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Reisekostenerstattung bei Selbständigen
16.02.2011, 18:52
Beitrag: #11
RE: Reisekostenerstattung bei Selbständigen
.. dafür haben wir ja die "durchlaufenden Posten".
Aber die wenigsten Mandanten kriegen die Differenzierung hin.

Ich habe bei dem meinem 4 (!) Jahre gebraucht (2 davon aber post-mortem, - also: die Jahre waren schon rum und ich habe nur noch die "Friedhofsverwaltung" dokumentiert), bis das so einigermaßen lief (und noch heute haben wir "Ausreißer").

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16.02.2011, 20:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.02.2011 20:09 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #12
RE: Reisekostenerstattung bei Selbständigen
Schreckliches Thema...

habe auch so einen Kandidaten... das Problem ist, dass sowas oft nur auffällt, wenn vom Auftraggeber plötzlich Überweisungen ohne Rechnungsnummer im Verwendungszweck auf den Kontoauszügen auftauchen.... Jeden Monat wieder der selbe Käse, ob das nun Honorare aus mir nicht vorliegenden Rechnungen oder Reisekosten sind.

Das Problem wird nebenbei auch dadurch verschärft, dass viele Mandanten keinerlei Bezug zu fortlaufenden Rechnungsnummern haben und sich diese oft doppeln oder Lücken lassen ... grummel ... Es bleibt also nichts anderes übrig, als jeden Monat darauf hinzuweisen.

Obendrein stehen dann pro Monat natürlich auch mehrere Buchungen "Deutsche Bahn" "Hotel XY" "Airberlin" auf 1370, weil mir auch keine Belege vorliegen.... Die sind ja längst beim Auftraggeber gelandet. Aber man muss natürlich jeden Beleg erfragen, da es ja doch ein nicht erstatteter sein könnte.

Abstimmarbeiten, die uns kaum Umsatz bringen und Zeit die deutlich besser in Abschlüsse investiert wäre.

Bei den Oberspezialisten habe ich nun in Verbindung mit dem Kontoauszugsmanager zumindest die Ausgangsrechnungen auf OPOS umgestellt um jeden Monat einen Überblick zu haben, ob alle Rechnungen vor Ort sind. Die Zahlungseingänge, die darüber hinaus gehen landen erstmal auf 1370 und haben bei Reisekostenbestätigung des Mandanten dann das Konto 2181...

Und iiiirgendwann kommt dann im Rahmen einer Prüfung sicherlich die Frage, woher die unversteuerten Geldeingänge von Auftraggebern in Höhe von 15.000 EUR pro Jahr kommen, die auf dem "Reisekosteneinlagekonto" landen.

Wenigstens führt er die erstatteten RK nicht in den Rechnungen auf, da er die Belege immer direkt weiterreicht.

.... Eigentlich warte ich nur noch auf die Frage, warum die FiBu-Kosten so hoch sind Smile
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16.02.2011, 21:09
Beitrag: #13
RE: Reisekostenerstattung bei Selbständigen
Oliver Thomas schrieb:warum die FiBu-Kosten so hoch sind Smile

Nun mache ich ja keine Fibu, aber die größere Gefahr scheint mir da wohl zu sein, wenn einer fragt, warum der Berufskollege X beim Steuerberater Y (der dann oftmals irgendein Buchhaltungsbüro kurz vor der Abmahnung ist) nur ein Drittel verlangt und "einen nicht mit blöden Fragen nervt".

®
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16.02.2011, 21:28
Beitrag: #14
RE: Reisekostenerstattung bei Selbständigen
Wer den Job nicht erst seit gestern macht, hat auch die passende Gegenfrage parat: "Wissen Sie, warum der Zimmermann da hinten links in der Wand ein Loch gelassen hat?"

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