VorSt-Abzug PersGes.
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01.09.2009, 22:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.09.2009 22:00 von Lemgun.)
Beitrag: #11
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RE: VorSt-Abzug PersGes.
Ich w�rde als erstes die Rechnungen anfordern. Wenn die nicht auf die GbR lauten, halte ich das f�r vorsteuersch�dlich.
Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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02.09.2009, 11:29
Beitrag: #12
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RE: VorSt-Abzug PersGes.
Hallo,
Zur Rechnung: Vorlegen lassen und pr�fen. Irgendwo aus der Rechnung muss in der Adressierung die GbR aufgef�hrt sein oder aber aus der Rechnung oder erg�nzenden Unterlagen ergibt sich, dass das Kfz an die GbR geliefert wurde. Sollte beides nicht zutreffen, besteht die M�glichkeit der Rechnungserg�nzung bzw. -korrektur wobei der Vorsteuerabzug erst zum Zeitpunkt der ordnungsgem��en Rechnungsvorlage erfolgen kann. Zur Unternehmereigenschaft eines gesch�ftsf�hrenden Gesellschafters einer Personengesellschaft: Da gab es vor ein paar Wochen einen Aufsatz zu. Der ist aber in meiner Datenbank noch nicht eingepflegt worden. Vielleicht finde ich ihn, vielleicht hat ihn aber auch noch jemand anderes gelesen. Inhaltlich (sinngem��) ist der einzelne gesch�ftsf�hrende Gesellschafter durchaus Unternehmer, soweit f�r den Au�enstehenden keine andere Beurteilung erfolgen kann. Ist zwar wieder nur zivilrechtlicher Kram, wovon die USt sich ja ein wenig abgrenzt, aber der Aufsatz ging auch auf diese Problematik ein. Ich hoffe, ich finde es und stelle es dann hier ein. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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02.09.2009, 13:48
Beitrag: #13
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RE: VorSt-Abzug PersGes.
W�ger in UR 2008, 69
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02.09.2009, 13:55
Beitrag: #14
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RE: VorSt-Abzug PersGes.
UR haben wir nicht... ob es den Aufsatz wohl auch woanders gibt oder ob mir den evtl. jemand zur Verf�gung stellen kann?
danke erstmal |
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15.10.2009, 16:08
Beitrag: #15
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RE: VorSt-Abzug PersGes.
Hallo,
@showbee Der Aufsatz w�rde mich jetzt auch interessieren. FA hat eine berichtigte Rechnung vorliegen und verneint den Vorsteuerabzug mit folgender Begr�ndung: Wer Leisungsempf�nger ist, bestimmt sich nach st�ndiger Rechtsprechung des BFH nach dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverh�ltnis, d.h. wer nach dem Schuldverh�ltnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist. Hinsichtlich der Empf�ngerbezeichnung wirkt die Rechnung nicht als Belegnachweis. Ma�geblich ist die wirkliche Rechtslage. Entsprechend den mir vorliegenden Unterlagen (odnungsgem��e Rechnung mit Leistungsempf�nger GbR) und auch dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt (wei� nicht wer da was dargestellt hat, weil ledglich die Rg. �bermittelt wurde), erscheint Herr xy als Leistungsempf�nger. Ich kann ihrem Antrag nicht entsprechen. Teilen sie innerhalb o.g. Frist mit ob sie den Rechtsbehelf zur�cknehmen. Falls sie den Rechtsbehelf aufrecht erhalten bitte ich um Vorlage der Original-Rechnung (glauben die an Urkundenf�lschung?) und des Original-Kaufvertrages (das ist die Rechnung!) sowie einer Kopie des Kfz-Briefes (??????) Im �brigen sind die von Ihnen angef�hrten Billigkeitsma�nahmen (Abschn. 