§ 6 Abs.1a EStG
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20.06.2013, 13:47
Beitrag: #1
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§ 6 Abs.1a EStG
Hallo es geht um die Wechselwirkung von § 6 Abs. 1a EStG (15%-Hürde) und Hebung des Standards. Ich komme mit einer Formulierung im Erlass vom 18.07.2003 (Beck 1 § 21/8) Rz. 38 nicht klar. Oder genauer ich suche einen Weg diese Wechselwirkung auszuhebeln.
in Rz.38 steht: ...Ob eine Hebung des Standards vorliegt, ist für die ersten drei Jahre nach Anschaffung des Gebäudes nicht zu prüfen, wenn die Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes insgesamt 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes nicht übersteigen. Durch die doppelte Verneinung ergibt sich doch dass, wenn über 15% innerhalb von drei Jahren, dann auch die Hebung des Standards prüfen. Wenn ich die nicht habe, greift weder der § 6 Abs. 1a noch das Andere. Wie seht Ihr die Formulierung? Ich hätte gerne 40 Tsd. als Aufwand ![]() „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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20.06.2013, 16:51
Beitrag: #2
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RE: § 6 Abs.1a EStG
Ich lege das Gesetz (15%-Grenze) und die bisherige Rechtsprechung (Standardhebung) so aus, dass bei Unterschreiten wie auch bei Überschreiten der 15%-Grenze natürlich auch die Standardhebung zu prüfen ist.
Trifft **eines** zu , ist zu aktivieren. D.h., bei mehr als 15% also immer. schönen Tag noch phönix |
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20.06.2013, 18:07
Beitrag: #3
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§ 6 Abs.1a EStG
So ist auch mein Verständnis; weil Standardhebung qua handelsrechtlicher Definition schon zu HK führt.
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