� 12 EStG
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18.07.2007, 21:47
Beitrag: #1
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� 12 EStG
Jemand beabsichtigt, eine bislang privat genutzte Etage in seinem zweigeschossigen Haus zu vermieten. Um die Vermietung durchf�hren zu k�nnen, muss er - um die Heizkosten f�r die vermietete Wohnung ermitteln zu k�nnen - Heizkostenz�hler sowohl in seiner privat bewohnten Wohnung als auch in der zu vermietenden Wohnung einsetzen. Weiterhin muss er j�hrlich an das Abrechnungsunternehmen Geb�hren f�r die Abrechnung bezahlen.
W�rdet Ihr die Kosten in einen privaten und einen WK-Anteil aufteilen entspr. der Wohnfl�che, weil letztendlich die Heizkostenz�hler auch in der privat genutzten Wohnung installiert wurden und die Abrechnung sowohl f�r den privaten als auch f�r den vermieteten Teil erfolgt? Oder reicht es aus, dass die Kosten ohne die Vermietung nie angefallen w�ren, um sagen zu k�nnen, dass die Kosten ausschlie�lich durch die Vermietung veranla�t sind? Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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18.07.2007, 22:02
Beitrag: #2
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RE: � 12 EStG
Hi Vorwitzig..!
Puh.. so aus dem Stehgreif w�rde ich sagen.. Weder, noch !! (Mal aus�m Bauch raus !) Ich w�rde die Kosten entsprechend den vorhandenen Heizkostenz�hler an den Heizk�rpern aufteilen..! Z.B. eigene Wohnung 10 Z�hler, vermietete Wohnung 5 Z�hler.. WK 5/15 der entstehenden Kosten.. Eine Aufteilung nach qm erscheint mir unlogisch, denn, wenn in der eigenen Wohnung in jedem Zimmer mehrere Heizk�rper sind und in der vermieteten jeweils nur einer, w�re eine Aufteilung nach qm m.E. ungerecht! Ist aber wie gesagt nur mein Bauchgef�hl.. Beste Gr��e Jigsaw |
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18.07.2007, 22:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.07.2007 22:13 von Vorwitzig.)
Beitrag: #3
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RE: � 12 EStG
Danke f�r die Antwort. Gegen eine Aufteilung dieser Kosten (egal wie) str�ubt sich mein Inneres, denn diese fallen ausschlie�lich wegen der Vermietung an.
Wie handhabt Ihr das eigenlich mit GEZ-Geb�hren in Privatfahrzeugen, die der Steuerpflichtige aber ausschlie�lich deswegen bezahlen muss, weil er das Auto auch f�r Dienstfahrten einsetzt? Muss das auch dann aufgeteilt werden im Verh�ltnis private/ berufliche Nutzung, wenn ohne die Dienstfahrten keine GEZ-Geb�hren f�r das Autoradio bezahlt werden m��ten, weil ein h�usliches Radio bereits angemeldet ist? Erg�nzung:GEZ-Geb�hren muss man f�r ein Autoradio nur dann bezahlen, wenn man entweder noch kein h�usliches Radio angemeldet hat, oder aber, wenn man zwar ein h�usliches Radio angemeldet hat, jedoch das Privatfahrzeug auch f�r dienstliche Zwecke nutzt. D.h. die Verpflichtung zu den GEZ-Geb�hren f�r das Autoradio entsteht im letzten Fall ausschlie�lich dadurch, das man seinen Privatwagen f�r dienstliche Zwecke nutzt. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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19.07.2007, 06:05
Beitrag: #4
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RE: � 12 EStG
Ich w�rde mich da streng an � 4 (4) EStG halten....
Also die Kosten komplett als BA behandeln. Ich denke mal dass es da nicht um die riesigen Summen geht! Im Falle einer BP kann man dann immer noch mit dem Pr�fer verhandeln... ----------------- LG Clematis |
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30.07.2007, 16:38
Beitrag: #5
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RE: � 12 EStG
andere Frage:
Wenn der Vermieter die Nebenkosten (im Einverst�ndnis mit dem Mieter) in der Nebenkostenabrechnung nicht entsprechend dem Verh�ltnis der Wohnfl�che eigengenutzt (60%)/ vermietet (40%) aufteilt, sondern jeweils h�lftig, k�nnen dann auch die entsprechenden Kosten zu 50 % als Werbungskosten angesetzt werden? Oder muss in diesem Fall die Aufteilung der Nebenkosten steuerlich entsprechend dem Verh�ltnis der Eigennutzung (60%)/ Vermietung (40%) erfolgen? Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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30.07.2007, 16:45
Beitrag: #6
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RE: � 12 EStG
Wozu Z�hler, wenn es dann doch psch. aufgeteilt wird? Der Mieter wird auch kaum mitmachen, wenn er 50 % bezahlen soll und nur 40 % der Gesamtwohnfl�che hat. Die NK werden doch umgelegt. Irgendwie verstehe ich die Nachfrage nicht richtig.
Viele Gr��e |
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30.07.2007, 18:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2007 18:31 von Vorwitzig.)
Beitrag: #7
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RE: � 12 EStG
Opa schrieb:Wozu Z�hler, wenn es dann doch psch. aufgeteilt wird? Der Mieter wird auch kaum mitmachen, wenn er 50 % bezahlen soll und nur 40 % der Gesamtwohnfl�che hat. Die NK werden doch umgelegt. Irgendwie verstehe ich die Nachfrage nicht richtig. nein, der Vermieter legt trotz Verh�ltnis 60% Eigennutzung : 40% Fremdnutzung 50 % aller angefallenen Betriebskosten auf den Mieter um. Der Mieter war hiermit auch einverstanden (weiss nicht wieso). Aber ich meine, man kann doch nur 40 % der NK als WK absetzen, wenn der Anteil des Mieters an der Gesamtwohnfl�che nur 40 % betr�gt. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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30.07.2007, 18:37
Beitrag: #8
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RE: � 12 EStG
Die Umlage mit 50% betrifft m.E. nur die Einnahme-Seite.
Den WK-Abzug w�rde ich trotzdem nur mit 40 % ansetzen. Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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30.07.2007, 18:45
Beitrag: #9
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RE: � 12 EStG
Sehe ich auch so. Damit sind 10% der NK EK aus VuV und zu versteuern. Warum der Mieter sich aber darauf einl�sst, kann ich nicht so richtig nachvollziehen.
Viele Gr��e |
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