# 14 H�chstbetrag Steuererm��igung f�r Handwerkerleistungen 2008
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19.10.2009, 14:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.10.2009 14:26 von meyer.)
Beitrag: #1
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# 14 H�chstbetrag Steuererm��igung f�r Handwerkerleistungen 2008
Lt. Steuertip und von diesem �bernommen auch NWB ist ein erstes FG-Verfahren bekannt geworden: FG Rheinland-Pfalz, 3 K 2002/09.
Die OFD Koblenz soll auf Anfrage von NWB zu einer entgegenstehenden Anweisung bereits signalisiert haben, k�nftig Verfahrensruhe gew�hren zu wollen. |
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19.10.2009, 15:51
Beitrag: #2
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RE: # 14 H�chstbetrag Steuererm��igung f�r Handwerkerleistungen 2008
Hallo,
betrifft dass die von mir eingestellte Frage hinsichtlich der R�ckwirkung auf das Veranlagungsjahr 2008 wg. des zeitlichen Verfahrensfehlers bei der Gesetzesbekanntgabe? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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19.10.2009, 16:12
Beitrag: #3
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RE: # 14 H�chstbetrag Steuererm��igung f�r Handwerkerleistungen 2008
ja, das ist diese Konstellation
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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19.10.2009, 16:46
Beitrag: #4
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RE: # 14 H�chstbetrag Steuererm��igung f�r Handwerkerleistungen 2008
Bin ich mal gespannt.
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21.10.2009, 21:44
Beitrag: #5
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RE: # 14 H�chstbetrag Steuererm��igung f�r Handwerkerleistungen 2008
Ich habe f�r mich entschieden, dass ich nicht klagen werde wenn eine EE kommt.
Ich selbst habe da bestimmt ein ganzes WE gesessen und nachgeforscht. Es handelt sich nach meiner L�sung zwar um einen Fall der echten r�ckwirkung, jedoch liegt kein schutzw�rdiger Vertrauenstatbestand vor, da der Steuerpflichtige zu keiner Zeit (siehe Gesetzesbegr�ndung ) auf 1.200,-- bereits im VZ 2007 vertrauen durfte. Damit ist ausnahmsweise eine echte R�ckwirkung erlaubt. Hier dazu fundstellen, wichtiges hab ich gefettet :-) Nach st�ndiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entf�llt das schutzw�rdige Vertrauen in den Bestand der bisherigen Rechtsfolgenlage allerdings in der Regel schon im Zeitpunkt des endg�ltigen Gesetzesbeschlusses �ber die Neuregelung. Mit dem Tag des Gesetzesbeschlusses m�ssen die Betroffenen mit der Verk�ndung und dem Inkrafttreten der Neuregelung rechnen; es ist ihnen von diesem Zeitpunkt an zuzumuten, ihr Verhalten auf die beschlossene Gesetzeslage einzurichten. Der Gesetzgeber ist deshalb berechtigt, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschlu� bis zur Verk�ndung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 13, 261 [272 f.]; 31, 222 [227]; 95, 64 [87]). Das rechtsstaatliche R�ckwirkungsverbot darf allein aus zwingenden Gr�nden des gemeinen Wohls oder wegen eines nicht - oder nicht mehr - vorhandenen schutzbed�rftigen Vertrauens des Einzelnen durchbrochen werden (vgl. BVerfGE 72, 200 [258]). In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind solche Rechtfertigungsgr�nde falltypisch, aber nicht ersch�pfend entwickelt worden (vgl. BVerfGE 72, 200 [258 ff.]). Liegt in diesem Sinne ein Grund vor, der es von Verfassungs wegen rechtfertigt, das rechtsstaatliche R�ckwirkungsverbot zu durchbrechen, so darf diese Durchbrechung gleichwohl nicht zu Ergebnissen f�hren, die den grundrechtlichen Schutz des Lebenssachverhalts verletzen, der von dem Eingriff betroffen ist. soweit meine L�sung lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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21.10.2009, 21:58
Beitrag: #6
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RE: # 14 H�chstbetrag Steuererm��igung f�r Handwerkerleistungen 2008
Jive schrieb:soweit meine L�sungMeine L�sung ist: �berhaupt nicht nachforschen, in passenden F�llen auf das Verfahren verweisen, auf Ruhen hoffen und abwarten. Die Chancen sind zumindest h�her, als bei einer Reihe anderer Standardverfahren. |
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17.11.2009, 12:30
Beitrag: #7
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RE: # 14 H�chstbetrag Steuererm��igung f�r Handwerkerleistungen 2008
Hallo,
heute im Postfach gefunden: Zitat:Jetzt hat die OFD Koblenz seine restriktive Verf�gung vom 17.03.2009 mit dem Aktenzeichen S 2296b A - St 32 3 ge�ndert - und zwar zugunsten der Steuerzahler: Die Beh�rde l�sst nun aus Zweckm��igkeitsgr�nden zu, dass die Einspr�che in dieser Sache ruhen (�nderung vom 14.10.2009). Bekommt da jemand Angst? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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17.11.2009, 14:47
Beitrag: #8
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RE: # 14 H�chstbetrag Steuererm��igung f�r Handwerkerleistungen 2008
zaunk�nig schrieb:Bekommt da jemand Angst?N�, die werden sich nur keine unn�tige Arbeit machen wollen. Die �nderung war auch schon angek�ndigt gewesen. |
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01.03.2010, 17:28
Beitrag: #9
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RE: # 14 H�chstbetrag Steuererm��igung f�r Handwerkerleistungen 2008
Hallo,
FG K�ln hat abgewiesen Zitat:Finanzgericht K�ln, 5 K 2763/09 ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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12.07.2010, 18:55
Beitrag: #10
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RE: # 14 H�chstbetrag Steuererm��igung f�r Handwerkerleistungen 2008
Neuerdings ist hierzu eine NZB anh�ngig. Aktenzeichen VI B 37/10
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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