Gesundheitsreform
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01.06.2007, 21:47
Beitrag: #1
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Gesundheitsreform
Hallo,
ich bin heute über ein spezielles Problem der Krankenversicherungspflicht durch die neue Gesundheitsreform gestossen. Es betrifft bisher selbständige, die durch Aufnahme einer unselbständigen Beschäftigung nun krankenversicherungspflichtig werden. Es ist in der Tat so, dass diese die private Versicherung aufgeben und die Anwartschaften als Verlust hinnehmen müssen und trotz dauerhafter Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze zunächst für 3 Jahre krankenversicherungspflichtig in der GKV sind, bevor sie sich wieder freiwillig oder privat versichern dürfen. Eine Besitzstandswahrung gibt es nicht. Die gilt nur für Arbeitnehmer, die vor dem 01.02.2007 privat versichert waren. Und Selbständige sind nun mal keine Arbeitnehmer. Nun gibt es Bestrebungen hiergegen zu klagen. Kennt jemand ähnliche Fälle oder schon laufende Klageverfahren? |
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01.06.2007, 21:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.06.2007 21:53 von Vorwitzig.)
Beitrag: #2
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RE: Gesundheitsreform
in der gesetzlichen Krankenkasse hat der Selbständige in jeder Beziehung die A....karte.
Habt Ihr das gelesen, wie die gesetzlichen KK die neue MindestBMG umgehen. Klagen wegen des neuen Gesetzes sind mir noch keine bekannt. Aber das macht nichts. Selbst kreativ sein und die Klagen begründen. Da fällt mir soooooooooooooooooo viiiiiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeeeeeel zu ein. Beste Grüße Vorwitzig |
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06.07.2007, 13:51
Beitrag: #3
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RE: Gesundheitsreform
Beste Grüße Vorwitzig |
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