Handwerkerrechnung - Gesetzespanne!!!
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21.04.2009, 20:15
Beitrag: #11
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RE: Handwerkerrechnung - Gesetzespanne!!!
dann bleibt den kollegen ja nur die klage ...
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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21.04.2009, 20:20
Beitrag: #12
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RE: Handwerkerrechnung - Gesetzespanne!!!
Dann möge er sich bitte nicht scheuen, uns das Aktenzeichen zu nennen. Dann haben wir wenigstens alle was davon.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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22.04.2009, 14:54
Beitrag: #13
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RE: Handwerkerrechnung - Gesetzespanne!!!
Hallo,
der Gesetzgeber sieht sich bereits in Handlungspflicht. Heute reingekommen: Zitat:Handwerkerleistungen im Haushalt, Anwendungszeitpunkt der Gesetzesänderung zur Anhebung des Förderhöchstbetrags ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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22.04.2009, 15:08
Beitrag: #14
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RE: Handwerkerrechnung - Gesetzespanne!!!
Sch...
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22.04.2009, 16:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.04.2009 17:05 von tosch.)
Beitrag: #15
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RE: Handwerkerrechnung - Gesetzespanne!!!
Opa schrieb:Sch... Warum? Ist doch nur OFD-Meinung ![]() ... aber nachdem ich nochmal drübergelesen habe, fürchte ich, sie hat recht. |
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27.04.2009, 17:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.04.2009 17:18 von Jive.)
Beitrag: #16
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RE: Handwerkerrechnung - Gesetzespanne!!!
tosch schrieb:... aber nachdem ich nochmal drübergelesen habe, fürchte ich, sie hat recht. Das sehe ich anders :-) Ich habe das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" vom 21. Dezember 2008 schon fertig ausgedruckt vor mir liegen. Veröffentlicht wurde dieses Gesetz im BGBl. I S. 2896 vom 29. Dezember 2008 Gem. Artikel 4 Abs 3 tritt Artikel 1 Nr. 3 am Tage nach der Verkündung in Kraft.( Mithin der 30. Dezember 2008) Der Rest des Gesetzes ( und insbesondere die Übergangvorschrift des Artikel 1 Nr. 4 b) ) trat aber gem Artikel 4 Absatz 1 erst am 01. Januar in Kraft. Das ganze ist für mich ein eindeutiger Fall von "echter Rückwirkung" lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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16.07.2009, 13:48
Beitrag: #17
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RE: Handwerkerrechnung - Gesetzespanne!!!
Hat denn schon jemamd von einer anhängigen Klage diesbezüglich gehört??
Ich habe heute eine ablehnende Einspruchsentscheidung bekommen und werde meine Mandanten nun fragen, ob ich klagen soll oder nicht. Reizen tuts mich ja schon das mal durchzufechten...dann hätten wir zumindest klarheit. Sobald die Klage (falls ich sie einlege) anhängig ist werde ich Euch natürlich hier Informieren:-) lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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29.07.2009, 16:04
Beitrag: #18
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RE: Handwerkerrechnung - Gesetzespanne!!!
So, nun geht meine erste Entscheidung in dieser Sache raus.
Schauen wir mal, ob ich dann ein Aktenzeichen liefern kann. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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