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Verwertung von Sicherungsgütern
03.06.2009, 11:28
Beitrag: #1
Verwertung von Sicherungsgütern
Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen ...

... ich benötige mal bitte Eure Hilfe.

Stichwort: Verwertung von Sicherungsgütern

Die Veräußerung eines zur Sicherheit übereigneten Wirtschaftsgutes durch den Sicherungsnehmer führt ja zu einem sog. Doppelumsatz (Sicherungsgeber an Sicherungsnehmer und Sicherungsnehmer an Dritten) und die USt des Sicherungsgebers schuldet der Sicherungsnehmer gem. §13b Abs.1 Nr.2 UStG.

Nun ist aber im §13b UStG und in Abschn.2 UStR immer nur die Rede von " ... aúßerhalb der Insolvenzverfahrens ...".

Was ist denn nun aber, wenn vom Verwertungsrecht " ... innerhalb des Insolvenzverfahrens ..." Gebrauch gemacht wird?

Wäre nett, wenn mir da mal jemand ´nen Stupps in die richtige Richtung geben würde.
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04.06.2009, 13:33
Beitrag: #2
RE: Verwertung von Sicherungsgütern
Hallo,

schau mal in RL2 zu § 1 UStG

Ich denke § 13b UStG ist hier nicht einschlägig.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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04.06.2009, 14:58
Beitrag: #3
RE: Verwertung von Sicherungsgütern
zaunkönig schrieb:Ich denke § 13b UStG ist hier nicht einschlägig.

Das ist richtig, weil hier explizit die Sicherungsverwertung außerhalb des Insolvenzverfahrens geregelt wird.

zaunkönig schrieb:schau mal in RL2 zu § 1 UStG

... das hatte ich ja getan. Hier ist aber auch nur die Rede von "...außerhalb des Insolvenzverfahrens..." und den Absatz 3, welcher sich auf "innerhalb des Insolvenzverfahrens" bezieht, versteh ich nicht wirklich.

Nicht mal beim FA traut sich jemand, eine Auskunft darüber zu geben.
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04.06.2009, 15:38
Beitrag: #4
RE: Verwertung von Sicherungsgütern
Hallo,

also ich verstehe das schon so, dass hier zwei getrennte Umsätze vorliegen und die Steuerschuldnerschaft eben nicht übergeht.

Wieso will denn beim FA Niemand konkret dazu was sagen?


Wenn ich mich recht erinnere, dann hat es noch vor kurzer Zeit zu dieser Problematik ein Urteil des BFH gegeben (nicht gemeint das BFH-Urteil aus 2007 was überall erwähnt wird).
Und wenn ich mich weiter recht erinnere, dann gibt es dazu auch ein BMF-Schreiben.


Wenn ich die Zeit finde, dann suche ich danach. Vielleicht kann sich ja noch jemand dazu äußern, der, nicht wie ich, in der aktuellen Materie aktiv tätig ist.

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04.06.2009, 15:54
Beitrag: #5
RE: Verwertung von Sicherungsgütern
Habe grad mal die Verfügung der OFD Hannover vom 28.05.2004 ausgegraben.

Da steht ´ne ganze Menge drin und gibt Lesestoff für den ganzen Abend.
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04.06.2009, 22:01
Beitrag: #6
RE: Verwertung von Sicherungsgütern
hmm mein Dozent meinte mal das ist eine reine Steueraufkommenssicherungsvorschrift. ( Was für ein wort...)

Wenn kein Inso-verfahren und trotzdem schon Verwertung sieht der staat seine Felle davonschwimmen.

Verkauft der Inso-Verwalter bekommt der staat deutlich sicherer sein Geld.

Ich lese das daher auch so, dass § 13 b nicht einschlägig ist.

lg, jive

PS: schön sind auch die Dreifachumsätze wenn der Sicherungsgeber für den sicherungsnehmer verkauft :-)

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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