Splitting kontra agB
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28.03.2013, 15:19
Beitrag: #1
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Splitting kontra agB
Gerade Anruf bekommen:
Die EF ist verstorben. EM trägt die Beerdigungskosten, die EF hatte keinerlei Vermögen. Das FA sagt, daß die Beerdigungskosten nicht als agB absetzbar sind, da der Splittingtarif Anwendung findet. Ich finde dazu nichts. Wüsste nicht, daß die Anwendung des Splittingtarifs die agB ausschließt, m.E. kommt es nur darauf an, daß kein Erbe vorhanden ist. ?? |
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28.03.2013, 16:34
Beitrag: #2
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RE: Splitting kontra agB
Quatsch. Dafür sollen sie dir mal die rechtliche Grundlage nennen.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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28.03.2013, 17:07
Beitrag: #3
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AW: Splitting kontra agB
Wow! Klasse Begründung. An der Rechtsgrundlage bin ich auch interessiert.
Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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28.03.2013, 17:22
Beitrag: #4
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RE: Splitting kontra agB
So hab ich auch reagiert. Dachte schon ich hab was verschlafen.
Danke. Ich mach jetzt Weihnachten und wünsch euch Selbiges. |
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26.05.2013, 19:39
Beitrag: #5
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RE: Splitting kontra agB
Hallo @Opa,
wie ist die Sache eigentlich ausgegangen? Hast Du die gesetzliche Grundlage genannt bekommen? Gruß Brande |
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27.05.2013, 10:55
Beitrag: #6
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RE: Splitting kontra agB
Nein, sie haben klein beigegeben. Also kommentarlos den Bescheid mit Berücksichtigung der Beerdigungskosten erlassen.
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