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# 1: Arbeitszimmer
16.09.2009, 14:08
Beitrag: #21
RE: # 1: Arbeitszimmer
Hallo,



BFH VI B 69/09 vom 25.08.2009


Interessante Ansicht ganz am Ende der Entscheidung.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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17.09.2009, 11:24
Beitrag: #22
RE: # 1: Arbeitszimmer
btw. Bund und L�nder (Abteilungsleiter Steuern) sitzen Ende September zusammen und beraten dieses Thema...
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06.10.2009, 13:39
Beitrag: #23
RE: # 1: Arbeitszimmer
Hallo,

Aktuelle Info aus dem BMF:

wegen Fraglichkeit der grundgesetzlichen Vereinbarkeit ist Antr�gen auf AdV (� 361 AO) im Lohnsteuererm��igungsverfahren (� 39a EStG) ab 2009 und im Einkommensteuerverfahren ab 2007 grunds�tzlich statt zu geben, soweit eine betriebliche oder unternehmerische Nutzung von mindestens 50 Prozent gegeben ist.

IV A 3 - S 0623/09/10001

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
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06.10.2009, 18:14
Beitrag: #24
RE: # 1: Arbeitszimmer
Die spinnen beim BMF.

Jetzt m�ssen die Finanz�mter auch noch AdV gew�hren, allerdings bis zu einer maximalen Abzugsf�higkeit des Arbeitszimmers von 1.250 �.

Die haben keine Ahnung, wieviel tausend F�lle da auf uns zukommen werden....

Aber wenn die jetzt schon AdV gew�hren lassen, k�nnte man ja vermuten, in welche Richtung die Gerichtsentscheidungen gehen werden....
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06.10.2009, 20:41
Beitrag: #25
RE: # 1: Arbeitszimmer
Hallo,

ich hatte ja das BFH-Urteil zu einem AdV-Verfahren im Rahmen eines Lohnsteuererm��igungsantrages weiter oben reingestellt und auf die Begr�ndung hingewiesen.

Und schon bei Einf�hrung der Gesetzes�nderung hatte ich meine verfassungsrechtlichen Bedenken in �hnlicher Argumentationsweise ge�u�ert.

Wenn es gekippt wird, w�rde mich wirklich nicht wundern.

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06.10.2009, 21:08
Beitrag: #26
RE: # 1: Arbeitszimmer
Lt. BMF k�nnen sogr wieder LSt erstattet werden. Da muss aber jemand richtig Panik bekommen haben Rolleyes

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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07.10.2009, 11:39
Beitrag: #27
RE: # 1: Arbeitszimmer
Hallo,

Panik h�tte ich auch, wenn der Senat bereits in einem AdV-Verfahren, dass sich in der Sache durch Gew�hrung des Freibetrages im Rahmen des Antrags nach � 39a EStG schon erledigt hatte, sich dazu veranlasst sieht darauf hinzuweisen, dass haushaltsrechtliche Belange durch eine r�ckwirkende Nichtigkeit eines durchaus bedenklichen verfassungsrechtlichen Gesetzes, kein Hinderungsgrund in diesem Fall darstellen.

Der Senat des BMF hat hier ziemlich deutlich mit der Fahne gewedelt.

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07.10.2009, 12:23
Beitrag: #28
RE: # 1: Arbeitszimmer
8.20 Uhr kam heute schon der erste Anruf dazu. Bl�derweise stand das auch noch in der Tageszeitung auf Seite 1.
So f�ngt der Tag doch richtig gut an. grrrrrr

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07.10.2009, 15:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.10.2009 15:52 von meyer.)
Beitrag: #29
RE: # 1: Arbeitszimmer
Kiharu schrieb:Lt. BMF k�nnen sogr wieder LSt erstattet werden. Da muss aber jemand richtig Panik bekommen haben Rolleyes

Wieso? Ist doch das Gleiche wie bei der Entfernungspauschale. Um ADV kam der BMF nicht rum, denn welches FG w�rde im ADV-Verfahren da jetzt noch anders entscheiden?

Und die Erstattung der Lohnsteuer geht auch irgendwie auf h�chstrichterliche Rechtsprechung zu ADV-F�llen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken zur�ck. Ich meine, dazu h�tte es auch was im AEAO gegeben ... Auch da h�tte die FinVerw vor dem FG sonst keine Chance.

Zur Beruhigung der Finanzverwaltung: Ich empfehle keinem Mandanten da ADV zu beantragen (= bei uns B�ro-Standardmeinung). Macht nur Arbeit bei ungewissem Ausgang.

Wenn es negativ ausgeht, muss irgendwann mal nachgezahlt werden: Wieder Aufwand und schlechte Stimmung beim Mandanten wegen der Nachzahlung. Wom�glich zweimal, wenn dann noch sp�ter ein separater ADV-Zins-Bescheid kommen sollte.

Wenn es positiv ausgeht, kommt ge�nderter Bescheid mit Erstattung: Alle bester Stimmung, daf�r kann man auch noch eine Bescheidpr�fung guten Gewissens in Rechnung stellen.

Ach ja, hatte gestern auch schon einen l�stigen Anruf zu dem Themenkomplex.
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07.10.2009, 16:03
Beitrag: #30
RE: # 1: Arbeitszimmer
Generell f�hrt eine AdV nur in ganz wenigen Ausnahmef�llen zur Erstattung einbehaltener LSt. Bisher habe ich erst drei solcher Ausnahmen gehabt (unter anderem Pendlerpauschale und AZ). Ansonsten scheut die Verwaltung diese Vorgehensweise wie der Teufel das Weihwasser.

Wenn doch nur alle AZ steuerlich beraten w�ren *seufz*
Ihr glaubt gar nicht, wie dumm manche Lehrer sein k�nnen. PISA wundert mich da gar nicht mehr. Kopieren sich gro�kotzig irgendwelche hochschwafeligen Einspruchsbegr�ndungen raus und rufen an, weil sie mein Schreiben f�r die Aufnahme des Vorl�ufigkeitsmerks nicht verstehen.

Lehrer sind beim FA echt die allerschlimmsten Kunden. Die m�ssen so ein "ich weiss alles und kann alles und das noch viel besser"-Gen haben.

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