202 V, VII UStR) nicht einschl�gig, da bereits die Voraussetzungen f�r den Vorsteuerabzug nicht vorliegen. Dazu noch zur Information: Die Zulassungsstelle der Gemeinde verweigert die Zulassung von Kfz auf Personenvereinigungen und Gemeinschaften, da f�r die Zulassung ein zivilrechtlicher Halter eingetragen werden muss. Selbst wenn die Zulassungsstelle eine Personenvereinigung als Halter eintragen w�rde, h�tte die Versicherung die Zulassung auf die Personenvereinigung abgelehnt. Sorry, aber ich kapier hier gar nichts mehr. Die Gesellschafter sind beide als Gesch�ftsf�hrer bestimmt und d�rfen frei im Namen der Gesellschaft handeln. In dieser Funktion wurde das Kfz erworben. Privat ben�tigt der entsprechende Gesellschafter gar kein Kfz. B�ro und Wohnung sind eins, alles was er braucht liegt im Umkreis von 100m und er ist begeisterter Verfechter des �PNV. M�sste er nicht quer durch Deutschland fahren um seine Termine f�r die GbR wahrzunehmen, dann h�tte er gar kein Auto angeschafft. Muss der ganze Mist, wegen 1.000 Euro echt vor das FG? Ach ja, den Einspruch gegen den einheitlichen Feststellungsbescheid lehnt das FA mangels sachlicher Begr�ndung ab. Hinweis im Einspruchsverfahren war die notwendige Bilanz�nderung bei Versagung des Vorsteuerabzugs wegen der Hinzuaktivierung der USt auf die AK des Kfz. By the way noch eine Zusatzfrage (interessehalber). Gibt es noch die M�glichkeit der ertrasteuerlichen und umsatzsteuerlichen Differenzierung? Also notwendiges BV ertragsteuerlich, aber f�r USt-Zwecke keine Zuordnung. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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15.10.2009, 18:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.10.2009 19:09 von Lemgun.)
Beitrag: #16
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RE: VorSt-Abzug PersGes.
BFH v. 30.5.2008, V B 161/07, BFH/NV 2008, S. 1546 LEXinform 5904481
Beim Kauf eines Pkw durch eine Personengesellschaft steht der Gesellschaft selbst kein Vorsteuerabzug zu, wenn das Fahrzeug auf den Namen eines Gesellschafters zugelassen wird. Eine Gesellschaft b�rgerlichen Rechts hatte einen Pkw angeschafft. Der H�ndler stellte die Rechnung auf den Namen der GbR aus, das Fahrzeug wurde jedoch auf den Namen eines der Gesellschafter zugelassen. Den Vorsteuerabzug aus der Rechnung versagte das Finanzamt. Der Bundesfinanzhof vertritt die gleiche Auffassung. Ein Vorsteuerabzug f�r die Gesellschaft sei nicht m�glich, weil der Pkw nicht an die Gesellschaft, sondern an deren Gesellschafter geliefert wurde. Dies lie�e sich schon allein aus der Eintragung des Gesellschafters im Fahrzeugbrief erkennen. Empfehung einer WP-Gesellschaft gegoogelt: "Zwar ist die Zulassung eines PKW auf die GbR durch das Stra�enverkehrsamt nicht m�glich. Damit die Gesellschaft ihre wirtschaftliche Verf�gungsmacht �ber den Pkw dokumentiert, sollte die Zulassung mit dem Zusatz der Firmenanschrift erfolgen." Der Tipp hilft Dir im nachhinein sicher nicht weiter. So bleibt nur noch der Versuch, dass Du ja jetzt erst entdeckt hast, dass der Gesellschafter ein paar EUR Miete f�r den PKW von der GbR bekommen hat. ![]() Die Ablehnung des Einspruches ist b�se. ![]() Zitat:By the way noch eine Zusatzfrage (interessehalber). Ja. Ertragsteuerlich: 10 bis 50 % betriebliche Nutzung gewillk�rtes BV, dar�ber notwendiges BV vgl. R 4.2 Abs. 1 EStR Umsatzsteuerlich: � 15 Abs. 1 Satz 2 UStG: Zitat:Nicht als f�r das Unternehmen ausgef�hrt gilt die Lieferung, die Einfuhr oder der innergemeinschaftliche Erwerb eines Gegenstands, den der Unternehmer zu weniger als 10 Prozent f�r sein Unternehmen nutzt.Ab 10 % unternehmerischer Nutzung besteht ein Wahlrecht bei einheitlichen Gegenst�nden, die unternehmerisch und nichtunternehmerisch, also gemischt genutzt werden, vgl. A 192 Abs. 21 UStR. Ertragsteuerliches Wahlrecht bei Willk�rung als BV und umsatzsteuerliches Wahlrecht der Zuordnung zum Unternehmensverm�gen m�ssen nicht �bereinstimmend getroffen werden. Sogar ertragsteuerlich notwendiges BV (Nutzung z.B. 75 %) muss nicht dem USt-lichen Unternehmensverm�gen zugeordnet werden. Dann aber im PKW-Fall auch keine Vorteuer aus Benzin, Reparaturen usw. m�glich, dies k�nnte schon wieder f�r die Zuordnung zum Unternehmensverm�gen sprechen. Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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15.10.2009, 21:08
Beitrag: #17
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RE: VorSt-Abzug PersGes.
