Einbauküche V+V
|
01.07.2009, 12:34
Beitrag: #11
|
|||
|
|||
RE: Einbauküche V+V
tolledeu schrieb:Hallo, Du meinst § 13 (2) und (4) EStG, oder? Ja, hab ich geprüft, hab aber leider keine eigenen Wohnzwecke oder Wohnzwecke des Altenteilers... ----------------- LG Clematis |
|||
01.07.2009, 15:28
Beitrag: #12
|
|||
|
|||
RE: Einbauküche V+V
Clematis schrieb:tolledeu schrieb:Hallo, Ja, meinte ich? ![]() „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste