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Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
11.04.2008, 09:01
Beitrag: #1
Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
Guten Morgen Kolleginnen und Kollegen ...

... ich blicke grad (mal wieder Wink ) nicht so richtig durch.

Ist eine geschiedene Mutter, bei der die Lohnsteuerklasse 2 zugrundegelegt wurde, zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nach §46 EStG verpflichtet?

Soweit es sich für mich darstellt nämlich nicht.

Es sieht nämlich so aus, das es bei ihr zu einer Nachzahlung kommt, da sie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eigentlich nicht bekommen dürfte. Ihr neuer Lebensgefährte wohnt mit bei ihr.

Ist nicht die Gemeinde eigentlich dazu verpflichtet die Voraussetzungen der Steuerklasse 2 zu prüfen?

Greetings ...
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11.04.2008, 09:24
Beitrag: #2
RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
Wenn das Kind unter 18 Jahre ist, ist die Gemeinde zur Prüfung der Voraussetzungen verpflichtet. Wenn diese Fehler macht, ist das den ihr Pecht.

Eine Abgabepflicht für Erklärung besteht m.E. nicht.

Bin zwar kein Kollege, hab aber trotzmal mal meinen Senf dazu gegeben.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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11.04.2008, 09:28
Beitrag: #3
RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
Kiharu schrieb:Wenn das Kind unter 18 Jahre ist, ist die Gemeinde zur Prüfung der Voraussetzungen verpflichtet. Wenn diese Fehler macht, ist das den ihr Pecht.

Das Kind geht ist Baujahr 1997. Dann hätte die Gute Glück gehabt. Werde ihr aber nahelegen für 2008 noch die Steuerklasse zu ändern.

Kiharu schrieb:Bin zwar kein Kollege, hab aber trotzmal mal meinen Senf dazu gegeben.

Alle hier angemeldeten und steuerrechtslastigen Member sind meine Kollegen! Wink
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11.04.2008, 15:03
Beitrag: #4
RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
Hallo,

ist der Freibetrag nach § 24b EStG nicht als Freibetrag nach § 39a EStG auf der Steuerkarte eingetragen?

Dann fiele das unter § 46 Abs. 2 Nr. 4 und es käme zur Abgabepflicht.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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11.04.2008, 17:36
Beitrag: #5
RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
Hab gerade nochmal den § 39a gewälzt und dort nur Folgendes gefunden:
Zitat:der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( § 24b ) bei Verwitweten, die nicht in Steuerklasse II gehören.

Da unsere Dama aber der II angehört und wohl auch nicht verwittwet ist, greift § 39a nicht.

Es ist einfach so, dass bis die Kinder 18 sind, die Gemeinde für die Freibeträge zuständig ist. Wenn die Fehler bauen, nicht unser Problem.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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11.04.2008, 19:11
Beitrag: #6
RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
zaunkönig schrieb:ist der Freibetrag nach § 24b EStG nicht als Freibetrag nach § 39a EStG auf der Steuerkarte eingetragen?
nein, kann ja nicht, wäre sonst doppelt gemoppelt.

Steuerklasse II unterscheidet sich nur den bereits eingearbeiteten Entlastungsbetrag durch Steuerklasse I.
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11.04.2008, 19:14
Beitrag: #7
RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
Hallo,

@Petz
Hast ja recht. Hätte ich auch drauf kommen können, wenn ich mal darüber nachgedacht hätte.
Ist doch schon eine Weile her, und mein Erinnerungsvermögen hinsichtlich der aktuellen Gesetze trügt manchmal.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
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11.04.2008, 19:17
Beitrag: #8
RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
zaunkönig schrieb:Ist doch schon eine Weile her, und mein Erinnerungsvermögen hinsichtlich der aktuellen Gesetze trügt manchmal.

Kommt manchmal aber auch schon vor wenn es noch nicht so lange her ist. Wink

Frisch aus der Vorbereitung sieht man in der täglichen Praxis manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht und vermutet hinter jedem Busch ´nen Indianer!
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16.04.2008, 12:04
Beitrag: #9
RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
nur kurz zu meiner Erfahrung mit Steuerklasse II und einem Wechsel später: es kann passieren, dass das FA irgendwann dies "bemerkt" und nachträglich eine Steuererklärung anfordert!

Ist bei einem meiner Mandanten passiert, für den das FA in 2004 die Erklärung abgelehnt hatte ( wegen damaliger Frist 2 Jahre), dann nach einiger Zeit wegen des Wechsels St-kl. II zu I noch Erklärungen 2003 und 2004 nachgefordert hatte: per Saldo ergab sich dann eine Erstattung für meinen Mandanten!

Also vorsichtshalber alles aufheben!

Gruß Ulrike
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