Verkehrsflugzeugf�hrer: Ort der sonstigen Leistung?
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29.07.2009, 13:25
Beitrag: #1
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Verkehrsflugzeugf�hrer: Ort der sonstigen Leistung?
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch:
Fall: Ein Verkehrsflugzeugf�hrer (=Pilot) will als freelancer (=Freier Mitarbeiter) t�tig sein, er stellt also sich gelegentlich Lufttransportunternehmen als solcher zur Verf�gung. Unterstellen wir mal, dass er tats�chlich selbst�ndig t�tig wird und es sich nicht um ein Anstellungsverh�ltnis handelt. Er erzielt dann nach BFH-Rechtsprechung Eink�nfte aus Gewerbebetrieb (keine selbst�ndige Arbeit). Alles soweit kein Problem. Ich schwimme noch bei der Frage, wie umsatzsteuerlich der Ort der ja vorliegenden sonstigen Leistung zu bestimmen ist. Ist ja bei ggf. grenz�berschreitenden Sachverhalten nicht ganz unbeachtlich. Liegt da eine Bef�rderungsleistung vor, weil er ja das Flugzeug von A nach bef�rdert? Oder scheidet das aus, weil er ja quasi nur sich selbst als Personal zur Verf�gung stellt? Eine Personalgestellung (Katalogleistung) d�rfte ja wohl auch ausscheiden, denn das scheint mir nur bei Gestellung von eigenem Personal zuzutreffen. Also sonstige Leistung mit Ortsbestimmung � 3a Abs. 1 UStG? Irgendwie habe ich dazu bisher nichts passendes gefunden. W�re ja im Grunde �hnlich einem Taxifahrer/Chauffeur, der aber das Fahrzeug des Auftraggebers dabei verwendet. Hat einer eine Idee? (Es geht um eine Beratung zu einem noch nicht verwirklichten Sachverhalt). |
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29.07.2009, 19:21
Beitrag: #2
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RE: Verkehrsflugzeugf�hrer: Ort der sonstigen Leistung?
Mal so ins Blaue: Vielleicht eine �hnliche T�tigkeit i.S. � 3b Abs. 2 UStG?
Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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30.07.2009, 09:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2009 09:49 von phönix.)
Beitrag: #3
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RE: Verkehrsflugzeugf�hrer: Ort der sonstigen Leistung?
Aus einem anderen Forum:
"Der Pilot erbringt eine sonstige Leistung, � 3a (1) UstG. Keine Bef�rderungsleistung, die erbringt das Luftfahrtunternehmen (Auftraggeber). Der Auftraggeber ist ein in der Liste zu � 8 (2) UstG gef�hrtes Unternehmen. Deshalb kann die Steuerbefreiung nach � 4 Nr. 2 i. V. � 8 (2) Nr. 4 UstG in Frage kommen, wenn die Leistung des Piloten eine "sonstige Leistung ist, die f�r den unmittelbaren Bedarf f�r ein Luftfahrzeug bestimmt ist"." Eine sonstige Leistung, die unmittelbar f�r ein Luftfahrzeug bestimmt ist, ist nicht vollst�ndig definiert (nur R 146 (6) UstR insbesondere....), die Leistung eines Piloten wird nicht ann�hernd aufgez�hlt..... Konsequenz wohl dann in der USt: steuerbar, steuerpflichtig. Luftfahrtunternehmen hat Vorsteuerabzug. Vielleicht ein Fall f�r eine verbindliche Auskunft??? Denn 5 Jahre sp�ter - nach BP - vom mglw. nicht mehr existenten Auftraggeber etwas zu verlangen (n�mlich zun�chst nicht in Rechnung gestellte Ust) - erscheint mir seeeehr hei�. Ich habe hier allerdings schon Bauchschmerzen wegen der "Selbst�ndigkeit". Piloten sind m.E. - Weisungsgebunden - Arbeitszeiten werden vorgeschrieben - Arbeitsger�t wird gestellt :-))) (Ihr bringt Mandant seinen Airbus nicht selber mit. Als Gestaltungsempfehlung w�re das aber sicher hilfreich...) Das BSG: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-...os=0&anz=1 sieht das seltsamerweise anders, die Abgrenzungen scheinen mir aber sehr willk�rlich zu sein... schönen Tag noch phönix |
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30.07.2009, 10:42
Beitrag: #4
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RE: Verkehrsflugzeugf�hrer: Ort der sonstigen Leistung?
ph�nix schrieb:Aus einem anderen Forum: |
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30.07.2009, 10:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2009 10:52 von phönix.)
