Vorsteuervergütungsverfahren
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17.03.2014, 12:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.03.2014 14:44 von tolledeu.)
Beitrag: #1
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Vorsteuervergütungsverfahren
Die USt oder besser das FA und BZSt bringen mich ins Grab.. Ich bin der Meinung das wir alles Richtig gemacht haben, aber das BZSt rund 500 Tsd. nicht zahlen will.
SV: 4. Quartal 2013 Dt. GmbH verkauft an neugegründete öster. GmbH Ware im Werte von rund 3 Mio Eur Netto. Die Ösi`s können zum Zeitpunkt der Lieferung keine ID-Nr. vorlegen, also berrechnen die Dt. auch dt. USt. Die Ware wird geliefert und bezahlt. Im Dezember erhält die Ösi-GmbH ihre Id-Nr.. Ab da erfolgen die ig-Lieferungen steuerfrei. Im Januar stellen die Ösi`s den Vorsteuervergütungsantrag an das BZSt. Wird abgelehnt, da eine ig- Lieferung vorliegen soll. Einspruch wird ersteinmal nur negativ beantwortet, keine EE. Tenor des Schreibens, die Voraussetzungen einer IG-Lieferung sind gegeben, die Rechnungen müssen korrigiert werden. Wir haben dieses Schreiben genommen, alles, trotz Widerspruch meinerseits, so gemacht, die Rechnungen korrigiert und beim dt. FA rund 500.Tsd Guthaben produziert. Postwendet kam die Antwort, des FA`s die Vorraussetzungen liegen nicht vor, weil zum Zeitpunkt der Lieferung, die Voraussetzungen nicht gegeben waren. (Das war auch mein Einwand gegenüber dem Mandanten). Was nun, beide Seiten beharren auf ihren Standpunkt, das kann doch nicht sein. Hat einer eine Idee das Verfahren zu beschleunigen?? Bisher haben wir nur für Januar und Februar eine Verrechnungsstundung beim hiesigen FA beantragt und ca. 350 Tsd. nicht bezahlt M.E. aber zu Unrecht. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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17.03.2014, 15:26
Beitrag: #2
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RE: Vorsteuervergütungsverfahren
Hallo,
wie wäre es hiermit: EuGH, Urteil v. 27.9.2012 - Rs. C-587/10: Deutschland kann die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung zwar grds. davon abhängig machen, dass der Lieferer die USt-IdNr. des Erwerbers mitteilt. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Lieferer die USt-IdNr. nicht mitteilen kann, er dafür aber Angaben machen kann, die hinreichend belegen können, dass der Erwerber ein Steuerpflichtiger ist oder FG Köln, Urteil v. 3.11.2010 - 4 K 4262/08: Wenn zweifelsfrei feststeht, dass Waren an einen Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet befördert wurden und der Warenerwerb dort den Vorschriften der Umsatzbesteuerung unterliegt, ist diese innergemeinschaftliche Lieferung auch dann steuerbefreit, wenn der Abnehmer nicht über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verfügt |
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18.03.2014, 12:58
Beitrag: #3
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RE: Vorsteuervergütungsverfahren
Hallo,
meine Erfahrung: der Ausfuhrnachweis für einen Pkw wurde erst im folgenden Jahr vorgelegt (Fahrzeug wurde auch erst im Folgejahr ausgeführt). Die Umsatzsteuer-Sonderprüferin bestand darauf, dass die Korrektur noch im alten Jahr (zum Zeitpunkt des Verkaufs) zu berücksichtigen sei und änderte den Bescheid für das Vorjahr ... Insofern gehe ich davon aus, dass nicht das Bundeszentralamt für Steuern erstatten muss, sondern das Finanzamt. Ich kann mich noch dunkel erinnern, dass der EuGH entschieden hat, dass bei einer Berichtigung einer Rechnung grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung zu korrigieren sei. Damit hätte der EuGH die Zinsberechnungen zur Umsatzsteuer für den deutschen Fiskus kaputt gemacht ... Gruss Uwe |
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18.03.2014, 13:07
Beitrag: #4
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RE: Vorsteuervergütungsverfahren
Ich habe jetzt beide Schreiben genommen und der Dame vom BZSt zugesandt mit der Bitte, um schnelle Klärung als Dienstherr für das FA. Sie sollen intern klären wer jetzt erstattet. Bin mal gespannt ob das klappt.... Dem FA habe ich diesen Schritt ebenfalls mitgeteilt. Zum Glück haben wir auch im März noch reichlich Verrechnungspotential...
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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18.03.2014, 13:15
Beitrag: #5
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RE: Vorsteuervergütungsverfahren
(18.03.2014 13:07)tolledeu schrieb: ... der Dame vom BZSt zugesandt mit der Bitte, um schnelle Klärung als Dienstherr für das FA. ...??? Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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18.03.2014, 13:35
Beitrag: #6
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Vorsteuervergütungsverfahren
Das wird ein langer Weg: BZSt --> BMF --> Landes FinMin --> ggf OFD --> FA
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18.03.2014, 16:25
Beitrag: #7
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RE: Vorsteuervergütungsverfahren
(18.03.2014 13:15)taxpert schrieb:(18.03.2014 13:07)tolledeu schrieb: ... der Dame vom BZSt zugesandt mit der Bitte, um schnelle Klärung als Dienstherr für das FA. ...??? Ja, ja, das kommt davon wenn man die Strukturen nur überfliegt. Ich meine natürlich als Bundesoberbehörde im Rahmen des BMF. Vielleicht lenkt das FA ja früher ein, und erlässt geänderte USt-Vorauszahlungsbescheide. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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