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§ 37 b EStG - Pauschalierung bei Sachzuwendungen
24.11.2008, 15:44
Beitrag: #1
§ 37 b EStG - Pauschalierung bei Sachzuwendungen
Hallo,

lt. BMF 29.4.08 fallen darunter alle Geschenke über 10 €. Wie gehr ihr vor?

Habt ihr eure Mandanten angeschrieben?

Die Pauschalversteuerung ist mit der LSt-Anmeldung für Dezember durchzuführen.
Zu diesem Zeitpunkt ist die November und Dezember Buchhaltung noch nicht erstellt.
Berichtigte LSt-Anmeldung wenn Buchhaltung fertig?
Im nächsten Jahr erst versteuern?

SV-pflicht?
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24.11.2008, 21:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.11.2008 21:43 von Taxman.)
Beitrag: #2
RE: § 37 b EStG - Pauschalierung bei Sachzuwendungen
bei uns in der kanzlei soll im rahmen der jahresabschlussarbeiten eine geänderte LStA abgegeben werden. nun komm mir bitte keiner mit "Steuerhinterziehung auf Zeit" Wink

unsere mandanten sollen in den nächsten tagen ein informationsschreiben erhalten.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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26.11.2008, 08:50
Beitrag: #3
RE: § 37 b EStG - Pauschalierung bei Sachzuwendungen
Möchte noch mal wegen der geringen Resonanz nachhacken.

Beachtet Ihr die Neuregelung überhaupt, oder lasst ihr die nächste Prüfung kommen?
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26.11.2008, 09:14
Beitrag: #4
RE: § 37 b EStG - Pauschalierung bei Sachzuwendungen
ALso wegen der zwingend einheitlichen Ausübung des Wahlrechtes wird bei uns das Wahlrecht dahingehend ausgeübt, dass wir versuchen so wenig wie möglich zu pauschalieren .-)

lg, Jive
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26.11.2008, 09:44
Beitrag: #5
RE: § 37 b EStG - Pauschalierung bei Sachzuwendungen
..und warten ab was die nächste Prüfung so bringt.

-----------------
LG
Clematis
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26.11.2008, 10:57
Beitrag: #6
RE: § 37 b EStG - Pauschalierung bei Sachzuwendungen
limo schrieb:Beachtet Ihr die Neuregelung überhaupt, ...

Ja, das müssen wir doch.

limo schrieb:... oder lasst ihr die nächste Prüfung kommen?

Der nette Herr Finanzamt soll sich ja nicht langweilen, oder? ;-)
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