Beitrag: #5
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RE: Verkehrsflugzeugf�hrer: Ort der sonstigen Leistung?
meyer schrieb:... ??? Da fehlt doch was? schönen Tag noch phönix |
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03.08.2009, 18:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.08.2009 21:00 von meyer.)
Beitrag: #6
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RE: Verkehrsflugzeugf�hrer: Ort der sonstigen Leistung?
Danke erstmal f�r die rege Beteiligung. Die Sache ist noch nicht akut, ich wollte nur mal gewappnet sein.
@ph�nix: Falls das eine Anspielung sein sollte: Machmal habe ich noch anderes zu tun, als in Foren zu surfen, kann also auch schonmal dauern ... |
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03.08.2009, 19:34
Beitrag: #7
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RE: Verkehrsflugzeugf�hrer: Ort der sonstigen Leistung?
Selbst�ndigkeit d�rfte hier nich das Problem sein:
Selbstst�ndiger Pilot: Ein selbstst�ndig t�tiger Verkehrsflugzeugf�hrer erzielt in der Regel Eink�nfte aus Gewerbebetrieb. - Urt.; BFH 16.5.2002, IV R 94/99; SIS 02 85 45 Umsatzsteuerlich br�te ich noch ein wenig. Gut Ding will eben Weile habe (denn auch ich habe derzeit genug mit meinen kleinen Hinterziehern zu tun ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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03.08.2009, 21:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.08.2009 21:01 von meyer.)
Beitrag: #8
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RE: Verkehrsflugzeugf�hrer: Ort der sonstigen Leistung?
Also, im konkreten Fall geht es um einen Piloten der wohl noch irgendwas studieren will und nebenher noch gelegentlich fliegt. Es geht wohl haupts�chlich um das Absetzen von Fallschirmspringern, also wohl keine Verkehrsfliegerei, dies weitgehend wohl in deutschen Gefilden, gelegentlich auch mal in Spanien oder so...
Wie kiharu schon angab, gehe ich auch von gewerblichen Eink�nften aus, wobei rein arbeitsrechtlich die Selbst�ndigkeit in der Tat umstritten zu sein scheint. Sonst ist mir das aber auch relativ egal. Meine umsatzsteuerliche L�sung bisher: Wie Ph�nix, wobei ich mir nicht so sicher w�re, ob nicht doch eine sonstige Leistung im Sinn von � 8 Abs. 2 Nr. 4 UStG in Betracht kommt, auch wenn ein Pilot, da offenbar umsatzsteuerlich insoweit nur selten in Erscheinung tretend, dort nicht genannt wird. Denn eine Leistung, dei unmittelbar dem Bedarf von Luftfahrzeugen dient, scheint es mir durchaus zu sein. Wenn schon die Reinigung von Luftfahrzeugen eine solche Leistung ist, warum soll das Fliegen derselben keine sein? Allerdings k�me das nur zum Zuge, wenn die Gesellschaft entsprechend gelistet ist, was ich eher nicht vermute. Habe dazu aber erstmal n�here Infos angefordert, um das pr�fen zu k�nnen ... |
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04.08.2009, 09:03
Beitrag: #9
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RE: Verkehrsflugzeugf�hrer: Ort der sonstigen Leistung?
Kleine Zwischenfrage: Welche Lizenz hat denn der gute Mann?
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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04.08.2009, 10:17
Beitrag: #10
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RE: Verkehrsflugzeugf�hrer: Ort der sonstigen Leistung?
m.E. � 3a Abs. 1 S. 1 UStG: Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der �� 3b und 3f an dem Ort ausgef�hrt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt.
Grund: es gibt keine Sonderregelung �ber den Ort der s.L. f�r Verkehrsflugzeugf�hrer, also wird der Unternehmer sein Unternehmen wohl zumindest aus dem Arbeitszimmer heraus betreiben um neue Auftr�ge zu generieren, also 19%! Etwas anderes sehe ich nicht. |
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