Unterhaltleistungen an "M�tresse"
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26.10.2009, 20:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.10.2009 21:25 von meyer.)
Beitrag: #1
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Unterhaltleistungen an "M�tresse"
Ich habe mal wieder einen nicht ganz allt�glichen Fall:
Sehr gut betuchter Stpfl. S, h�chst erfolgreicher Unternehmer aber mit einer Schw�che f�r das andere Geschlecht, leistet sich (soweit bekannt) folgende Beziehungen: 1. Geschiedene Ex mit Kind (von beiden). 2. Offizielle Gattin, bei der er aber (inzwischen) nicht mehr lebt, ebenfalls mit gemeinsamem Kind. 3. "M�tresse" M, die ca. zwei bis drei Jahre parallel zu 2) lief, obwohl er mit 2) noch zusammen war. Letztere kommt im Gegensatz zu 1) und 2) aus einfachen Veh�ltnissen, hatte keine eigenen Eink�nfte, hat Kinder (nicht von S), und versteht sich insbesondere darauf, die Schw�che von S, der auch 1) und 2) nebst Kindern bestens ausgestattet hat, zum eigenen Vorteil auszunutzen. Unter anderem wurde (ganz offiziell und versteuert) ein GmbH-Anteil geschenkt, der nunmehr laufende Geh�lter sowie Gewinnaussch�ttungen in j�hrlich sechsstelliger H�he abwirft. Aktueller Stand ist: S hat ein f�rstliches Haus erworben, wo er jetzt mit M eingezogen ist. Vorher hielt er sich zunehmend bei M auf, die Wohnung dort stellte aber anfangs nur ein "Liebesnest" neben der Wohnung bei Nr. 2 dar. Da S ansonsten faktisch "auf der Arbeit" wohnt, l�sst sich alles nicht so genau abgrenzen. Problem jetzt: S hat M nat�rlich vor der genannten Zuwendung bereits faktisch den Lebensunterhalt finanziert und zwar so, dass es mehr als nur den einfachsten Lebensstil erm�glichte. FA fragt nun angesichts nur sehr magerer eigener Eink�nfte an, wovon M denn in den Jahren vor Erhalt der o.a. Einkunftsquellen gelebt habe. Meine Frage: Schenkungsteuerliche Problematik f�r die "Unterhaltsleistungen" oder ist das von Steuerbefreiung f�r �bliche Unterhaltsleistungen abgedeckt? Irgendwelche Meinungen dazu? |
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26.10.2009, 20:58
Beitrag: #2
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RE: Unterhaltleistungen an "M�tresse"
Da sehe ich nun eigentlich kein Problem.
Wenn schon die "Hergabe f�r die Hingabe" kein Probelm mehr ist? M wurde von ihme Boyfriend finanziert. Entspricht doch auch der Wahrheit und ist t�glich �berall in Deutschland zu finden. Klar, - moralisch mag das angreifbar sein, aber das ist ja wohl dann Sache der No. 2 und nicht Sache des Finanzamtes. (Soll das FA mal "Pretty Woman" kucken: dabei lernt man: "Nur Bares ist Wahres"). => L�sst sich das nicht darstellen? Wenn S mit M zusammenlebt, sollte hilfsweise eine Best�tigung des S, dass er zusammen mit M auf einem eher hohen Level gewirtschaftet hat und dabei die finanziellen Mittel bereitstellte, w�hren M die Zubereitung der Mahlzeiten �bernommen hat, doch keine Schwierigkeit darstellen, oder? Ein schenkungsteuerliches Problem sehe ich nicht. Gru�, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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26.10.2009, 21:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.10.2009 21:26 von meyer.)
Beitrag: #3
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RE: Unterhaltleistungen an "M�tresse"
Catja schrieb:M wurde von ihme Boyfriend finanziert. Jepp, nur l�uft das hier auf einem etwas anderen Niveau ab und er hat die ersten ungef�hr zwei bis drei Jahre, wo sie schon kr�ftig auf seine Kosten lebte, noch nicht bei ihr gewohnt. Aufgrund der beruflichen Auslastung beschr�nkten sich die Aufenthalte wohl sowieso vor allem auf Teile der Nachtstunden. Das mit den Mahlzeiten passt da wohl eher nicht. PS: Er hat ihr auch (vor Bezug der jetzigen Wohnung) eine Luxus-ETW gekauft, d. h. die lief auf Ihren Namen, er hat ihr daf�r ein Darlehen gew�hrt - endf�llig und mit Zinszahlung erst bei F�lligkeit. Au�erdem laufen auf sie auch zwei PKW der gehobenen Klasse - ebenfalls von ihm darlehensfinanziert. |
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