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IAB und GWG
03.09.2009, 14:58
Beitrag: #1
Question IAB und GWG
Hallo,

was macht Ihr denn praktisch mit dem Nachweis f�r GWG´s?
Wirklich jedes einzelne auff�hren?
Oder als Sammelposten 15 B�roger�te 6.300 + 18 B�roeinrichtung � 7.200 + 10 Sonstige � 3.000 ?
Oder als 1 Posten?

Ich hab einen Unternehmer, der p.a. f�r ca. T� 15 nur GWG´s kauft.
Wenn ich da mit einer Liste anfangen soll, mu� irgendjemand Big Grin �berstunden machen Sad

Der BMF regelt in seinem Schreiben v. 8.05.09 zwar eine Menge Zweifelsfragen, diese jedoch nicht. Danach m�sste jedes einzelne aufgef�hrt werden.

Gru�

tosch
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03.09.2009, 15:03
Beitrag: #2
RE: IAB und GWG
Im Anlageverm�gen wei�en wir nur eine Position aus z. B. Sammelposten 2008.

Und im Konto sind die einzelnen WG ja dann ersichtlich.
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03.09.2009, 15:20
Beitrag: #3
RE: IAB und GWG
Da habe ich wohl etwas zu kurz gefragt.

Mir geht es um die GWG´s, die erst in 2010 oder 2011 angeschafft werden, f�r die ich einen IAB absetzten will.
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03.09.2009, 15:29
Beitrag: #4
RE: IAB und GWG
Hallo,

nach meiner Meinung m�sste die Aufzeichnungspflicht entfallen sein, da der Sammelposten, ohne R�cksicht auf zwischenzeitliche Ver�u�reung einzelner Teile aus demselben, �ber die Zeit von 5 Jahren abzuschreiben ist.

Allerdings bin ich auch der Meinung, dass separate Aufzeichnungen zu f�hren sind, da � 2 GwG (Geldw�schegesetz) dies fordert.
Was hat das jetzt mit GWG zu tun?
Ist doch eine sch�ne Art Geld zu waschen bzw. Gelder verschwinden zu lassen. Die notwendige kriminelle Energie haben reichlich Steuerpflichtige.


Pers�nlich bin ich allerdings in diesem speziell gelagerten Fall der Meinung, dass die Sammelpostenregelung bei solchen GWG-Volumina dem eigentlichen Zweck entgegensteht. Dabei sind Betr�ge von 15 TEuro ja noch harmlos. Da kenne ich durchaus 6stellige Investitionsbetr�ge per anno, von Wirtschaftsg�tern mit einer Lebensfunktionszeit von 1 Jahr und weniger. So schaffe ich Ver�genswerte bilanzieller Art, die definitiv nicht vorhanden sind und dem Gl�ubigerschutz zuwider laufen. Angesichts der Neudefinition der �berschuldung bzw. Zahlungsunf�higkeit in der InsO im Zusammenhang mit der jetzigen Krise, wird sich wohl noch so mancher verantwortlicher Gesch�ftsf�hrer wundern, welche Forderungen auf ihn zukommen, wenn dies zum Gegenstand der Insolvenzverschleppung wird.

Einziger Ausweg w�re die Handelsbilanz um diese Positionen zu bereinigen und fortan zweigleisig zu fahren (eventuell sogar dreigleisig wenn zudem ein Abschluss nach internationalen Standards zu erstellen ist).

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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03.09.2009, 15:48
Beitrag: #5
RE: IAB und GWG
Ich glaub, keiner versteht mich Sad Sad Sad

Ich geh´ mal meinen Friseur fragen ...
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03.09.2009, 16:08
Beitrag: #6
RE: IAB und GWG
ich lege in ANLAG ein WG am 01.01. an und buche dann zu diesem WG die Zug�nge. am ende druck ich mir noch die zugangsliste aus und fertig. m.e. d�rfte damit jeder aufzeichnungspflicht gen�ge getan sein.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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03.09.2009, 16:11
Beitrag: #7
RE: IAB und GWG
wenn du mit DATEV arbeitest und sofern du dort auch IAB anlegst, solltest du f�r jedes WG, f�r das du einen IAB ansetzen m�chtest, einen einzelnen posten anlegen, sonst meckert das programm wie h�lle.

hab den fehler schon mal begangen. h�lle sag ich da nur!

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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03.09.2009, 16:27
Beitrag: #8
RE: IAB und GWG
Der Friseur wusste es leider nicht Wink


Nochmal ausf�hrlich:

Ich m�chte den Gewinn 2008 durch den Ansatz eines Investitionsabzugsbetrages f�r in den Folgejahren anzuschaffende Geringwertige Wirtschaftsg�ter reduzieren.

Dazu m�ssen dem Finanzamt nach � 60 EStDV die geplanten Investitionsg�ter benannt werden.

(NEIN, ich will nicht die bereits angeschafften auflisten und auch keinen IAB aufl�sen :rolleyesSmile

Die geplanten Anschaffungen m�ssen dokumentiert werden.

F�r jedes einzelne GWG?
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03.09.2009, 21:57
Beitrag: #9
RE: IAB und GWG
tosch schrieb:Der Friseur wusste es leider nicht Wink


Nochmal ausf�hrlich:

Ich m�chte den Gewinn 2008 durch den Ansatz eines Investitionsabzugsbetrages f�r in den Folgejahren anzuschaffende Geringwertige Wirtschaftsg�ter reduzieren.

Dazu m�ssen dem Finanzamt nach � 60 EStDV die geplanten Investitionsg�ter benannt werden.

(NEIN, ich will nicht die bereits angeschafften auflisten und auch keinen IAB aufl�sen :rolleyesSmile

Die geplanten Anschaffungen m�ssen dokumentiert werden.

F�r jedes einzelne GWG?


Hallo,


wir machen das alles einzeln, geht problemlos �ber das Programm ANLAG bei Datev, man kann dort alle IAB auflisten und vor allen Dingen dann bei der Investition bequem aufl�sen...

Nur so als Tip :-)
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03.09.2009, 22:40
Beitrag: #10
RE: IAB und GWG
soweit ich weiss, muss jedes einzelne WG seiner funktion nach aufgezeichnet werden. kann aber gerne noch mal nachschauen, hatte mich vor monaten mal damit befasst und entsprechendes abgelegt.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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