01.06.2007, 21:47
Hallo,
ich bin heute über ein spezielles Problem der Krankenversicherungspflicht durch die neue Gesundheitsreform gestossen.
Es betrifft bisher selbständige, die durch Aufnahme einer unselbständigen Beschäftigung nun krankenversicherungspflichtig werden.
Es ist in der Tat so, dass diese die private Versicherung aufgeben und die Anwartschaften als Verlust hinnehmen müssen und trotz dauerhafter Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze zunächst für 3 Jahre krankenversicherungspflichtig in der GKV sind, bevor sie sich wieder freiwillig oder privat versichern dürfen.
Eine Besitzstandswahrung gibt es nicht. Die gilt nur für Arbeitnehmer, die vor dem 01.02.2007 privat versichert waren. Und Selbständige sind nun mal keine Arbeitnehmer.
Nun gibt es Bestrebungen hiergegen zu klagen. Kennt jemand ähnliche Fälle oder schon laufende Klageverfahren?
ich bin heute über ein spezielles Problem der Krankenversicherungspflicht durch die neue Gesundheitsreform gestossen.
Es betrifft bisher selbständige, die durch Aufnahme einer unselbständigen Beschäftigung nun krankenversicherungspflichtig werden.
Es ist in der Tat so, dass diese die private Versicherung aufgeben und die Anwartschaften als Verlust hinnehmen müssen und trotz dauerhafter Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze zunächst für 3 Jahre krankenversicherungspflichtig in der GKV sind, bevor sie sich wieder freiwillig oder privat versichern dürfen.
Eine Besitzstandswahrung gibt es nicht. Die gilt nur für Arbeitnehmer, die vor dem 01.02.2007 privat versichert waren. Und Selbständige sind nun mal keine Arbeitnehmer.
Nun gibt es Bestrebungen hiergegen zu klagen. Kennt jemand ähnliche Fälle oder schon laufende Klageverfahren?