EigZul u. Erbschaft
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10.10.2008, 12:07
Beitrag: #11
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RE: EigZul u. Erbschaft
Hallo Opa!
ja, der Meinung bin ich. Zwar scheint § 19 Abs. 9 EHZG nichts gutes zu sagen, aber Erbfall ist eben keine Anschaffung. Genauso sah es auch der BMF im Anwendungsschreiben vom 21.12.2004 (BStBl. I 05, 205). Ich würde mich einfach auf dessen Tz. 17 berufen: 4. Erbfall 17 Geht eine Wohnung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen Erben über, kann der Erbe den Fördergrundbetrag bis zum Ende des Förderzeitraums in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Erblasser ein begünstigtes Objekt i. S. d. § 2 EigZulG angeschafft oder hergestellt hat und der Erbe die persönlichen Fördervoraussetzungen (vgl. §§ 1 und 4 bis 6 EigZulG) erfüllt. Der Erbe kann die Eigenheimzulage auch erhalten, wenn die Inanspruchnahme beim Erblasser z. B. wegen der Objektbeschränkung nach § 6 EigZulG ausgeschlossen war (vgl. BFH vom 4.9.1990 - BStBl 1992 II S. 69). Zur Einkunftsgrenze beim Erben vgl. Rz. 25 Satz 4. 5 Erfüllen im Todesjahr Erblasser und Erbe die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage, kann der Erbe die Eigenheimzulage erst ab dem folgenden Jahr erhalten (vgl. § 11 Abs. 3 EigZulG). --> objektbezogene Merkmale (Anschaffung, Anschaffungskosten, Anschaffungszeitpunkt, Förderzeitraum etc.) gelten für den Erben --> persönliche Merkmale (Objektverbrauch, Einkommensgrenzen etc.) gehen nicht über und sind nun zu prüfen So sehe ich das jedenfalls. Gruß, showbee |
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10.10.2008, 12:23
Beitrag: #12
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RE: EigZul u. Erbschaft
Danke. Dann probier ich mal mein Glück.
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