Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anlage EÜR / Black-Box
25.10.2008, 23:24
Beitrag: #21
RE: Anlage EÜR / Black-Box
Interessant.

Ansonsten wird ja gerne Wert auf die Einhaltung von Gesetzen und Formvorschriften geachtet.
Ein GmbH Abschluss ohne Anhang und ggf. Lagebericht stößt aber nicht auf.

Hier im Gäu wird vom FA z.B. auch regelmäßig ein Gesellschafterbeschluss zur Feststellung angefordert.

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
26.10.2008, 10:02 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.10.2008 10:02 von frankts.)
Beitrag: #22
RE: Anlage EÜR / Black-Box
Petz schrieb:.......
Und bei der ESt: Wenn EÜR eingereicht wird (natürlich mit Anlageverzeichnis), braucht man natürlich keine GuV mit Erläuterungen. Haben die in Berlin so für gut befunden.....
Genau und deswegen liefere ich auch nicht mehr. Für was gibt es denn schließlich ein Gesetz?
frankts
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation