Steuerberater

Normale Version: Splitting kontra agB
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Gerade Anruf bekommen:

Die EF ist verstorben. EM trägt die Beerdigungskosten, die EF hatte keinerlei Vermögen. Das FA sagt, daß die Beerdigungskosten nicht als agB absetzbar sind, da der Splittingtarif Anwendung findet.

Ich finde dazu nichts. Wüsste nicht, daß die Anwendung des Splittingtarifs die agB ausschließt, m.E. kommt es nur darauf an, daß kein Erbe vorhanden ist.
??
Quatsch. Dafür sollen sie dir mal die rechtliche Grundlage nennen.
Wow! Klasse Begründung. An der Rechtsgrundlage bin ich auch interessiert.
So hab ich auch reagiert. Dachte schon ich hab was verschlafen.
Danke.

Ich mach jetzt Weihnachten Big Grin und wünsch euch Selbiges.
Hallo @Opa,

wie ist die Sache eigentlich ausgegangen?
Hast Du die gesetzliche Grundlage genannt bekommen?

Gruß Brande
Nein, sie haben klein beigegeben. Also kommentarlos den Bescheid mit Berücksichtigung der Beerdigungskosten erlassen.
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