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IAB und GWG - tosch - 03.09.2009 14:58 Hallo, was macht Ihr denn praktisch mit dem Nachweis für GWG´s? Wirklich jedes einzelne aufführen? Oder als Sammelposten 15 Bürogeräte 6.300 + 18 Büroeinrichtung ¤ 7.200 + 10 Sonstige ¤ 3.000 ? Oder als 1 Posten? Ich hab einen Unternehmer, der p.a. für ca. T¤ 15 nur GWG´s kauft. Wenn ich da mit einer Liste anfangen soll, muß irgendjemand Überstunden machen Der BMF regelt in seinem Schreiben v. 8.05.09 zwar eine Menge Zweifelsfragen, diese jedoch nicht. Danach müsste jedes einzelne aufgeführt werden. Gruß tosch RE: IAB und GWG - limo - 03.09.2009 15:03 Im Anlagevermögen weißen wir nur eine Position aus z. B. Sammelposten 2008. Und im Konto sind die einzelnen WG ja dann ersichtlich. RE: IAB und GWG - tosch - 03.09.2009 15:20 Da habe ich wohl etwas zu kurz gefragt. Mir geht es um die GWG´s, die erst in 2010 oder 2011 angeschafft werden, für die ich einen IAB absetzten will. RE: IAB und GWG - zaunkönig - 03.09.2009 15:29 Hallo, nach meiner Meinung müsste die Aufzeichnungspflicht entfallen sein, da der Sammelposten, ohne Rücksicht auf zwischenzeitliche Veräußreung einzelner Teile aus demselben, über die Zeit von 5 Jahren abzuschreiben ist. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass separate Aufzeichnungen zu führen sind, da § 2 GwG (Geldwäschegesetz) dies fordert. Was hat das jetzt mit GWG zu tun? Ist doch eine schöne Art Geld zu waschen bzw. Gelder verschwinden zu lassen. Die notwendige kriminelle Energie haben reichlich Steuerpflichtige. Persönlich bin ich allerdings in diesem speziell gelagerten Fall der Meinung, dass die Sammelpostenregelung bei solchen GWG-Volumina dem eigentlichen Zweck entgegensteht. Dabei sind Beträge von 15 TEuro ja noch harmlos. Da kenne ich durchaus 6stellige Investitionsbeträge per anno, von Wirtschaftsgütern mit einer Lebensfunktionszeit von 1 Jahr und weniger. So schaffe ich Verögenswerte bilanzieller Art, die definitiv nicht vorhanden sind und dem Gläubigerschutz zuwider laufen. Angesichts der Neudefinition der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit in der InsO im Zusammenhang mit der jetzigen Krise, wird sich wohl noch so mancher verantwortlicher Geschäftsführer wundern, welche Forderungen auf ihn zukommen, wenn dies zum Gegenstand der Insolvenzverschleppung wird. Einziger Ausweg wäre die Handelsbilanz um diese Positionen zu bereinigen und fortan zweigleisig zu fahren (eventuell sogar dreigleisig wenn zudem ein Abschluss nach internationalen Standards zu erstellen ist). RE: IAB und GWG - tosch - 03.09.2009 15:48 Ich glaub, keiner versteht mich Ich geh´ mal meinen Friseur fragen ... RE: IAB und GWG - Taxman - 03.09.2009 16:08 ich lege in ANLAG ein WG am 01.01. an und buche dann zu diesem WG die Zugänge. am ende druck ich mir noch die zugangsliste aus und fertig. m.e. dürfte damit jeder aufzeichnungspflicht genüge getan sein. RE: IAB und GWG - Taxman - 03.09.2009 16:11 wenn du mit DATEV arbeitest und sofern du dort auch IAB anlegst, solltest du für jedes WG, für das du einen IAB ansetzen möchtest, einen einzelnen posten anlegen, sonst meckert das programm wie hölle. hab den fehler schon mal begangen. hölle sag ich da nur! RE: IAB und GWG - tosch - 03.09.2009 16:27 Der Friseur wusste es leider nicht Nochmal ausführlich: Ich möchte den Gewinn 2008 durch den Ansatz eines Investitionsabzugsbetrages für in den Folgejahren anzuschaffende Geringwertige Wirtschaftsgüter reduzieren. Dazu müssen dem Finanzamt nach § 60 EStDV die geplanten Investitionsgüter benannt werden. (NEIN, ich will nicht die bereits angeschafften auflisten und auch keinen IAB auflösen :rolleyes Die geplanten Anschaffungen müssen dokumentiert werden. Für jedes einzelne GWG? RE: IAB und GWG - PiranhaVS - 03.09.2009 21:57 tosch schrieb:Der Friseur wusste es leider nicht Hallo, wir machen das alles einzeln, geht problemlos über das Programm ANLAG bei Datev, man kann dort alle IAB auflisten und vor allen Dingen dann bei der Investition bequem auflösen... Nur so als Tip :-) RE: IAB und GWG - Taxman - 03.09.2009 22:40 soweit ich weiss, muss jedes einzelne WG seiner funktion nach aufgezeichnet werden. kann aber gerne noch mal nachschauen, hatte mich vor monaten mal damit befasst und entsprechendes abgelegt. |