Aufsatz wird morgen gemailt.
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16.10.2009, 08:03
Beitrag: #18
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RE: VorSt-Abzug PersGes.
Hallo,
@lemgun Danke f�r die Darstellung besonders das BFH-Urteil aus 2008. Das mit der nachtr�glichen Miete wird nicht funktionieren, da der Abfluss des Geldes nicht nachgewiesen werden kann und somit die FV den zivilrechtlich tats�chlichen Vollzug des Vertrages in Frage stellen wird. Nachtr�gliche Kassenmanipulationen wird es definitiv nicht geben!! W�rde, nach meiner Auffassung aber auch nichts an der Einstellung der FV �ndern. @showbee Danke f�r die M�he. Zeigt sich wieder einmal, dass das Recht mit sehr unterschiedlichen Ma�en gemessen wird. Das steuerrechtlich Unterscheidungen getroffen werden mag ja noch verst�ndlich sein, nicht aber, dass rechtliche Hemmnisse (Versagung der Zulassung auf eine GbR) dazu f�hren, das Einerseits notwendiges BV vorhanden ist, deren private Verwendung umsatzsteuerlich zu erfassen ist, der Vorsteuerabzug aber versagt bleibt. Abschnitt 202 UStR w�rde ich hier in der Tat so auslegen, dass bei ordnungsgem�� vorliegender Rechnung eben diesem Tatbestand entsprechend Geb�hr getragen w�rde und im Rahmen der Billigkeitsma�nahme der Vorsteuerabzug zugelassen wird. Das ganze bleibt f�r mich immer noch unverst�ndlich. Zivilrechtlich hat xy in seiner Funktion als GF f�r die GbR ein Auto angeschafft. Voraussetzung f�r den Vorsteuerabzug ist das vorliegen einer Rechnung im Sinne von � 14 UStG, was tatbestandlich erf�llt ist. Voraussetzung des � 15 ist auch erf�llt, da er in seiner Funktion als GF eine Leistung erhalten hat, f�r das Unternehmen. Hier jetzt, aufgrund verwaltungsrechtlicher Vorschriften einer nicht mittelbar beteiligten Verwaltungsbeh�rde, den Vorsteuerabzug zu versagen, tritt sowohl das zivilrechtliche Vertragsrecht als auch die Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts mit F��en. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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16.10.2009, 08:20
Beitrag: #19
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RE: VorSt-Abzug PersGes.
Du sprichst mir aus der Seele!!
Und wie h�ndeln wir das nun f�r die Zukunft?! Nur m�glich �ber eine Vermietung an die GbR? Und da soll die Verwaltung nochmal kommen mit � 42 AO... Wir m�ssen ja um einen eigentlich simplen, g�ngigen und eindeutigen Fall einigerma�en regeln zu k�nnen! Oder �berseh ich was und es gibt eine einfachere L�sung? |
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16.10.2009, 09:28
Beitrag: #20
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RE: VorSt-Abzug PersGes.
ist es denn nicht m�glich mehrere Halter im Brief einzutragen?
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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