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Schadens-Freiheits-Pr�mie
11.03.2009, 12:15 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2009 12:21 von Clematis.)
Beitrag: #1
Schadens-Freiheits-Pr�mie
Ich bin ja auch so eine, deren Hirn sich beim Thema "Lohn" auf Stand-By schaltet....

Naja, auf alle F�lle kommt mir heute eine Mandantin mit der Ank�ndigung, sie zahle jetzt den Arbeitnehmern monatlich eine Schadens-Freiheits-Pr��mie f�r die, die Unfallfrei gefahren sind.
Es handelt sich dabei um eine Spedition.

Sie zahle die Pr�mie steuer- und sozialversicherungfrei, weil das so ist, weil das n�mlich der EX-AG auch so gemacht hat.

Sie will von mir jetzt nur wissen, ob die AN das in der ESt-Erkl�rung nachversteuern m�ssen.


Mein erster Gedanke: Das ist nicht steuerfrei!
Wisst Ihr da was`???

-----------------
LG
Clematis
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11.03.2009, 13:35
Beitrag: #2
RE: Schadens-Freiheits-Pr�mie
Ich glaube, da werden sich Lohnsteuer- und Sozialversicherungspr�fer m�chtig dr�ber freuen.

F�r mich ist das ganz normaler Arbeitslohn.
Sonst m�sste ich meinen Mitarbeitern die n�chste Gehaltserh�hung in eine steuer- und sv-freie Pr�mie bei Nichtinanspruchnahme der Haftpflichtversicherung umwandeln.

tosch

der i.S. Lohn ein Zimmer weitergeht und seine Lohn-Perle fragt - die weiss alles
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11.03.2009, 13:55
Beitrag: #3
RE: Schadens-Freiheits-Pr�mie
Meine Lohnperle hab ich auch schon gefragt...die ist auch der Meinung das ist pflichtig!
Wollt nur mal sicher gehen, nobody�s perfect!

-----------------
LG
Clematis
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11.03.2009, 13:56
Beitrag: #4
RE: Schadens-Freiheits-Pr�mie
*lol* Lohnperle ... fast so gut wie SteuFAletten-Qu�ler Big Grin

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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11.03.2009, 16:24
Beitrag: #5
RE: Schadens-Freiheits-Pr�mie
Hallo,

und wie immer k�nnten beide Seiten Recht haben, wenn man mal die Lohnsteuerrichtlinien heranzieht.

Es stellt sich die Frage, ob bei objektiver W�rdigung der Verh�ltnisse hier tats�chlich eine Entlohnung in Geld oder Geldeswert f�r die Zurverf�gungstellung der Arbeitskraft vorliegt. Und das w�rde ich konkret sogar bestreiten wollen.

Also bliebe zu �berlegen, ob hier nicht ein �berwiegend betriebliches Interesse an den Tag gelegt wird, wodurch der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zu einer besonderen Sorfaltswaltung im Stra�enverkehr ermuntern will. Die Zahlung einer "Pr�mie" ist f�r ihn wirtschaftlich sinnvoller als die Reparaturkosten des Fahrzeugbestandes. Insoweit ist jeder vermiedener Unfall eine Kostenersparnis beim Arbeitgeber. Damit also auch ein hinreichender rein betrieblicher (Arbeitgeberinteresse) vorliegender Sachverhalt.


Allerdings bei der konkreten und permanenten Geldgeilheit von Finanzverwaltung und Sozialversicherung und in gleichem Ma�e vorliegender chronischer finanzieller Schwindsucht, d�rfte diese Geschichte ein Fall f�r die Gerichte werden. Das Risiko der Nachversteuerung bzw. Nachversicherung ist enorm.


Vorschlag:
Konkret eine Lohnsteuerauskunft beim FA anfordern. Der Sachverhalt l�sst sich konkret darstellen und somit verbindlich beurteilen.
Kommt das FA zum Ergebnis, dass hier kein Arbeitslohn vorliegt, ist die Sache auch f�r die SV gel�st.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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11.03.2009, 16:54
Beitrag: #6
RE: Schadens-Freiheits-Pr�mie
zaunk�nig schrieb:Es stellt sich die Frage, ob bei objektiver W�rdigung der Verh�ltnisse hier tats�chlich eine Entlohnung in Geld oder Geldeswert f�r die Zurverf�gungstellung der Arbeitskraft vorliegt. Und das w�rde ich konkret sogar bestreiten wollen.
N�, das sehe ich als Entlohnung f�r "besonders sorgf�ltige" Zurverf�gungstellung der Arbeitskraft.

Zitat:Also bliebe zu �berlegen, ob hier nicht ein �berwiegend betriebliches Interesse an den Tag gelegt wird, wodurch der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zu einer besonderen Sorfaltswaltung im Stra�enverkehr ermuntern will.
"�berwiegend betriebliches Interesse" an was, wof�r? Doch wohl f�r sorgf�ltige Arbeit.

Zitat: Die Zahlung einer "Pr�mie" ist f�r ihn wirtschaftlich sinnvoller als die Reparaturkosten des Fahrzeugbestandes. Insoweit ist jeder vermiedener Unfall eine Kostenersparnis beim Arbeitgeber. Damit also auch ein hinreichender rein betrieblicher (Arbeitgeberinteresse) vorliegender Sachverhalt.
Diese "Pr�mie" ist keine Versicherung, sondern eine Gratifikation f�r gute Arbeit.

Anderer Ansicht







kann man nat�rlich auch sein Big Grin
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13.03.2009, 00:16 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2009 00:16 von Lemgun.)
Beitrag: #7
RE: Schadens-Freiheits-Pr�mie
Schlie�e mich da tosch an, �berwiegend betriebliches Interesse kenne ich nur als Argument f�r "unbare" Leistungen des Abeitgebers, die dann nicht Lohn sind. Wenn Geld flie�t, welches Ausfluss aus dem Arbeitsverh�ltnis ist, und das sehe ich hier auch so, handelt es sich auch m.E. um steuer-und sozialversicherungspflichtigen Lohn.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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13.03.2009, 09:44
Beitrag: #8
RE: Schadens-Freiheits-Pr�mie
Ich w�rde das ganze auch Lohn und Sozialversicherungspflichtig machen...

M.E. ist das einfach ein Bonus f�r besonders gute Arbeit der einfach nur an die Bedingung unfallfrei gekn�pft ist.

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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13.03.2009, 10:37
Beitrag: #9
RE: Schadens-Freiheits-Pr�mie
Ich seh das auch so.

Danke f�r Eure Best�tigung, und danke an zaunk�nig f�r die andere Sichweise!

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LG
Clematis
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