Verwertung von Sicherungsg�tern
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03.06.2009, 11:28
Beitrag: #1
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Verwertung von Sicherungsg�tern
Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen ...
... ich ben�tige mal bitte Eure Hilfe. Stichwort: Verwertung von Sicherungsg�tern Die Ver�u�erung eines zur Sicherheit �bereigneten Wirtschaftsgutes durch den Sicherungsnehmer f�hrt ja zu einem sog. Doppelumsatz (Sicherungsgeber an Sicherungsnehmer und Sicherungsnehmer an Dritten) und die USt des Sicherungsgebers schuldet der Sicherungsnehmer gem. �13b Abs.1 Nr.2 UStG. Nun ist aber im �13b UStG und in Abschn.2 UStR immer nur die Rede von " ... a��erhalb der Insolvenzverfahrens ...". Was ist denn nun aber, wenn vom Verwertungsrecht " ... innerhalb des Insolvenzverfahrens ..." Gebrauch gemacht wird? W�re nett, wenn mir da mal jemand �nen Stupps in die richtige Richtung geben w�rde. |
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04.06.2009, 13:33
Beitrag: #2
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RE: Verwertung von Sicherungsg�tern
Hallo,
schau mal in RL2 zu � 1 UStG Ich denke � 13b UStG ist hier nicht einschl�gig. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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04.06.2009, 14:58
Beitrag: #3
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RE: Verwertung von Sicherungsg�tern
zaunk�nig schrieb:Ich denke � 13b UStG ist hier nicht einschl�gig. Das ist richtig, weil hier explizit die Sicherungsverwertung au�erhalb des Insolvenzverfahrens geregelt wird. zaunk�nig schrieb:schau mal in RL2 zu � 1 UStG ... das hatte ich ja getan. Hier ist aber auch nur die Rede von "...au�erhalb des Insolvenzverfahrens..." und den Absatz 3, welcher sich auf "innerhalb des Insolvenzverfahrens" bezieht, versteh ich nicht wirklich. Nicht mal beim FA traut sich jemand, eine Auskunft dar�ber zu geben. |
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04.06.2009, 15:38
Beitrag: #4
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RE: Verwertung von Sicherungsg�tern
Hallo,
also ich verstehe das schon so, dass hier zwei getrennte Ums�tze vorliegen und die Steuerschuldnerschaft eben nicht �bergeht. Wieso will denn beim FA Niemand konkret dazu was sagen? Wenn ich mich recht erinnere, dann hat es noch vor kurzer Zeit zu dieser Problematik ein Urteil des BFH gegeben (nicht gemeint das BFH-Urteil aus 2007 was �berall erw�hnt wird). Und wenn ich mich weiter recht erinnere, dann gibt es dazu auch ein BMF-Schreiben. Wenn ich die Zeit finde, dann suche ich danach. Vielleicht kann sich ja noch jemand dazu �u�ern, der, nicht wie ich, in der aktuellen Materie aktiv t�tig ist. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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04.06.2009, 15:54
Beitrag: #5
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RE: Verwertung von Sicherungsg�tern
Habe grad mal die Verf�gung der OFD Hannover vom 28.05.2004 ausgegraben.
Da steht �ne ganze Menge drin und gibt Lesestoff f�r den ganzen Abend. |
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04.06.2009, 22:01
Beitrag: #6
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RE: Verwertung von Sicherungsg�tern
hmm mein Dozent meinte mal das ist eine reine Steueraufkommenssicherungsvorschrift. ( Was f�r ein wort...)
Wenn kein Inso-verfahren und trotzdem schon Verwertung sieht der staat seine Felle davonschwimmen. Verkauft der Inso-Verwalter bekommt der staat deutlich sicherer sein Geld. Ich lese das daher auch so, dass � 13 b nicht einschl�gig ist. lg, jive PS: sch�n sind auch die Dreifachums�tze wenn der Sicherungsgeber f�r den sicherungsnehmer verkauft :-) "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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