28.03.2013, 15:19
Gerade Anruf bekommen:
Die EF ist verstorben. EM trägt die Beerdigungskosten, die EF hatte keinerlei Vermögen. Das FA sagt, daß die Beerdigungskosten nicht als agB absetzbar sind, da der Splittingtarif Anwendung findet.
Ich finde dazu nichts. Wüsste nicht, daß die Anwendung des Splittingtarifs die agB ausschließt, m.E. kommt es nur darauf an, daß kein Erbe vorhanden ist.
??
Die EF ist verstorben. EM trägt die Beerdigungskosten, die EF hatte keinerlei Vermögen. Das FA sagt, daß die Beerdigungskosten nicht als agB absetzbar sind, da der Splittingtarif Anwendung findet.
Ich finde dazu nichts. Wüsste nicht, daß die Anwendung des Splittingtarifs die agB ausschließt, m.E. kommt es nur darauf an, daß kein Erbe vorhanden ist.
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und wünsch euch Selbiges.