:07
Beitrag: #9
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RE: zwingende Betriebsaufgabe?
Steuerfreak schrieb:Guten Morgen aus Nürnberg, Vorstellen!!! http://roland.someserver.de/forum/forumd....php?fid=7 |
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