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ausländ. KV
26.01.2012, 16:36
Beitrag: #1
ausländ. KV
Hallo,
hat schon mal jemand eine ausländische Krankenversicherung geltend gemacht ab 2010? Ich habe einen Mandanten, der in einer niederländischen KV versichert ist. Es gibt keine deutschsprachigen Dokumente und angeblich gibt es dort auch nur eine Basisabsicherung. Wird das so anerkannt?
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26.01.2012, 20:37
Beitrag: #2
RE: ausländ. KV
Schau mal hier http://www.justlanded.com/deutsch/Nieder...rsicherung
Danach glaube ich nicht, dass es dort nur eine Basisabsicherung gibt. Dein Mandant muss m. E. also irgendeine Bescheinigung der KV besorgen, aus der hervorgeht, welche Leistungen versichert sind. Er wird ja das Dokument übersetzen können - oder?

Wenn dann alles klar ist, sollten die Beiträge aber abziehbar sein. Eine Datenübermittlung kann ja nicht erfolgen. Ich hatte so ein Fall auch noch nicht. Aber mein Bauch sagt: Ja!

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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27.01.2012, 21:08
Beitrag: #3
RE: ausländ. KV
Stadtkatze schrieb:mein Bauch sagt: Ja!

Meiner auch, aber nicht wegen der Versicherungsbeiträge, sondern wegen der Sprache. Es ist nirgendwo vorgeschrieben, dass die Belege in deutscher Sprache vorliegen müssen.

§ 87 (2) AO verlangt nicht einmal eine irgendwie geartete amtlich genehmigte Übersetzung.

Auf Grund dieser Lage habe ich mal dem FA einen polnischen Vertrag zugesandt und die Übersetzung gleich mitgeliefert, weil ich nun mal die Sprache kann.

Holländisch kann man aber sicherlich lesend auch ohne Übersetzer verstehen.

®
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28.01.2012, 14:43
Beitrag: #4
RE: ausländ. KV
Hallo,

die Problematik ist mir gegen Ende des vergangenen Jahres schon mal begegnet.

Da gab es sv-pflichtige Einkünfte eines Rechtsanwalts aus Deutschland, aus den Niederlanden und der Schweiz. War alles unproblematisch.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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29.01.2012, 09:59
Beitrag: #5
RE: ausländ. KV
ecro schrieb:§ 87 (2) AO verlangt nicht einmal eine irgendwie geartete amtlich genehmigte Übersetzung.

Stimmt, es ist grundsätzlich egal, wer das Schriftstück übersetzt.
Ein Übersetzung von einem amtlich bestellten Dolmetscher würde ich nur im Ausnahmefall fordern. Aber derartige Zweifel hatte ich noch nicht.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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