Steuerberater

Normale Version: Unterhaltleistungen an "Mätresse"
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Ich habe mal wieder einen nicht ganz alltäglichen Fall:

Sehr gut betuchter Stpfl. S, höchst erfolgreicher Unternehmer aber mit einer Schwäche für das andere Geschlecht, leistet sich (soweit bekannt) folgende Beziehungen:

1. Geschiedene Ex mit Kind (von beiden).

2. Offizielle Gattin, bei der er aber (inzwischen) nicht mehr lebt, ebenfalls mit gemeinsamem Kind.

3. "Mätresse" M, die ca. zwei bis drei Jahre parallel zu 2) lief, obwohl er mit 2) noch zusammen war.

Letztere kommt im Gegensatz zu 1) und 2) aus einfachen Vehältnissen, hatte keine eigenen Einkünfte, hat Kinder (nicht von S), und versteht sich insbesondere darauf, die Schwäche von S, der auch 1) und 2) nebst Kindern bestens ausgestattet hat, zum eigenen Vorteil auszunutzen.

Unter anderem wurde (ganz offiziell und versteuert) ein GmbH-Anteil geschenkt, der nunmehr laufende Gehälter sowie Gewinnausschüttungen in jährlich sechsstelliger Höhe abwirft.

Aktueller Stand ist: S hat ein fürstliches Haus erworben, wo er jetzt mit M eingezogen ist. Vorher hielt er sich zunehmend bei M auf, die Wohnung dort stellte aber anfangs nur ein "Liebesnest" neben der Wohnung bei Nr. 2 dar. Da S ansonsten faktisch "auf der Arbeit" wohnt, lässt sich alles nicht so genau abgrenzen.

Problem jetzt: S hat M natürlich vor der genannten Zuwendung bereits faktisch den Lebensunterhalt finanziert und zwar so, dass es mehr als nur den einfachsten Lebensstil ermöglichte.

FA fragt nun angesichts nur sehr magerer eigener Einkünfte an, wovon M denn in den Jahren vor Erhalt der o.a. Einkunftsquellen gelebt habe.

Meine Frage: Schenkungsteuerliche Problematik für die "Unterhaltsleistungen" oder ist das von Steuerbefreiung für übliche Unterhaltsleistungen abgedeckt?

Irgendwelche Meinungen dazu?
Da sehe ich nun eigentlich kein Problem.

Wenn schon die "Hergabe für die Hingabe" kein Probelm mehr ist?

M wurde von ihme Boyfriend finanziert.
Entspricht doch auch der Wahrheit und ist täglich überall in Deutschland zu finden.
Klar, - moralisch mag das angreifbar sein, aber das ist ja wohl dann Sache der No. 2 und nicht Sache des Finanzamtes.
(Soll das FA mal "Pretty Woman" kucken: dabei lernt man: "Nur Bares ist Wahres").

=> Lässt sich das nicht darstellen?
Wenn S mit M zusammenlebt, sollte hilfsweise eine Bestätigung des S, dass er zusammen mit M auf einem eher hohen Level gewirtschaftet hat und dabei die finanziellen Mittel bereitstellte, währen M die Zubereitung der Mahlzeiten übernommen hat, doch keine Schwierigkeit darstellen, oder?

Ein schenkungsteuerliches Problem sehe ich nicht.

Gruß, die Catja
Catja schrieb:M wurde von ihme Boyfriend finanziert.
Entspricht doch auch der Wahrheit und ist täglich überall in Deutschland zu finden.

Jepp, nur läuft das hier auf einem etwas anderen Niveau ab und er hat die ersten ungefähr zwei bis drei Jahre, wo sie schon kräftig auf seine Kosten lebte, noch nicht bei ihr gewohnt. Aufgrund der beruflichen Auslastung beschränkten sich die Aufenthalte wohl sowieso vor allem auf Teile der Nachtstunden. Das mit den Mahlzeiten passt da wohl eher nicht.

PS: Er hat ihr auch (vor Bezug der jetzigen Wohnung) eine Luxus-ETW gekauft, d. h. die lief auf Ihren Namen, er hat ihr dafür ein Darlehen gewährt - endfällig und mit Zinszahlung erst bei Fälligkeit.

Außerdem laufen auf sie auch zwei PKW der gehobenen Klasse - ebenfalls von ihm darlehensfinanziert.
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