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Grenzg�nger/Umzug
31.08.2009, 10:15
Beitrag: #1
Grenzg�nger/Umzug
Stpfl. ist ganzj�hrig bei einem AG in CH besch�ftigt.
Jan.-Feb. als Grenzg�nger (tgl.), im M�rz Umzug nach CH. Kein Wohnsitz und keine weiteren EK in D ab M�rz.

Sind die EK von Jan.-Feb. in D zu versteuern und M�rz-Dez. Progessionsvorbehalt, oder bestehen keine EK in D, wenn CH die Versteuerung vornimmt (DBA)?
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31.08.2009, 16:12
Beitrag: #2
RE: Grenzg�nger/Umzug
Hallo Opa,

also, erstmal ist doch Steuerpflicht in Deutschland festzustellen. Da er ab M�rz in der Schweiz lebt, w�rde ich auf die Schnelle mal sagen, f�r das gesamte Jahr nur beschr�nkte Steuerpflicht in Deutschland.

Hier gilt dann � 49 (1) Nr. 4a) EStG: Inl�ndische Eink�nfte im Sinne der beschr�nkten Einkommensteuerpflicht sind...Eink�nfte aus nichtselbst�ndiger Arbeit, die im Inland ausge�bt oder verwertet wird oder worden ist,...

Da frag ich mich jetzt nur noch, was verwertet in dem Zusammenhang bedeutet?

Ansonsten w�rde ich sagen: Keine Eink�nfte in Deutschland und volle Versteuerung in der Schweiz.
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01.09.2009, 14:43
Beitrag: #3
RE: Grenzg�nger/Umzug
Das kann irgendwie nicht ganz stimmen, denn unbeschr�nkt stpfl. ist der, der einen Wohnort im Inland hat und zwar mit seinem Welteinkommen. Und dies hatte er, zumindest in einem Teil des Jahres.
M.E. gilt der anteilige Lohn (Jan.-Feb.) als EK (in D) und der Rest (M�rz-Dez.) unterliegt dem 32b.
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01.09.2009, 15:24
Beitrag: #4
RE: Grenzg�nger/Umzug
Hi,

also unbeschr. Stpfl. 01+02 d.J., danach keine Stpfl. (kein Wohnsitz/gew.Auf. und keine inl. Eink. � 49).
Also ist � 2 Abs. 7 S. 3 EStG nicht anwendbar, weil der eben unb. und b. Stpfl. in einem Jahr erfordert. Also auch kein Einbezug CH Eink�nfte ab 03 d.J. in die Veranlagung f�r 01+02 d.J..

Im �brigen aber 32b, da � 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 sagt: "ausl�ndische Eink�nfte, die im Veranlagungszeitraum nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben; dies gilt nur f�r F�lle der zeitweisen unbeschr�nkten Steuerpflicht", hier f�r die CH Eink�nfte 03-12 d.J.

Nr. 3 ist es m.E. nur f�r 01+02 d.J., weil nur hier eine Doppelbesteuerung abstrakt vorlag und das DBA abgeholfen hat.

Mfg

showbee
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01.09.2009, 16:57
Beitrag: #5
RE: Grenzg�nger/Umzug
Wollte es nur nochmal best�tigt haben. Danke.
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